

Anja Schlicht
Redaktionsleitung
Unsere Expertin für private Sachversicherungen, Josephine Mühle, ist nicht nur Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen, sondern bildet auch Kaufleute für Versicherungen und Finanzen aus. Seit rund fünf Jahren ist sie im Versicherungsbereich tätig und dabei langjähriges Mitglied des finanzen.de Expertenteams.
Am liebsten beschäftigt sie sich mit Tierversicherungen, was ihren beiden Katzen Simba und Nala geschuldet ist. Selbst hat sie jedoch noch keine passende Absicherung für die beiden abgeschlossen.
Um ihren eigenen Versicherungsschutz hat sich Josephine jedoch gekümmert. Neben einer Privathaftpflicht- und Hausratversicherung ist sie mit einer Unfallversicherung, einer Rechtsschutzversicherung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung gegen etwaige Risiken gewappnet.
Aktuelle Nachrichten
Passen Versicherte beim Bezugsrecht der Lebensversicherung nicht auf, droht Ärger. Denn ist der Bezugsberechtigte nicht eindeutig festgelegt, bekommt allzu schnell der Falsche das Geld der Versicherung. Wenn etwa als Begünstigter trotz Scheidung noch immer der Ex-Partner eingetragen ist, sieht es für den neuen Angetrauten düster aus.
Mit dem Bezugsrecht der Versicherung ist geregelt, wer die vereinbarten Leistungen erhält. Bei vielen Versicherungen ist dies gleichzeitig der Versicherungsnehmer, etwa bei der Hausratversicherung.
Bei manchen Absicherungen ist es jedoch sinnvoller, einen anderen Menschen zum Begünstigten zu erklären – wie bei einer Lebensversicherung oder Risikolebensversicherung. Denn mit diesen Policen wollen Versicherte hauptsächlich ihre Liebsten im Falle des eigenen Todes schützen. Mit der ausgezahlten Summe kann dann beispielsweise der Kredit fürs gemeinsame Haus abgezahlt oder die finanzielle Lage der Hinterbliebenen abgesichert werden.