Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Aktienrente: Regierung streicht 10 Milliarden Euro vorerst ersatzlos

Anfang Januar hat Finanzminister Christian Lindner den Startschuss zur Aktienrente gegeben. Das nun als unter dem Namen Generationenkapital bekannte Projekt soll den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung ab Mitte der 2030er Jahre stabilisieren. Doch nun muss der FDP-Politiker das Projekt erst einmal kassieren.

  • Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Umwidmung von Corona-Krediten für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft als unzulässig erklärt hat, fehlen dem Staat etliche Milliarden Euro.
  • Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Etatplanung.
  • Ein Projekt, das jetzt auf Eis gelegt wird, sind die zehn Milliarden Euro für den Aufbau des Generationenkapitals.

Offiziell hat der Stopp des Projekts Aktienrente beziehungsweise Generationenkapital nichts mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu tun. So teilt das Finanzministerium mit, dass „die Änderung darauf beruht, dass es noch keine gesetzliche Grundlage“ gibt. Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums, Florian Toncar (FDP), bekräftigt dies auf X: „Die Aktienrente verschiebt sich. Das hat nichts mit dem BVerfG zu tun, sondern nur damit, dass das Gesetz dafür noch fehlt. Demnach kann gar kein Geld fließen.“

Doch es lässt sich nur schwer von der Hand weisen, dass ein Zusammenhang zwischen der Streichung der für die Stabilisierung des Rentensystems vorgesehenen zehn Milliarden Euro und dem Haushaltsloch besteht, das sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgetan hat.

Fällt das Generationenkapital unter die Schuldenbremse?

Ursprünglich sollte im vierten Quartal dieses Jahres oder im ersten Quartal kommenden Jahres der Aufbau des Generationenkapitals mit den ersten zehn Milliarden Euro beginnen. Den Gesetzentwurf dafür hatten Lindner und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für diesen Sommer angekündigt. Passiert ist allerdings nichts. Nun wird sich das Rentenpaket weiter verschieben. Mit diesem sollte auch das Rentenniveau von mindestens 48 Prozent nach 2025 dauerhaft gesichert werden. Bislang ist die Haltelinie bis 2025 gesetzlich vereinbart.

Die zehn Milliarden Euro sollten bislang aus Krediten finanziert werden. Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfte diese Entscheidung jedoch vor einer Überprüfung stehen. Für das Finanzministerium zählen diese Kredite nicht zur Schuldenbremse hinzu, da es sich aus seiner Perspektive um eine finanzielle Transaktion handelt. Dagegen hatte bereits im Sommer ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Auftrag des rentenpolitischen Sprechers der Grünen, Markus Kurth, gezeigt, dass das verwendete Kapital wahrscheinlich unter die Schuldenbremse fällt.

Abgespeckte Variante der Aktienrente

Mit der Aktienrente liegt ein Lieblingsprojekt der Liberalen auf Eis. Ursprünglich war dies nach schwedischem Vorbild angedacht: Jeder Bürger sollte beispielsweise zwei Prozent seines Bruttoeinkommens in einen Staatsfonds einzahlen. Durch die Beteiligung am Kapitalmarkt ließe sich auf lange Sicht eine vernünftige Rendite erreichen, sodass sich die gesetzliche Rente insgesamt erhöht.

Von dieser Idee ist jedoch nichts übriggeblieben. Statt direkt über eine bessere Rentenauszahlung zu profitieren, soll nun der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Generationenkapital stabilisiert werden. Die einzige Neuerung ist dabei die Investition dieses Geldes in den Kapitalmarkt über eine eigens dafür gegründete Stiftung.

Abzuwarten bleibt nun, wann die Bundesregierung das Projekt wieder aufgreifen kann. Aus Sicht mancher Experten ist dies aufgrund der Generationengerechtigkeit dringend notwendig.