Alles zur Krankenkasse Der Krankenkassenbeitrag – So setzt er sich zusammen

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Das Wesentliche

Der Krankenkassenbeitrag kurz und knapp erklärt

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Grundpfeiler zur Finanzierung des Gesundheitssystems. Wenn du in der GKV versichert bist, zahlst du monatlich einen festen Satz von 14,6 Prozent von deinem Bruttoarbeitseinkommen. Je nach Krankenversicherung liegt der zusätzliche Krankenkassenbeitrag im Jahr 2024 zwischen 0,7 Prozent und 2,7 Prozent. Dieser Beitragsanteil wird zum allgemeinen Satz addiert und ebenfalls von deinem Gehalt abgezogen, bevor dein Nettolohn bei dir ankommt.

Vier Fakten zum gesetzlichen Krankenkassenbeitrag

  1. Beitragsbemessungsgrenze: Sie liegt bei 5.175 Euro brutto im Monat beziehungsweise 62.100 Euro im Jahr. Bis zu ihr werden deine Beiträge erhoben.
  2. Beitragssenkung: Durch einen Vergleich kannst du – im Hinblick auf den Zusatzbeitrag – deinen Krankenkassenbeitrag senken.
  3. Leistungskatalog: Trotz variabler Zusatzbeiträge kannst du dich auf nahezu ähnliche Standards bei den verschiedenen Krankenkassen verlassen.
  4. Arbeitgeberanteil: Als Angestellter trägt dein Arbeitgeber die Hälfte deiner Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung.

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Auf einen Blick

01 So setzt sich der Krankenkassenbeitrag zusammen

In Deutschland wird der Krankenkassenbeitrag in der GKV immer anteilig vom Einkommen berechnet. Wir haben dir die wichtigsten Details zu deinem Krankenkassenbeitrag aufgeschlüsselt:

  • Einkommen: Der Beitragssatz wird über dein Bruttoeinkommen berechnet. Dazu zählen neben deinem Lohn auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Wenn du selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert bist, berechnet sich dein Beitrag über deinen Einkommensteuerbescheid – und über alle Einnahmen, die auf diesem zu finden sind.
  • Allgemeiner Beitragssatz: Alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland unterliegen dem allgemeinen Beitragssatz. Er beträgt 14,6 Prozent deines Bruttoeinkommens.
  • Zusatzbeitrag: Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag. Er variiert je nach Kasse und liegt zwischen 0,7 Prozent und 2,7 Prozent. Er wird auf den allgemeinen Beitragssatz aufgeschlagen.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Sie liegt bei 5.175 Euro Monats- bzw. 62.100 Euro Jahresbrutto. Verdienst du mehr, zahlst du den Höchstbeitrag von 755,55 Euro zuzüglich Zusatzbeitrag.
  • Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil: Als Angestellter zahlt dein Arbeitgeber die Hälfte deines Krankenkassenbeitrags direkt an die Krankenkasse. Die andere Hälfte wird von deinem Bruttoeinkommen abgezogen, bevor es auf deinem Konto landet.
  • Pflegeversicherung: Dein Krankenkassenbeitrag ist Teil der sogenannten Sozialabgaben. Zu diesen gehört neben dem Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auch der Pflegebeitrag. Der gesetzliche Beitrag liegt bei 3,4 Prozent (für Versicherte mit einem Kind). Bei Versicherten, die mehr als ein Kind haben, verringert sich dieser Beitragssatz gestaffelt auf mindestens 2,4 Prozent (ab fünf Kindern). Seit 2015 zahlen kinderlose Versicherte ab Jahren einen zusätzlichen Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Aktuell sind dies 0,6 Prozent – für kinderlose Versicherte liegt der gesamte Beitrag für die Pflegeversicherung damit bei 4 Prozent.
  • Familienversicherung: Dein Ehepartner oder Partnerin beziehungsweise deine Kinder können kostenfrei über die Familienversicherung mitversichert werden, solange sie selbst eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  • Mindestbeitrag: Der festgelegte Mindestbeitrag für Personen, die freiwillig in der GKV versichert sind, liegt 2024 bei 164,97 Eurozuzüglich Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung. Diese Berechnung basiert auf der sogenannten Mindestbemessungsgrundlage. Das ist das Mindesteinkommen, das die Krankenkasse bei freiwillig Versicherten voraussetzt. 2024 liegt dieser Wert bei 1.1178,33 Euro pro Monat.

Da dein Krankenkassenbeitrag in der GKV maßgeblich von deinem Einkommen abhängt, ist es wichtig, dass du diese Details kennst. Vor allem der Faktor Arbeitgeberanteil kommt dir als Angestellter zugute, da er deine Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung halbiert.

Aber eben nur als Angestellter. Bist du selbstständig oder freiberuflich tätig, fällt dieser Anteil weg und du trägst die vollen Kosten zu den Sozialabgaben allein. Hier macht ein Vergleich mit den Tarifen der privaten Krankenversicherung (PKV) Sinn.

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Die einzige Ausnahme in der Freiberuflichkeit: Für Kunstschaffende gibt es die Künstlersozialkasse (KSK). Die Künstlersozialkasse übernimmt für Musiker, Autoren und Künstler bei den Sozialabgaben den Arbeitgeberanteil.

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02 Wo liegt der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Da sich der Beitrag zur GKV prozentual an deinem Bruttoeinkommen berechnet, steigt er mit höherem Einkommen – aber nur bis zu einer gewissen Grenze, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2024 bei 5.175 Euro im Monat beziehungsweise 62.100 Euro im Jahr. Ab diesem Jahreseinkommen steigen deine Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter.

Das bedeutet, der monatliche Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 755,55 Euro für den Sockelbeitrag. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag. Da dieser variiert, zahlst du je nach Krankenkasse zwischen 791,78 Euro und 895,28 Euro. Bedenke dabei, dass dein Arbeitgeber davon die Hälfte übernimmt.

 

Nach oben hin ist der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung also gedeckelt. Und wie sieht es nach unten aus? Hier sehen die Kassen zumindest für freiwillig versicherte Personen einen Mindestbeitrag vor. Dieser liegt bei 172,04 Euro zuzüglich Zusatzbeitrag im Monat, wenn du Anspruch auf Krankengeld haben möchtest. Verzichtest du darauf, sind es 164,97 Euro.

Unser Tipp: Auch wenn du den Krankenkassenbeitrag nur bis zu einem bestimmten Einkommen zahlst, kann deine Kasse ganz schön teuer werden – bei einem durchschnittlichen Leistungsniveau. Demgegenüber steht die private Krankenversicherung, in der du dir für denselben Beitrag oder sogar günstiger weitaus bessere Leistungen sicherst.

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Gut zu wissen

03 Kannst du deinen Krankenkassenbeitrag senken?

Es gibt diverse Ansätze, um deinen Krankenkassenbeitrag zu verringern beziehungsweise optimal zu nutzen. Ein grundlegender Schritt ist der Wechsel deiner Krankenkasse, da die unterschiedlichen Zusatzbeiträge eine jährliche Ersparnis von mehreren hundert Euro ermöglichen. So zahlst du beispielsweise als Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro bei der bundesweit günstigsten Krankenkasse 271,25 Euro jeden Monat. Bei der teuersten sind es 307,75 Euro. Auf das Jahr gerechnet sind das fast 380 Euro Unterschied.

Doch auch subtilere Strategien führen zu einer indirekten Beitragsersparnis. Du kannst zum Beispiel das Bonusprogramm deiner Krankenkasse nutzen. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen oder die jährliche Zahnprophylaxe belohnen dich mit Gesundheitsguthaben, das du für weitere medizinische Maßnahmen einsetzen kannst.

 

Eine andere Möglichkeit ist die Entscheidung für einen Wahltarif. Hierzu zählen sogenannte Selbstbehalt-Tarife, bei denen du einen Teil der medizinischen Leistungen selbst bezahlst, was zu einem niedrigeren monatlichen Beitrag führt.

Außerdem gibt es sogenannte Beitragsrückerstattungstarife. Hier profitierst du, wenn du über einen bestimmten Zeitraum von beispielsweise einem Jahr keine Arztbesuche in Anspruch genommen hast. Dann erhältst du eine Beitragsrückerstattung über ein bis zwei Monatsbeiträge – je nach Anbieter.

Vor allem jedoch ist ein Vergleich ratsam. Neben den Beitragssätzen unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenversicherungen in ihren Zusatzleistungen. Dies gilt besonders im Bereich Zahnersatz, sporttherapeutischer Maßnahmen sowie Leistungen im Bereich Osteopathie und Homöopathie. Die Wahl einer Krankenkasse, die für dich wichtige zusätzliche Leistungen erstattet, kann ebenfalls zu einer Kostenersparnis führen.

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Versicherungspflicht und Bemessungsgrenze

04 Dann wird der Krankenkassenbeitrag anders berechnet

Eigentlich ist der Krankenkassenbeitrag klar geregelt: X Prozent deines Einkommens gehen an die Krankenkasse. Doch gerade dieses „X“ und dieses „Einkommen“ unterscheiden sich – abhängig davon, ob du Mini-, Midi- oder normaler Jobber bist.

Als Minijobber bist du in der Regel nicht über deinen Job versichert. Du musst anderweitig versichert sein, etwa über die kostenlose Familienversicherung, über die studentische Krankenversicherung oder die Krankenversicherung der Rentner.

Arbeitnehmer bis zu einem jährlichen Bruttoeinkommen von 69.300 Euro sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge gehen direkt von deinem Einkommen ab, du findest sie demnach auf deinem Lohnsteuerbescheid.

Tipp: Wenn du als Angestellter mit deinem Einkommen über die Grenze zur Versicherungspflicht hinauskommst oder wenn du selbstständig oder verbeamtet bist, kannst du dich in der privaten Krankenversicherung versichern. Dort profitierst du von individuellen Leistungen und bevorzugten Behandlungsmöglichkeiten wie beispielsweise einer Chefarztbehandlung, kürzerer Wartezeit für Arzttermine und vielem mehr.

 

Für Midijobber gelten folgende Regeln beim Krankenkassenbeitrag

Gleitzone und Übergangsbereich

Damit die Krankenversicherung bei Menschen mit geringerem Einkommen nicht gleich einen großen Teil des Verdienten auffrisst, gibt es den sogenannten Übergangsbereich bzw. die Gleitzone. Sie umfasst Einkommen zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro. Hier werden die Beiträge nicht wie sonst bei Angestellten üblich 50:50 zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt.

Dein Einkommen wird dabei rechnerisch reduziert. Das sogenannte Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer berechnet sich wie folgt:

Beitragspflichtiges Einkommen = (2.000/1.462) x (Monatsbrutto – 538)

Dazu ein einfaches Rechenbeispiel: Angenommen, du verdienst 800 Euro monatlich. Dann liegt dein Gleitzonenentgelt bei 358,41 Euro. Davon wird dann der Beitragssatz deiner Kasse berechnet. Sind dies beispielsweise zusammen mit dem Zusatzbeitrag 16,3 Prozent, wird die Hälfte berücksichtigt: 8,15 Prozent. Dein Krankenkassenbeitrag beträgt demnach 29,21 Euro. Ohne die Gleitzonenregelung wären es 65,20 Euro.

Dein Anteil verschiebt sich mit steigendem Einkommen nach oben, bis du mit einem Gehalt von 2.000 Euro bei der gewohnten Aufteilung der Sozialabgaben in Hälfte Arbeitnehmer und Hälfte Arbeitgeber ankommst. Das verdeutlicht dir die folgende Tabelle:

EinkommenGleit­zonen­entgeltKranken­kassen­beitrag (Beitrag 16,3 Prozent)Ohne Regelung
1.000 Euro632,01 Euro51,51 Euro81,50 Euro
1.200 Euro905,61 Euro73,81 Euro97,80 Euro
1.400 Euro1.179,21 Euro96,11 Euro114,10 Euro
1.600 Euro1.452,80 Euro118,40 Euro130,40 Euro
1.800 Euro1.726,40 Euro140,70 Euro146,70 Euro
2.000 Euro2.000 Euro163 Euro163 Euro

Krankenversichert als Student

Der Krankenkassenbeitrag als Student wird ebenfalls gesondert berechnet. Er orientiert sich einerseits am aktuellen BAföG-Satz (812 Euro). Andererseits ist der Beitragssatz bei 10,22 Prozent festgelegt. Somit liegt der Krankenkassenbeitrag für Studenten im Moment bei 82,99 Euro zuzüglich dem individuellen Zusatzbeitrag sowie dem Beitrag zur Pflegeversicherung.

Unser Tipp: Da du nicht versicherungspflichtig bist, kann ein Vergleich mit der privaten Krankenversicherung attraktiv für dich sein. Je jünger du bist, desto besser fällt in der Regel der dort notwendige Gesundheitscheck aus, der für eine Aufnahme in die PKV und die Berechnung deiner Beitragshöhe obligatorisch ist.

Versorgungsbezüge und Ruhestand

05 So berechnet sich der Krankenkassenbeitrag bei Rentnern

Wenn du dir jetzt denkst, dass deine Rente noch weit in der Zukunft liegt, magst du damit vielleicht recht haben. Aber: Trotzdem ist es wichtig, dass du darüber Bescheid weißt, denn viele Entscheidungen, die du heute triffst, beeinflussen deine Rente maßgeblich.

Doch wie berechnet sich eigentlich dein Krankenkassenbeitrag bei Rentnern? Dies hängt von deinem Versicherungsstatus und deinen Einkommensarten ab. Fällig wird der Beitrag auf deine gesetzliche Rente und deine Versorgungsbezüge. Dazu gehören unter anderem die Betriebsrente und Beamtenpensionen. Es gilt allerdings ein Freibetrag. Der Krankenkassenbeitrag fällt nur auf den Betrag an, der 176,75 Euro im Monat übersteigt.

Die Hälfte der Kosten zu deinem Krankenkassenbeitrag trägt nun nicht mehr dein Arbeitgeber, sondern die Deutsche Rentenversicherung. Allerdings gilt dies nur für die gesetzliche Rente. Für Versorgungsbezüge gilt der volle Beitrag.

Auf private Rentenversicherungen, wie die Riester- oder Rürup Rente, sowie eine Lebensversicherung fallen keine Krankenkassenbeiträge an.

Achtung: Bist du freiwillig gesetzlich versichert, werden dagegen diese Einnahmen sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen berücksichtigt. Den Zuschuss von der Rentenversicherung musst du extra beantragen.

Mal nachgehakt

Häufig gestellte Fragen zum Krankenkassenbeitrag

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Zuletzt aktualisiert am: 18.01.2024

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen