Vorsicht vor übereilten Reaktionen: Die Tücken der Unterlassungserklärung
Der IDO-Verband hat es vor allem auf Online-Händler abgesehen, die ihre Produkte auf ebay oder Amazon anbieten. Auf diesen Online-Shopping-Portalen finden sich gewerbliche Händler ebenso wie private Verkäufer. Allerdings sind die Grenzen zwischen beiden auf den Online-Plattformen fließend. Manchem Privatverkäufer ist nicht bewusst, dass auch er bereits auf dem Niveau eines gewerblichen Händlers arbeitet.
Viele sind dann verunsichert, wenn sie eine Abmahnung vom IDO-Verein erhalten. Um die Angelegenheit möglichst schnell zu lösen, unterschreiben sie die Unterlassungserklärung und bezahlen die Abmahnungsstrafe – in der Hoffnung, dass sie so noch glimpflich davonkommen.
Die unterschriebene Unterlassungserklärung ist jedoch ein neuer Vertrag, den der Abgemahnte eingeht. Er enthält in der Regel eine Klausel, die dem Mahnungsverein erlaubt, im Nachhinein zu prüfen, ob die rechtlichen Verstöße wirklich entfernt oder angepasst wurden. Dann sollten die angemahnten Punkte im Online-Shop oder in der Auktionsanzeige rechtssicher sein. Ansonsten hat der Verein das Recht, wegen Vertragsbruch eine noch höhere Summe vom Verkäufer zu fordern.
Rechtsschutz-Experten raten daher: Personen, die eine IDO-Abmahnung erhalten haben, sollten sich von einem Anwalt für IT-Recht oder Wettbewerbsrecht beraten lassen. Wer die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreibt, riskiert spätere Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro.