Paar sitzt entmutigt vor Unterlagen
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Fehler im Grundsteuerbescheid: Bescheid prüfen und widersprechen

Schon das Ausfüllen der Grundsteuererklärung war für viele Immobilienbesitzer alles andere als ein Spaziergang. Mit den nun versandten Bescheiden hört die Arbeit nicht auf. Denn Steuerzahler sollten prüfen, ob die Angaben korrekt sind. Fallen Fehler erst später auf, ist der Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid nicht mehr möglich.

  • Die Neuregelung der Grundsteuerberechnung bedeutet für Eigentümer viel Aufwand.
  • Viele haben Zweifel an den Bescheiden des Finanzamts und haben Widerspruch eingelegt.
  • Um konkrete Fehler im Grundsteuerbescheid zu finden, müssen Steuerzahler die Berechnung des Grundsteuerwerts genau prüfen.

Bis Ende Januar hatten Immobilienbesitzer Zeit für ihre Grundsteuererklärung. Im Anschluss erhalten Hausbesitzer zunächst den Grundsteuermessbescheid und den Grundsteuerwertbescheid. Der eigentliche Grundsteuerbescheid folgt voraussichtlich erst 2024. Mit diesem wissen Steuerzahler endgültig, wie viel Grundsteuer sie ab 2025 zahlen müssen.

Doch Betroffene nicht sollten auf den finalen Bescheid warten, sondern schon jetzt die ersten beiden Schreiben vom Finanzamt prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Dafür haben Immobilienbesitzer nur vier Wochen Zeit. Die Frist beginnt drei Tage nach der Datumsangabe im Bescheid.

Wie lässt sich der Grundsteuerbescheid prüfen?

Der Grundsteuerwert- und der Grundsteuermessbescheid lassen sich vergleichsweise einfach überprüfen, wenn das Haus in einem Bundesland mit eigenem Modell steht. Das gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Findet das Bundesmodell Anwendung, ist die Sache schwieriger.

Der einfacher zu prüfende Bescheid ist der Messbescheid. Denn hier geht es lediglich um den Abgleich zweier Daten: Stimmt die Steuermesszahl? Und wurde diese richtig mit dem Grundsteuerwert multipliziert? Die Steuermesszahl sollte im Bundesmodell 0,031 Prozent für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Miet- und Eigentumswohnungen betragen. Im Bescheid steht dabei der Wert „0,31 v.T.“. In Sachsen (0,036 Prozent) und im Saarland (0,034 Prozent) gelten andere Werte.

Komplizierter wird das Prüfen des Grundsteuerwertbescheids. Die ersten Angaben, etwa zum Bodenrichtwert, zum Baujahr oder zur Grundstücksfläche, können Eigentümer unkompliziert mit ihren Daten abgleichen. Doch bei der Überprüfung der Berechnung des Grundsteuerwerts müssen sie einige Daten in Erfahrung bringen und diese miteinander verrechnen, berichtet rbb24. Dazu gehören:

  • Restnutzungsdauer des Gebäudes
  • Reinertrag des Grundstücks
  • Kapitalisierter Reinertrag des Grundstücks
  • Liegenschaftszinssatz
  • Rohertrag für die Wohnung und der Garagenstellplätze
  • Abzinsungsfaktor
  • Umrechnungskoeffizient
  • Abgezinster Bodenwert

Der Grundsteuerwert ergibt sich aus der Summe von kapitalisiertem Reinertrag des Grundstücks und abgezinsten Bodenwert.

Wie viel ist mein Haus wert?

Ein- und Zweifamilienhäuser werden nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Dabei spielen die Größe des Grundstücks und die bewohnte Fläche eine Rolle. Wer generell als Eigenheimbesitzer wissen will, was sein Haus wert ist, kann seine Immobilie kostenlos und unverbindlich bewerten lassen.

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Kostenlos Widerspruch gegen Grundsteuerbescheid einlegen

Finden Hausbesitzer falsche Angaben oder werden bei der Berechnung stutzig, sollten sie Einspruch einlegen. Dieser kann formlos erfolgen, wichtig sind die Angabe von Aktenzeichen oder Steuernummer sowie der Grund des Widerspruchs. Solange Betroffene die Sache selbst ist die Hand nehmen und sie nicht an einen Steuerberater übertragen, ist das Einspruchsverfahren kostenlos.

Wer generell Widerspruch gegen die Grundsteuer einlegen will, findet im Internet diverse Musterbriefe, etwa vom Bund der Steuerzahler.