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Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Eckpunktepapier: Sieht so die Hausbesitzer-Versicherungspflicht aus?

Die Einführung einer möglichen Pflichtversicherung für Hausbesitzer gegen Naturgefahren geht in eine weitere Runde. So liegt nun ein Eckpunktepapier der Bundesregierung mit Vorschlägen zur Umsetzung vor. Allerdings scheint sich in diesem die Position des Justizministers durchgesetzt zu haben. Er sprach sich zuletzt gegen eine Pflicht aus.

  • Die Bundesregierung hat mit einem Eckpunktepapier Maßnahmen zur Umsetzung einer möglichen Pflichtversicherung vorgestellt.
  • Ein wichtiger Punkt ist dabei die Eigenverantwortung der Verbraucher.
  • Die Regierung positioniert sich nicht, ob der Versicherungsschutz künftig freiwillig bleibt oder verpflichtend wird.

Mehr als vier Milliarden Euro zahlten die Versicherer im vergangenen Jahr für Schäden durch Sturm, Hagel, Starkregen und Hochwasser. Für die Versicherungsunternehmen war dies ein durchschnittliches Jahr. Doch wer als Hausbesitzer von Unwetterschäden betroffen war und keine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, wird das Jahr sicherlich anders in Erinnerung haben.

Insbesondere Naturgewalten stellen ein hohes Risiko dar. Denn durch sie entstehen hohe Schäden. Daher steht eine Pflichtversicherung für Immobilienbesitzer immer wieder zur Diskussion. Zuletzt hatten sich sogar die Länder auf diese verständigt. Nun liegt ein Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Elementarschaden-Pflichtversicherung vor. Es stammt vom 6. Dezember 2022 und liegt dem Tagesspiegel vor.

Umsetzung einer Versicherungspflicht nur auf Länderebene?

Wer nun große Hoffnungen in das Papier gesetzt hat, könnte enttäuscht werden. Es sieht zwar Vorschläge für eine Umsetzung vor, aber keine Entscheidung, ob es zu einer Versicherungspflicht kommen wird. Die vorgebrachten Lösungsansätze rücken eher von einer Pflicht ab. So soll es im Fall einer Einführung weder Kontrollen noch Sanktionen bei Verstößen geben. Außerdem sieht die Regierung die Länder als treibende Kraft, für ihr Land eine Versicherungspflicht einzuführen.

Das Papier folgt so im Wesentlichen der Linie, die Justizminister Marco Buschmann (FDP) im Dezember gegenüber dem Handelsblatt geäußert hat. Demnach will er das „Wohnen und Leben in Deutschland nicht noch teurer“ machen angesichts der aktuell ohnehin hohen finanziellen Belastung für Verbraucher.

Details zur Ausgestaltung der Pflichtversicherung

Das Eckpunktepapier sieht eine Abdeckung in Höhe von 80 Prozent der Schäden über die Versicherung vor, die restlichen 20 Prozent sind Selbstbeteiligung, müssen also vom Versicherten getragen werden. So könnte ein jährlicher Beitrag von 50 Euro bis 100 Euro für Gebäude in niedriger Hochwassergefährdungslage anvisiert werden. Für Häuser in hoher Gefährdungslage liegen die Kosten dagegen eher im drei- bis vierstelligen Bereich.

Solch hohe Beiträge könnten durch eine allgemeine Versicherungspflicht vermieden werden, da die Kosten vom gesamten Versicherungskollektiv getragen werden. Hausbesitzer mit niedrigem Risiko würden so etwas mehr für ihren Schutz zahlen, diejenigen mit hohem Risiko etwas weniger.

Diese Kostenaufteilung folgt dem Gedanken, dass sich gerade Personen in gefährdeten Gebieten keine Versicherung leisten können. Bleiben die Kosten so hoch, droht die Gefahr, dass die Personen auf den Schutz verzichten müssen, die ihn am dringendsten brauchen.

Keine öffentlichen Mittel mehr

Generell wird deutlich, dass die Bundesregierung mehr auf die Eigenverantwortung der Verbraucher setzen will: „Die Finanzverantwortung für die Risiken, denen Gebäude ausgesetzt sind, sollte nicht die Allgemeinheit durch den Einsatz öffentlicher Mittel tragen, sondern die Eigentümer, die den wirtschaftlichen Nutzen aus einem Gebäude ziehen“, so der Tagesspiegel.