Dorfstraße
Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Kommt die Pflichtversicherung für Hausbesitzer? Bundesrat stimmt zu

Die Elementarschadenversicherung kommt für Gebäudeschäden durch Naturkatastrophen auf. Die Bundesländer wollen, dass diese Police zu einer Pflicht für Immobilienbesitzer wird. Der Bundesrat stimmte einem solchen Vorhaben geschlossen zu. Die Bundesregierung hat diesem Vorschlag jedoch bereits eine Absage erteilt.

  • Der Bundesrat hat sich einstimmig für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ausgesprochen.
  • Diese Initiative macht Druck auf die Bundesregierung, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen.
  • Die Bundesregierung und vor allem die FDP haben sich jedoch bereits gegen dieses Vorhaben gestellt.

Pflicht oder keine Pflicht? Diese Frage kreist schon lange über der Wohngebäudeversicherung gegen Elementarschäden. Aktuell ist die Police, die Gebäudeschäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Überschwemmung oder Starkregen absichert, für Immobilienbesitzer eine freiwillige Option.

Für die teuren Häuserschäden, wie sie infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 entstanden sind, kommen bisher oft Bund, Länder und damit der Steuerzahler auf.

Dann werden vor allem in den Bundesländern die Rufe nach einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung für Hausbesitzer laut. Immerhin wird erwartet, dass es solche Extremwetterereignisse aufgrund des Klimawandels in Zukunft häufiger geben kann.

Bundesländer machen Druck

Nordrhein-Westfalen hat im März eine Initiative zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung in den Bundesrat eingebracht. Am 31. März 2023 beschlossen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer einstimmig, die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung voranzutreiben. Diese müsse bundesweit gelten, weil Naturkatastrophen „nicht an Landesgrenzen haltmachen“ und auch, damit die Pflichtversicherung die nötige Akzeptanz erhält. Die Versicherung von privaten Gebäuden gegen Elementarschäden reicht noch nicht aus. Bundesweit sei nur die Hälfte aller privaten Hauseigentümer einen Versicherungsschutz.

Eckpunktepapier der Regierung bringt keine Lösung

In seinem Beschluss fordert der Bundesrat die Regierung auf, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Damit machen die Länder der Ampel ordentlich Druck und wenden sich gegen den Vorschlag der Regierung, die Versicherungspflicht auf Länderebene zu regeln.

Dies hatte die Regierung im Februar mit einem Eckpunktepapier zur Versicherungspflicht gegen Elementarschäden vorgeschlagen. Genau wie die Bundesländer will auch sie, dass die finanziellen Risiken für Gebäudeschäden nicht mehr von der Allgemeinheit getragen werden. Aber sie setzt stärker auf die Eigenverantwortung der Hausbesitzer. Eine eindeutige Entscheidung für oder gegen eine Pflichtversicherung war dieses Papier daher nicht.

FDP lehnt eine Pflichtversicherung für Elementarschäden ab

Eine klare Position vertreten die freien Liberalen. So hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dem Vorhaben, die Elementarversicherung zu einer Pflicht zu machen, bereits im Dezember letztes Jahr eine Absage erteilt. Seiner Ansicht nach gilt es, Dinge zu vermeiden, die das Wohnen in Deutschland noch teurer machen. Inflation und Ausgaben für den energetischen Umbau von Häusern seien schon genug. Wohngebäudeeigentümer sollten nicht mit weiteren Kosten belastet werden, zumal davon auszugehen ist, dass diese Forderungen an Mieter weitergegeben werden.

Versicherungsbranche fürchtet Kostenexplosion

Die Versicherer sehen eine Pflicht für die Elementarschadenversicherung eher skeptisch. Sie warnen vor einer Kostenexplosion, die eintreten kann, wenn sich Häuser in risikoreichen Gebieten ohne Probleme versichern ließen.

Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schwebt mehr ein „Gesamtkonzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung“ vor. Die Versicherer schlagen ein Opt-out-Verfahren vor. Der Elementarschutz ist demnach standardmäßig in der Gebäudeversicherung enthalten, kann aber vom Versicherungsnehmer abgewählt werden. Doch auch dafür braucht es gesetzliche Grundlagen.

Damit liegt der Ball auch aus dieser Sicht wieder im Spielfeld der Bundesregierung.