Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Stabilität statt Rentenplus: Aktienrente verdient Namen nicht mehr

Die von der FDP geplante Aktienrente sollte zu höheren Altersrenten führen. Doch davon ist mittlerweile nicht mehr die Rede. Stattdessen sind die Erträge eines neuen fondsbasierten Kapitalstocks dafür eingeplant, die gesetzliche Rentenkasse zu stabilisieren. Mit Blick auf die Pläne zum Rentenniveau erscheint dieser Schritt auch als zwingend notwendig.

Veröffentlicht am 8. Dezember 2022

  • Mit der Aktienrente zog die FDP in den Wahlkampf und wollte mit ihr für höhere Renten sorgen.
  • Vom dafür notwendigen Einstieg in den Kapitalmarkt für die gesetzliche Rentenversicherung ist die Koalition zwar nicht abgerückt.
  • Doch das Ziel Rentenplus steht bei Weitem nicht mehr im Vordergrund.

Vor mehr als 20 Jahren hat Schweden sein Rentensystem reformiert. Seitdem zahlen die Einwohner einen Teil ihres Rentenbeitrags in die sogenannte Prämienrente, aktuell 2,5 Prozent. Dabei haben sie die Wahl, ob ihr Geld in den staatlichen Fonds AP7 investiert wird oder in bis zu fünf andere Fonds, wobei hunderte zur Auswahl stehen.

Heute beläuft sich das Fondsvermögen der Staatsfonds auf mehr als 65 Milliarden Euro, in den letzten 20 Jahren lag die durchschnittliche Rendite bei elf Prozent. Schweden gilt damit in vielen Staaten als Vorbild, wenn es darum geht, das Rentensystem um eine kapitalgedeckte Komponente zu erweitern.

Auch die FDP wollte ein ähnliches System in Deutschland einführen und ist 2021 mit der sogenannten Aktienrente in den Wahlkampf gegangen. „Durch unser Modell erwerben zukünftig alle Beitragszahlerinnen sowie Beitragszahler – insbesondere auch Geringverdiener – echtes Eigentum für ihre Altersvorsorge und erhalten höhere Altersrenten“, heißt es bei den Liberalen. Doch schon im Koalitionsvertrag blieb von der großen Vision nicht mehr viel übrig.

Aktienrente in den Koalitionsverhandlungen zusammengeschrumpft

Im Koalitionsvertrag einigten sich SPD, Grüne und FDP darauf, dass „es keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben wird. Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen.“

Schon mit Unterzeichnung des Vertrags stand also fest: Eine höhere Rente für die Bürger durch die Aktienrente steht nicht mehr im Fokus. So ist es nur konsequent, dass die Aktienrente im aktuellen Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium nur noch als Aktienrücklage bezeichnet wird. „Eine Zweckbindung der Erträge des Kapitalstocks zugunsten der Deutschen Rentenversicherung wird gesetzlich verankert“, heißt es zudem im Grundkonzept.

Aktienrücklage als Finanzierung eines stabilen Rentenniveaus

Das Gesetzgebungsverfahren ist nun für das kommende erste Halbjahr geplant. Mit dem aufgebauten Kapitalstock soll die gesetzliche Rentenversicherung ab Mitte der 2030er-Jahre finanziell entlastet werden.

Für das Startkapital des Aktienfonds sind zunächst zehn Milliarden Euro angedacht. Finanzminister Christian Lindner (FDP) spricht aber bereits im Tagesspiegel davon, dass er das Kapital mittel- bis langfristig aufstocken will, „damit die Erträge einen spürbaren Effekt auf die Stabilisierung der Rentenbeiträge und des Rentenniveaus haben können.“

Im April hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt, dass das Rentenniveau auch nach 2025 nicht unter 48 Prozent fallen soll. Bis dahin ist die Grenze gesetzlich vorgeschrieben. Da es weder zu Rentenkürzungen noch zu einem höheren Renteneintrittsalter kommen soll, kann dieses Vorhaben wohl nur über einen höheren Beitrag finanziert werden. Mithilfe der Aktienrücklage könnte vermieden werden, dass dieser untragbar hoch wird.