Die Familie in der PKV Die private Familienversicherung: So versicherst du die ganze Familie

Es gibt viele Gründe, über eine Familienversicherung nachzudenken, wie zum Beispiel der eigene Nachwuchs oder eine Hochzeit. Das Konzept der Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung jedoch nicht. Familien können aber trotzdem Vorteile in der PKV genießen. Wir erklären dir, wie es funktioniert und was es kostet.

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Ein Überblick

Die Familienversicherung in der PKV: Was ist möglich?

Grundsätzlich muss jeder, der privat versichert sein möchte, dies eigenständig tun, denn die beitragsfreie Versicherung für Familienmitglieder, wie in der gesetzlichen Krankenkassen, gibt es bei den privaten Krankenversicherungen nicht. Nicht mal die Kinder sind beitragsfrei mitversichert, profitieren jedoch von den niedrigeren Tarifbeiträgen.

Fünf Fakten über die private Familienversicherung

  1. Eine Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht.
  2. Bei Kindern muss mindestens ein Elternteil privat versichert sein.
  3. Neugeborene können, zu einem eigenen Beitrag, bis zu zwei Monate nach der Geburt über die Kindernachversicherung privat versichert werden.
  4. Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen, wie Beruf und Einkommen, bei einer PKV versichert sein.
  5. Jedes Familienmitglied, das berechtigt ist, in die PKV zu gehen, muss einen eigenen Vertrag abschließen.

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So funktionierts

01 Wer und wie: Die ganze Familie privat versichern

In einer Familie teilt man alles? Nicht wenn es um die private Krankenversicherung geht, leider. Wo gesetzlich Versicherte die Möglichkeit haben, ihre Kinder oder nicht-erwerbstätigen Ehepartner beitragsfrei in der Familienversicherung mitzuversichern, können das Versicherte einer PKV nicht. Auch nicht mit Ausnahmen.

Es gilt grundsätzlich: Jede Person muss eigenständig versichert werden und zahlt einen eigenen Monatsbeitrag. Es hat also jede privat versicherte Person einen eigenen Vertrag.

In der privaten Krankenversicherung gibt es einen Basistarif und Tarife mit höheren Leistungsniveaus, die entsprechend unterschiedlich kosten. Zusatzleistungen, das Alter bei Vertragsabschluss, der Gesundheitszustand, dafür wird grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, sowie der prozentuale Anteil der Altersrückstellungen (bei Erwachsenen ab 21 Jahren) ergeben die Summe des Monatsbeitrages.

Jedoch gibt es bei Kindern und Ehepartnern noch einige Besonderheiten in der privaten Krankenversicherung, die wir dir nicht vorenthalten wollen.

Ehepartner privat versichern

02 Ehe- oder Lebenspartner: Besondere Regelung in der PKV

Damit sich ein Ehe- oder Lebenspartner auch privat versichern lassen kann, muss dieser versicherungsfrei sein. Auch sie können den Leistungsumfang frei wählen und sind nicht an den Tarif des bereits privat Versicherten gebunden, nur an die PKV, wenn es gewünscht ist. Wenn es eine andere PKV werden soll, dann erübrigt sich der weitere Abschnitt erstmal.

Wenn es dieselbe PKV wird, dann gibt es hier eine extra Regelung bei der Versicherungsprämie für Paare, die sich auf den Standardtarif bezieht:

  • Der Höchstbetrag für eine Einzelperson ist der aus der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Ehe- oder Lebenspartner zahlen zusammen höchstens 150 Prozent des Höchstbeitrags der GKV

Ehepartner können mit in die private Krankenversicherung zu den oben genannten Bedingungen bei folgenden Kriterien

  • Selbstständigkeit
  • Beamtenstatus
  • während des Studiums
  • Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen über der Verdienstgrenze
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Kinder privat versichern

03 Die Versicherungen der Eltern sind entscheidend für die Aufnahme in der PKV

Auch Kinder können privat versichert werden

  • bis sie 21 Jahre alt sind;
  • wenn beide Eltern privat versichert sind oder
  • ein Elternteil gesetzlich und das andere privat versichert ist (nur bei Ehe- oder Lebenspartnern), derjenige in der PKV aber der Hauptverdiener ist und das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (69.300 Euro in 2024);
  • während des Studiums oder der Ausbildung, wenn sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen (ansonsten müssen sie sich in einer GKV pflichtversichern lassen);
  • auch wenn die Kinder adoptiert sind.

Kinder und Jugendliche müssen nicht den gleichen Tarif wählen, den auch die Eltern haben, sondern einen mit für sie passenden Leistungen. Es kann also ausgewählt werden, welcher Tarif mit welchem Leistungsumfang der richtige ist.

Nur bei der Kindernachversicherung bekommt das Kind die gleichen Versicherungsbedingungen (mehr dazu weiter unten). Es wird keine Gesundheits- und Risikoprüfung durchgeführt, die gegebenenfalls zu Zuschlägen oder Ausschluss von Leistungen führen könnte. Ohne die Kindernachversicherung wird die Risikoprüfung durchgeführt und es kann zu Wartezeiten kommen.

Über die Eltern wird für die Kinder bis zum Ende der Schulzeit ein Versicherungsschutz in der PKV gewährt. Ändern sich die Umstände, zum Beispiel Arbeitsstatus oder Gehalt, so kann es sein, dass das Kind doch in die gesetzliche Krankenversicherung (beitragsfreie Familienversicherung oder freiwillige gesetzliche Versicherung) wechseln muss. Wenn der Hauptverdiener unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, kann das Kind in der Familienversicherung der GKV.

Kinder privat versichern mit der Kindernachversicherung

Das ist das Recht von privat Versicherten, ihr neugeborenes Kind privat zu versichern – die PKV darf das nicht ablehnen. Das Besondere? Es gibt keine Gesundheitsprüfung oder Wartezeit. Das Baby wird zu denselben Bedingungen wie das privat versicherte Elternteil versichert, es muss dennoch eine eigene Versicherungsprämie dafür gezahlt werden. Dafür muss mindestens ein Elternteil für mindestens drei Monate bei eben jener PKV versichert sein.

Nach der Geburt haben Eltern zwei Monate Zeit, den Anspruch auf die Kindernachversicherung geltend zu machen. Schäden oder Probleme, die nach der Geburt aufgetreten sind, dürfen nicht zu Ablehnung oder Zuschlägen führen. Das ist gesetzlich geregelt. Mehr zu dem Thema findest du in unserem Beitrag zur Kindernachversicherung.

Das Neugeborene muss aber nicht zwangsläufig in die gleiche PKV. Wenn ein anderes Versicherungsunternehmen gewünscht ist, muss eine Kinderalleinversicherung abgeschlossen werden, die aber nicht von allen Versicherern für Babys angeboten wird und auch das Recht, dass das Kind aufgenommen werden muss, sowie alle anderen Vorteile, entfallen dann.

Beiträge für Kinder in der PKV

Die Tarife für Kinder und Jugendliche sind wesentlich günstiger als die von Erwachsenen, weil

  • noch keine Altersrückstellung gebildet wird
  • die Behandlungskosten geringer sind, weil sie sie weniger aus Krankheitsgründen zum Arzt müssen, weniger Medikamente nehmen und hauptsächlich wegen Vorsorgeuntersuchungen einen Arzt konsultieren
  • die Pflegepflichtversicherung kostenfrei ist (wenn das Kind keine eigenen Einkünfte hat)

Zwischen 80 und 220 Euro Monatsbeitrag kostet ein privater Versicherungsschutz für Kinder. Der genaue Preis richtet sich, wie bei den Erwachsenen, nach dem Alter bei Vertragsabschluss, den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitszustand. Läuft der Vertragsabschluss nicht über die Kindernachversicherung, müssen Eltern mit einer Gesundheitsprüfung und Wartezeit rechnen.

Zuschuss: Kinder in der PKV

Angestellte, die privat versichert sind, erhalten auch zu ihrer Krankenversicherung einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Aber gilt das auch für die Kinder?

  • Der Arbeitgeber bezuschusst die Hälfte der privaten Krankenversicherung
  • Zuschuss beläuft sich bis zur Obergrenze, die gleichgesetzt ist mit dem Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung (ca. 420 Euro im Jahr 2024)
  • Alles oberhalb der Grenze muss der Versicherte selbst zahlen, egal ob es die eigene Versicherungsprämie ist oder die zusätzliche Versicherung vom Kind
  • Beamte bekommen eine Beihilfe als Ergänzung, wodurch die Zusatzkosten geringer sind
  • Selbstständige und Unternehmer zahlen die gesamte Prämie selbst
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Der Versicherungsschutz

04 Was passiert, wenn der Versicherte aus der PKV austritt?

Natürlich gibt es Szenarien, in denen der Hauptversicherte aus der PKV austreten möchte oder gar muss. Aber was passiert dann mit Kind und Kegel?

  • Wurde das Kind über die Kindernachversicherung mitversichert und das Elternteil tritt aus, so hat das Kind keinen Anspruch mehr auf den Versicherungsschutz der PKV und wechselt entweder zur neuen PKV oder GKV. Hier kann geprüft werden, ob eine Kinderalleinversicherung bei der PKV möglich ist.
  • Tritt der „hauptversicherte“ Ehepartner aus der PKV aus, dann kann der andere Ehepartner einen eigenständigen Tarif, der in voller Höhe bis zum Maximalbetrag der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden muss, abschließen, wenn die Kriterien erfüllt sind. Andernfalls muss er in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln – in der Pflichtversicherung oder freiwillig gesetzlich versichert.

Was ist besser?

05 Familienversicherung in der PKV oder GKV?

Welche Variante der Familienversicherung die bessere ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei manchen Kombinationen geht nur die ein oder andere Form. Je nachdem, wie die folgenden Fragen beantwortet werden, gibt es bereits rechtliche Einschränkungen:

  • Wer ist gesetzlich und wer privat versichert?
  • Wer ist der Hauptverdiener?
  • Liegt der Hauptverdiener unterhalb oder oberhalb der Jahresentgeltgrenze?

Prinzipiell ist der größte Vorteil einer Familienversicherung bei der GKV, dass die eigenen Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner beitragsfrei mitversichert werden können. Dadurch ändert sich auch nichts am Arbeitgeberanteil und es gibt keine weitere finanzielle Belastung.

Innerhalb der Fristen kann auch die GKV gewechselt werden, sodass die individuellen Extra-Leistungen und Zuschüsse, die jede GKV selbst festlegen kann, zur Lebenssituation passen. Bei weiteren Wünschen kann über private Zusatzversicherungen nachgedacht werden.

Geht es um Kinder, dann können vielleicht eh nicht alle Vorteile der PKV ausgeschöpft werden, weil auch die Vorsorgeuntersuchungen von der GKV getragen werden und Kinder weniger zu Fachärzten oder Medikamente einnehmen müssen.

In der PKV ist die Kindernachversicherung die größte Stärke, wenn es um Familienversicherungen geht. Da keine Gesundheitsprüfung stattfindet und das Kind den vollen Leistungsumfang des privat versicherten Elternteils „erbt“, profitiert es schon sehr früh von den Leistungen der PKV und kann dort auch bis zum Ende der Schulzeit dort versichert bleiben.

Die Beträge halten sich zudem stark in Grenzen. Kommt es zu Problemen nach der Geburt, gibt es keine Risikozuschläge und man kommt so schneller an Facharzttermine. Generell müssen wir sagen, dass die Versorgung in der PKV besser ist und privat Versicherten in vielen Tarifen Sonderleistungen zustehen, wie die Chefarztbehandlung oder Rooming-in bei der stationären Aufnahme im Krankenhaus. Auch alternative Heilmethoden werden eher von den privaten Krankenkassen übernommen.

Die private Familienversicherung eignet sich vor allem bei Besserverdienenden und eher weniger bei Alleinerziehenden oder in Familien, die nicht zur „Oberschicht“ gehören. Aber manchmal liegt die Entscheidung nicht bei der Familie, sondern bei den Regelungen.

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Zuletzt aktualisiert am: 04.01.2024

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Krankenversicherungen