Studentische Krankenversicherung Das bietet die studentische Krankenversicherung

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Das Wichtigste in Kürze

Wie bist du als Student versichert?

Wenn du in Deutschland studierst, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie du versichert sein kannst. Bis zum 25. Lebensjahr bist du in der Regel kostenfrei über die Familienversicherung deiner Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Danach ist eine eigene Versicherung notwendig. Die Krankenkassen bieten dafür die vergünstigte studentische Krankenversicherung an, die du bis zum 30. Lebensjahr nutzen kannst.

Manche Studenten ziehen auch eine private Krankenversicherung (PKV) in Betracht, da sie oft bessere Leistungen bietet.

Zusätzlich bist du an Hochschulen und Universitäten durch eine gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, die bei Unfällen während des Studiums oder auf dem direkten Weg zur Uni greift.

Sechs Fakten zur studentischen Krankenversicherung

  1. Bis zum 25. Lebensjahr bist du dich als Student kostenfrei über die Familienversicherung deiner Eltern in der GKV versichern. Danach kannst du die studentische Krankenversicherung wählen.
  2. Eine Aufnahme in die studentische Krankenversicherung ist bis zum 30. Lebensjahr möglich, in Ausnahmefällen sogar bis zum Alter von 37 Jahren.
  3. Für das Jahr 2024 dürfen Studierende, die die studentische Krankenversicherung nutzen möchten, nicht mehr als 505 Euro verdienen. Bei einem Minijob gilt die Grenze von 538 Euro.
  4. Die studentische Krankenversicherung deckt unter anderem Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Vorsorgeuntersuchungen, zahnärztliche Behandlungen, Mutterschaft und Rehabilitationsmaßnahmen ab.
  5. Die Kosten für die studentische Krankenversicherung liegen 2024 bei 82,99 Euro plus Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse.
  6. Auch für internationale Studierende gilt die Krankenversicherungspflicht in Deutschland, wobei die Regelungen je nach Herkunftsland variieren.

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Wer darf sie nutzen?

01 Wer kann die studentische Krankenversicherung nutzen?

Sind deine Eltern gesetzlich versichert, bist du bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung kostenlos mitversichert. Danach brauchst du eine eigene Versicherung: die studentische Krankenversicherung. Damit du dich versichern kannst, musst du folgende Kriterien erfüllen:

  • Studienstatus: Du musst an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben sein.
  • Alter: Zu Beginn deines Studiums darfst du nicht älter als 30 Jahre sein. Es gibt allerdings Ausnahmen, zum Beispiel bei vorherigem Wehr- oder Zivildienst, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder bei der Geburt eines Kindes. Laut dem Urteil des Bundessozialgerichts von 2014 ist unter diesen Umständen eine studentische Versicherung bis zu einem Alter von 37 Jahren möglich.
  • Einkommen durch Beschäftigung: Um die studentische Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, darf dein Einkommen 2024 die Grenze von 505 Euro bei einem Werkstudentenjob oder 538 Euro bei einem Minijob nicht überschreiten.

Hast du dein Studium nach Ablauf der Altersgrenze noch nicht beendet, endet deine studentische Krankenversicherung. Du musst dich dann freiwillig gesetzlich versichern, wobei dein monatlicher Mindestbeitrag 164,97 Euro (Stand 2024) zuzüglich Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung beträgt.

Bis 2020 konntest du dich nur bis zur Beendigung des 14. Fachsemesters in der studentischen Krankenversicherung absichern. Nach neuer und aktueller Rechtslage spielt die Dauer des Studiums allerdings keine Rolle mehr – das Alter aber immer noch.

Jenny
Jenny
Expertin für Krankenversicherungen

Leistungen im Überblick

02 Welche Leistungen sind in der studentischen Krankenversicherung enthalten?

Die studentische Krankenversicherung bietet Studierenden einen umfangreichen Leistungskatalog, der sicherstellt, dass du während deines Studiums gut abgesichert bist. Dazu gehören vor allem die folgenden Leistungen:

 

Die genauen Leistungen variieren je nach Krankenversicherung. Daher ist es wichtig, dass du die Anbieter der studentischen Krankenversicherung einem genauen Vergleich unterziehst, um die passende Absicherung für dich zu finden.

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Studentische Krankenversicherung und ihre Kosten

03 Wie viel kostet die studentische Krankenversicherung?

Die Kosten der studentischen Krankenversicherung richten sich nach dem allgemein gültigen BAföG-Satz (812 Euro). Durch die 2022 stattgefundene BAföG-Erhöhung liegt der Krankenkassenbeitrag 2024 bei mindestens 82,99 Euro. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Dieser variiert je nach Kasse.

Im Folgenden findest du eine Auswahl an Krankenversicherungen und ihre Kosten für die Studentenkrankenversicherung.

AnbieterZusatzbeitragGesamtbetrag
AOK Nordwest15,35 Euro98,34 Euro
Die Techniker9,74 Euro92,73 Euro
Barmer17,78 Euro100,77 Euro
DAK13,80 Euro96,79 Euro
HEK10,56 Euro93,55 Euro

Hinzu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung, der je nach Alter und Anzahl der Kinder zwischen 19,49 Euro und 32,48 Euro monatlich liegt.

Die Kosten für die private Krankenversicherung hingegen richten sich nach deinem Alter, deinem Gesundheitszustand und deinem gewünschten Leistungsumfang. Sie liegen für Basistarife auf ähnlichem Niveau wie für die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings hast du viel mehr Wahlfreiheit bei deinem Leistungsumfang.

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Wenn du die Bedingungen der Werkstudentenregelung erfüllst – also in der Vorlesungszeit weniger als 20 Stunden arbeitest –, musst du in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung keine Beiträge leisten. Beitragspflichtig bist du jedoch in der Rentenversicherung.

Jenny
Jenny
Expertin für Krankenversicherungen

Internationale Studenten

04 Welche besonderen Regelungen gibt es für internationale Studierende bei der studentischen Krankenversicherung?

Jeder in Deutschland immatrikulierte Student muss krankenversichert sein. Dies gilt auch für internationale Studierende. Ohne einen entsprechenden Nachweis über deinen Krankenversicherungsstatus ist eine Einschreibung an deutschen Hochschulen in der Regel nicht möglich.

Wenn du als internationaler Student nach Deutschland kommst, musst du einige Besonderheiten in Bezug auf die Krankenversicherung beachten:

Du kannst die Beiträge deiner gesetzlichen, studentischen Krankenversicherung in der Steuererklärung geltend machen. Bei privaten Krankenversicherungen ist nur ein Teilabzug möglich. Es wird nur der Anteil für die Basisversicherung berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass du die Kosten selbst trägst und nicht von den Eltern finanziert wirst.

Jenny
Jenny
Expertin für Krankenversicherungen

Versicherungsfreiheit bei anderer Absicherung

05 Wie befreist du dich von der Versicherungspflicht, wenn du anderweitig versichert bist?

Wenn du eine andere Krankenabsicherung, wie eine PKV, nachweisen kannst, hast du die Möglichkeit, dich von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an deutschen Hochschulen befreien zu lassen. Wie das funktioniert, erklären wir dir im Folgenden.

  1. Frist beachten: Wenn du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen möchtest, musst du das innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht tun. Dies ist in der Regel mit der Immatrikulation der Fall.
  2. Beweis der anderweitigen Versicherung: Du musst deinen aktiven Krankenversicherungsstatus nachweisen können, also dass du bereits anderweitig krankenversichert bist. Das könnte beispielsweise eine private Krankenversicherung oder eine ausländische Versicherung sein, die in Deutschland anerkannt wird.
  3. Antrag stellen: Wende dich an die gesetzliche Krankenkasse deiner Wahl und beantrage schriftlich die Befreiung von der Versicherungspflicht. Dem Antrag musst du die entsprechenden Nachweise über deine bestehende Krankenversicherung beifügen.
  4. Bindende Entscheidung: Beachte, dass die Entscheidung, sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen, für die gesamte Dauer deines Studiums bindend ist. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche, studentische Krankenversicherung während des Studiums ist nicht möglich.
  5. Regelmäßige Überprüfung: Selbst wenn du von der Versicherungspflicht befreit bist, kann es sein, dass die Hochschule oder die Krankenkasse in regelmäßigen Abständen einen aktuellen Nachweis deiner Krankenversicherung verlangt.

Übrigens: Nach dem Ende deines Studiums brauchst du die studentische Krankenversicherung nicht zu kündigen. Beginnst du eine sozialversicherungspflichtige Arbeit, wirst du ein Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Musst du dich arbeitssuchend melden, gilt das Gleiche. Machst du dich dagegen selbstständig, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern und in die private Krankenversicherung wechseln.

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Zuletzt aktualisiert am: 22.12.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen