Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten Welche Versicherungen kannst du von der Steuer absetzen?

Versicherungen und Steuererklärungen gehören sicherlich nicht zu den Lieblingsthemen, die wir und du haben. Aber wir kommen auch nicht ohne aus. Gerade Versicherung können ganz schön ins Geld gehen – aber du kannst einige auch in deiner Steuererklärung berücksichtigen, was sich positiv auf das Ergebnis auswirkt (und du sogar eine Rückzahlung erhalten kannst). Wir erklären dir, welche Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzbar sind und wie es funktioniert.

Schnell erklärt

Steuererklärung: Versicherungen absetzen

Einmal im Jahr heißt es für die meisten von uns: Steuererklärung machen oder machen lassen. Die größte Motivation ist dabei wahrscheinlich, dass du Geld zurückbekommen kannst oder könntest. Zumindest wird das Ergebnis positiv beeinflusst. Deswegen ist es wichtig zu wissen, dass du sogar für gewisse Versicherungen eine Steuerrückzahlung erhalten kannst.

Versicherungen zählen normalerweise als private Ausgaben. Aber auch diese sind in einem kleinen Umfang von der Steuer absetzbar – wenn sie in der Steuererklärung aufgeführt werden.

5 Fakten, die du kennen musst:

  1. Viele Versicherungsbeiträge lassen sich als Vorsorgeaufwendungen oder Werbungskosten absetzen.
  2. Vorsorgeaufwendungen werden in die Basisversorgung und sonstige Vorsorgeaufwendungen eingeteilt.
  3. Für die Beiträge gibt es jedes Jahr einen Höchstbetrag.
  4. Die Basisverträge der Kranken- und Pflegeversicherung können komplett abgesetzt werden.
  5. Auch Versicherungen für Kinder können mit abgesetzt werden

Die Einordnung

01 Diese Versicherungen kannst du in der Steuererklärung geltend machen

Die gute Nachricht ist, dass du wirklich den Großteil deiner Versicherungen von der Steuer absetzen kannst. Der Fokus liegt dabei auf Vorsorgeaufwendungen, auch fürs Alter, und Versicherungen, die du für deinen Beruf brauchst. Deswegen wird auch bei der Steuererklärung in folgenden Kategorien unterschieden:

  • Vorsorgeaufwendungen (unter Sonderausgaben)
  • Altersvorsorgeaufwendungen (unter Sonderausgaben)
  • Werbungskosten

Die Einordnung in die oben genannten Kategorien ist wichtig, weil sich dadurch auch die Höhe der absetzbaren Versicherungsbeiträge ändert.

1. Vorsorgeaufwendungen

Der Großteil der Versicherungen wird hier eingetragen und zwar als Teil der Sonderausgaben. Arbeitnehmer können nur einen maximalen Betrag von 1.900 Euro absetzen (das Doppelte bei Ehepartnern). Für Selbstständige liegt die Grenze bei 2.800 Euro. Der Wert ist jedoch schnell erreicht, weil hier die großen Versicherungen berücksichtigt werden.

Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen:

Kleiner Tipp: Du kannst Versicherungen, die rein aus beruflichen Gründen abgeschlossen worden sind, unter Werbungskosten eintragen und werden sie nicht bei dem hier angegebenen Höchstsatz berücksichtigen.

Wichtig: Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung akzeptiert das Finanzamt in unbegrenzter Höhe. Die oben genannten Höchstbeträge von 2.800 Euro und 1.900 Euro gelten nur, wenn du die weiteren Versicherungen geltend machen willst. Dazu rechnest du die Ausgaben für die Pflege- und Krankenversicherung sowie für die sonstigen Versicherungen zusammen. Ist die Obergrenze bereits erreicht, kannst du nichts absetzen.

2. Altersvorsorgeaufwendungen

Versicherungen, die der Altersvorsorge dienen, egal ob es sich dabei um private oder gesetzliche Rentenversicherungen handelt, haben eine große Bedeutung in deiner Steuererklärung. Du solltest hierauf also ein großes Augenmerk legen. Diese Versicherungen werden als Sonderausgaben geltend gemacht; eintragen kannst du die Beiträge auf der ersten Seite der Anlage Vorsorgeaufwand.

Dazu zählen unter anderem:

Aber du kannst (noch nicht) den vollen Betrag der gezahlten Beiträge absetzen. Für das Steuerjahr 2022 sind es “nur” 94 %. Der Prozentsatz soll aber jährlich um zwei Prozentpunkte angehoben werden. Der aktuelle Höchstbetrag beträgt 25.639 Euro pro Person; bei Ehepartnern und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag (mehr im Kapitel Unterschiede bei Ehepartnern).

Um Renten- und Kapitallebensversicherungen abzusetzen, muss der Abschluss vor 2005 stattgefunden haben.

ACHTUNG RIESTER: Die Riester-Rente wird in einem anderen Formular eingetragen und du benötigst dafür die Daten der Bescheinigung des Riester-Anbieters. Diese bekommst du immer am Anfang des Jahres zugeschickt. Das Finanzamt prüft, ob sich für dich eher die Riester-Zulagen oder verzeichnet als Sonderausgaben lohnen. Das nennt man auch Günstigerprüfung und wird automatisch durchgeführt.

3. Werbungskosten

Versicherungen, die als Werbungskosten abgesetzt werden können, sind dafür da, das berufliche Risiko zu minimieren. Bei einer nur teilweisen Abdeckung wird das aufgeteilt. Diese Infos hat jedoch nur die Versicherung für dich. Bei den Werbungskosten gibt es keinen Maximalbetrag, sodass du den gesamten Betrag geltend machen kannst. Das bedeutet auch, dass sich alles über 1.200 Euro (Arbeitnehmerpauschalbetrag) positiv auf deine Steuererklärung auswirkt.

Diese Versicherungen kannst du beispielsweise als Werbungskosten geltend machen:

4. Sonderausgaben

Es gibt noch einige Versicherungen, die Sonderausgaben darstellen und absetzbar sind, wie

  • Tierhalterhaftpflicht
  • Beiträge Künstlersozialkasse
  • Beiträge für berufsständische Vorsorgeeinrichtungen, ähnlich der Leistungen für die gesetzliche Rentenversicherung, von Ärzten, Rechtsanwälten oder Apothekern

Mit einer kleinen Ausnahme

02 Diese Versicherungen können nicht abgesetzt werden

Generell kannst du nur so viele Versicherungen steuerlich absetzen, bis der Höchstbetrag erreicht ist. Deswegen ist meistens kein Platz mehr für kleinere Versicherungen.

Aber einige Versicherungen werden gar nicht erst berücksichtigt und dabei handelt es sich um Sachversicherungen, wie

  • Kfz-Kaskoversicherung
  • Fahrradversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Hausratversicherung (außer es ist beruflich erforderlich)
  • Kapitallebensversicherung (Versicherungsabschluss nach 2005)
  • Reiserücktritt- und Reisegepäckversicherung

Die Versicherungen können in der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden, weil sie weder als Vorsorge gedacht sind oder notwendig sind, um einen Beruf auszuführen.

Wenn du, wie oben erwähnt, ein von der Steuer anerkanntes Büro hast, kannst du den Betrag anteilig (Verhältnis Büro von der Gesamtwohnfläche) geltend machen.

So funktioniert es

03 Gewusst was und wo: Für alles gibt es eine entsprechende Anlage

Wir haben weiter oben ja schon erklärt, in welche Versicherung in welche Kategorie fällt. Auf dieser Basis zeigen wir dir hier, wie es richtig funktioniert und wo was eingetragen werden muss.

Hier aber nochmal die Einordnung deiner Versicherungen in der Steuererklärung (damit du nicht wieder hochscrollen musst):

  • Vorsorgeaufwendungen
  • Werbungskosten
  • Altersvorsorgeaufwendungen

Es ist sehr wichtig, dass du die Versicherungsbeiträge in die richtigen Anlagen einträgst

Vorsorgeaufwendungen

Hierfür gibt es die Anlage Vorsorgeaufwand und es wird nach gesetzlichen und privaten Versicherungsbeiträgen unterschieden.

Werbungskosten

Die Werbungskosten findest du in der Anlage N. Wenn du eine Berufshaftpflichtversicherung hast, musst du diese in die Anlage für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eintragen. Ausgaben werden im Bereich “Weitere Werbungskosten” unter “Sonstiges” eingetragen.

Aufwendungen für Altersvorsorge

In der Steuererklärung musst du in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen 4 bis 10. Die relevanten Daten kannst du als Angestellter deiner Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.

Oder du machst es dir einfach, denn die meisten Daten hat das Finanzamt schon in elektronischer Form (E-Daten). Nutzt du Elster oder eine Steuersoftware, kannst du die Belege aufrufen und die Daten automatisch einfügen. Füllst du die Steuererklärung noch auf dem Papier aus, lass die Felder einfach frei. Das Finanzamt trägt es dann nach.

Musst du Belege einreichen?

Aufgrund der Belegvorhaltepflicht, reicht es aus, die Beträge in die entsprechenden Formulare einzutragen. Nachweise, Unterlagen oder Belege musst du nicht zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Die Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung liegen, wie oben erwähnt, dem Finanzamt bereits vor. Hier müsstest du ja nicht mal selbst die Daten eintragen.

Aber auch wenn du keine Belege einreichen musst, so musst du in jedem Fall ehrlich sein, denn das Finanzamt kann nach einer Prüfung Belege und Nachweise anfordern. Du bist verpflichtet dem nachzukommen. Je höher die eingetragenen Beiträge sind, desto wahrscheinlicher ist dieses Szenario auch.

Unterschiede bei Ehepartnern

04 Bei Altersvorsorgeaufwendungen von der doppelten Höchstgrenze profitieren

Als Ehe- oder Lebenspartner kann zusammen eine Steuererklärung abgegeben werden. Der große Vorteil liegt nicht nur darin, dass man nicht zwei Erklärungen erstellen muss, sondern dass sich auch die Höchstgrenzen ändern.

Besser gesagt: Sie verdoppelt sich. Von ursprünglich 25.639 Euro (für das Steuerjahr 2022) werden es somit 51.278 Euro. Aber auch hier können aktuell nur 95 Prozent, also 48.202 Euro abgesetzt werden.

In diesem Fall ist auch egal, wer von den Ehepartnern wie viel für Altersvorsorge bezahlt hat.

Steuern und Kinder

05 Welche Versicherungen von Kindern können steuerlich abgesetzt werden?

Du kannst die Kranken- und Pflegeversicherung deines unterhaltsberechtigten Kindes steuerlich absetzen. Wusstest du das? Sogar, wenn nicht du, sondern dein Kind der Versicherungsnehmer ist.

Voraussetzung ist, dass du die Versicherungsbeiträge bezahlt oder erstattet hast. Das geht auch in Form von Bar- oder Sachleistungen, wenn dein Kind in der Ausbildung ist und der Arbeitgeber die Beiträge für die Krankenversicherung vom Lohn einbehalten hat. Es kann aber nur ein Elternteil diese Beiträge geltend machen, sie können also nicht zweimal abgesetzt werden.

Wenn du Kindergeld beziehst, kannst du die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung deines Kindes auf der zweiten Seite der Anlage Kind eintragen. Hast du keinen Anspruch auf Kindergeld, bezahlst jedoch die Versicherungsbeiträge, musst du das in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen (nach Zeile 40). Jedoch brauchst du dafür auch die Steuer-Identifikationsnummer des anderen Elternteils.

Der Mechanismus funktioniert übrigens auch, wenn du deinen Eltern gegenüber unterhaltspflichtig bist.

Bonus und Prämien

06 Beitragserstattung vs. Kostenerstattung: Das musst du beachten

Es gibt Fälle, in denen du von deiner privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung Geld wiederbekommen kannst und je nachdem, um was es sich handelt, kann das die abziehbaren Sonderausgaben mindern.

Gesetzliche Krankenkassen

Bist du gesetzlich versichert, musst du gleich auf mehrere Dinge achten.

  1. Gesetzlich versichert mit WahltarifBei einem Wahltarif mit Selbstbehalt, kannst du eine Prämie erhalten, die als Beitragserstattung zählt. Das reduziert wiederum die Vorsorgeaufwendungen. Das wurde sogar in einem Urteil vom Bundesfinanzhof bestätigt (6. Juni 2018, Az. X R 41/17).

    Hier hatte ein Kläger mit Wahltarif die Prämienzahlung in seiner Steuererklärung nicht berücksichtigt. Der Bundesfinanzhof hat das als rechtswidrig eingestuft und somit entschieden, dass es eine Rückerstattung des Beitrages ist und somit die abzugsfähigen Sonderausgaben schmälert.

  2. Kostenerstattung durch Bonusprogramm

    Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten ein Bonusprogramm an. Je nachdem, wie viele Vorsorgemaßnahmen oder Aktivitäten durchgeführt werden, kann sich der Versicherte einen Bonus auszahlen lassen. Wenn der Versicherte für die Maßnahmen und Aktivitäten selbst die Kosten bezahlt hat, ist das keine Beitragsrückzahlung und der Bonus muss nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden.Das betrifft vor allem Leistungen, die nicht im regulären Leistungsumfang inkludiert sind, zum Beispiel für Sehhilfen oder alternative Heilmethoden. Auch wenn die GKV davon einige Kosten erstattet.

    Prinzipiell wird unterschieden in Kostenerstattung und Beitragserstattung. Nur Prämien oder Boni, die eine Beitragserstattung darstellen, müssen in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

    Damit die Regelung etwas einfacher ist, wurde vom Bundesfinanzministerium entschieden, dass die ersten 150 Euro als Leistungen des GKV angesehen werden. Du musst also alles bis 150 Euro nicht von den Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung abziehen. Ist der Bonus höher, beispielsweise 200 Euro, musst du die Differenz (hier 50 Euro) abziehen.

Private Krankenversicherung

Bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung trägst du einen Teil der Krankheitskosten selbst und schmälert damit den Monatsbeitrag. Bekommst du deswegen eine Beitragsrückerstattung, musst du diesen Betrag in deiner Steuererklärung abziehen. Als Sonderausgabe kannst du nur die Differenz geltend machen.

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