Abmahnungen vom IDO-Verband: Infos und Tipps für die ersten Schritte

Der IDO-Verband sieht sich als Wächter der Wettbewerbsregeln und Vorschriften für Online-Händler. Daher sollten seine Abmahnungen auch nicht ignoriert werden – stattdessen ist eine fachliche Rechtsberatung sinnvoll, um Fehler beim Umgang mit dem Schreiben zu vermeiden.

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Abgemahnt vom IDO-Verband: Was sollten Betroffene tun?

Der Verband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. – kurz IDO-Verband – ist wegen seiner massiven Abmahnungstätigkeit unter Online-Händlern gefürchtet. So kann es gewerbliche, aber auch private Verkäufer auf Shopping-Portalen wie ebay, Amazon oder Etsy treffen. Wer eine Abmahnung vom IDO-Verband erhält, sollte die Hilfe eines erfahrenen Fachanwalts in Anspruch nehmen.

  • Der Jurist überprüft, ob die Verstöße aus der Abmahnung richtig dargelegt sind und ob die Forderung angemessen ist.
  • Erst wenn die beanstandeten Sachverhalte ausgebessert sind, sollte der Verkäufer die Unterlassungserklärung unterschreiben.
  • Ist die Abmahnung von IDO aus rechtlicher Sicht nicht haltbar, kann der Shop-Betreiber einen Widerspruch einlegen.

Dieser Ratgeber zur Abmahnung von IDO informiert über

Welche Verstöße mahnt der IDO-Verband ab?

Um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, müssen Online-Händler in ihren Internet-Angeboten zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Richtlinien erfüllen. Die Grundlage dafür bildet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Eine staatliche Einrichtung, die die Einhaltung der Regeln kontrolliert, gibt es nicht. Stattdessen sind es unter anderem Interessenverbände, die über die wettbewerbsrechtlichen Regeln wachen. Einer dieser Vereine ist der IDO. Er ist ein rechtsfähiger Verband, dessen Zweck es ist, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen deutscher Online-Unternehmer und Online-Freiberufler zu fördern.

Nach Angaben auf der Verbandswebsite zählt er aktuell rund 2.600 Mitglieder aus verschiedenen Branchen. Bisher haben mehrere Gerichte die Aktivlegitimation bestätigt. Somit erfüllt er Voraussetzungen, um Abmahnungen auszusprechen.
Vor allem Online-Händler, die auf ebay oder Amazon mit einem Shop aktiv sind, geraten ins Visier des Mahnvereins.

Folgende Punkte sind die häufigsten Gründe, die der IDO abmahnt:

Ein Stolperstein sind Gesetzesänderungen. Gerade im Wettbewerbsrecht und im Online-Handel werden ständig neue Bestimmungen eingeführt. Man denke nur an die Datenschutzbestimmungen. Hier sind Online-Händler aufgefordert, schnell zu reagieren und zeitnah Anpassungen vorzunehmen. Versäumnisse werden ansonsten mit Abmahnungen geahndet.

Welche Ansprüche stellt der IDO-Verband in seiner Abmahnung?

Mit der Abmahnung fordert der Mahnverein, dass der betroffene Händler eine beigefügte Unterlassungserklärung unterschreibt. Damit sagt dieser vertraglich zu, dass er die Fehler entfernt und in Zukunft unterlässt. Verstößt er gegen diese Zusicherung, drohen weitere Vertragsstrafen.

Zusätzlich stellt der IDO-Verband den Online-Händlern Abmahnungskosten in Rechnung. In der Regel beläuft sich diese Summe auf rund 200 Euro.

Das „Anti-Abmahngesetz“ zum Schutz vor Rechtsmissbrauch

Gesetzesänderungen treffen auch die Abmahnvereine wie IDO. Seit dem 2. Dezember 2020 wurde das UWG angepasst. § 13 Absatz 2 enthält nun Regelungen zu den Angaben, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung enthalten muss. Werden die Formalien nicht erfüllt, steigt für Abgemahnte die Chance, dass die Abmahnung vor Gericht als unwirksam anerkannt wird.

Privatpersonen, die auf Online-Marktplätzen häufig gebrauchte Artikel oder selbstproduzierte Produkte verkaufen, schützen sich mit einer Rechtsschutzversicherung vor unerwarteten rechtlichen Problemen. Tarife mit dem Baustein Internet-Recht sind für geringe monatliche Kosten zu haben. Mit ihr lassen sich nötige Beratungen durch einen Fachanwalt ohne Kostenangst in Anspruch nehmen.

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Vorsicht vor übereilten Reaktionen: Die Tücken der Unterlassungserklärung

Der IDO-Verband hat es vor allem auf Online-Händler abgesehen, die ihre Produkte auf ebay oder Amazon anbieten. Auf diesen Online-Shopping-Portalen finden sich gewerbliche Händler ebenso wie private Verkäufer. Allerdings sind die Grenzen zwischen beiden auf den Online-Plattformen fließend. Manchem Privatverkäufer ist nicht bewusst, dass auch er bereits auf dem Niveau eines gewerblichen Händlers arbeitet.

Viele sind dann verunsichert, wenn sie eine Abmahnung vom IDO-Verein erhalten. Um die Angelegenheit möglichst schnell zu lösen, unterschreiben sie die Unterlassungserklärung und bezahlen die Abmahnungsstrafe – in der Hoffnung, dass sie so noch glimpflich davonkommen.

Die unterschriebene Unterlassungserklärung ist jedoch ein neuer Vertrag, den der Abgemahnte eingeht. Er enthält in der Regel eine Klausel, die dem Mahnungsverein erlaubt, im Nachhinein zu prüfen, ob die rechtlichen Verstöße wirklich entfernt oder angepasst wurden. Dann sollten die angemahnten Punkte im Online-Shop oder in der Auktionsanzeige rechtssicher sein. Ansonsten hat der Verein das Recht, wegen Vertragsbruch eine noch höhere Summe vom Verkäufer zu fordern.

Rechtsschutz-Experten raten daher: Personen, die eine IDO-Abmahnung erhalten haben, sollten sich von einem Anwalt für IT-Recht oder Wettbewerbsrecht beraten lassen. Wer die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreibt, riskiert spätere Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro.

Muss ich auf die Abmahnung des IDO-Verbandes reagieren?

Der IDO ist bekannt für Massen-Abmahnungen. Das bedeutet jedoch nicht sofort, dass diese Anschreiben unwirksam oder rechtswidrig sind. Im Gegenteil: Wer abgemahnt wurde, sollte unbedingt reagieren.

Verstreicht die angegebene Frist, ohne dass der Shop-Betreiber aktiv geworden ist, kann der Verband gerichtliche Maßnahmen einleiten und eine einstweilige Verfügung beantragen. Dann kann die Angelegenheit richtig teuer werden. Ist die Abmahnung wettbewerbsrechtlich begründet, muss der Händler zusätzlich zu der Strafe auch noch die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen. Je nach Streitwert kann es sich dabei um mehrere tausend Euro handeln.

Ist die Abmahnung unberechtigt, kann der abgemahnte Verkäufer Widerspruch vor dem Landgericht einlegen. Spätestens dann brauchen Betroffene einen Anwalt.

Vier Schritte zum Umgang mit einer Abmahnung vom IDO-Verband

die Gerechtigkeit

Nur wenn die Abmahnung berechtigt und wenn alle Verstöße ausgebessert sind, sollte der abgemahnte Shop-Betreiber die Unterlassungserklärung unterschreiben und absenden. In Zukunft muss er unbedingt beachten, dass alle Angaben auf dem aktuellen Stand der Gesetzeslage sind. So umgeht er das Risiko, dass Jahre später noch Vertragsstrafen aus der Unterlassungserklärung folgen.

Ist die Abmahnung aus Sicht des Anwaltes nicht gerechtfertigt, sollte der Abgemahnte einen Widerspruch einlegen. Kommt es in Zuge dessen zu einer Gerichtsverhandlung, ist eine anwaltliche Vertretung nötig.

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