Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Neues Gesetz zur Lebensversicherung vom Bundestag gebilligt

Dem neuen Gesetz zur Lebensversicherung hat der Bundestag erwartungsgemäß zugestimmt. Auch die Änderungen des Finanzausschusses wurden übernommen. So müssen die Vermittler ihre Provisionen doch nicht in Euro und Cent angeben. Kritikern ist das Gesetz zur sehr auf die Versicherer zugeschnitten. Befürworter weisen indes auf die Verbesserungen für Versicherte hin.

Veröffentlicht am 4. Juli 2014

Die Regierung hat es mit dem neuen Gesetz zur Lebensversicherung eilig. Nachdem der Bundestag der Reform heute zugestimmt hat, soll sie dank eines beschleunigten Verfahrens schon am kommenden Freitag vom Bundesrat beschlossen werden. Das Lebensversicherungsreformgesetz kann dann nach der Unterzeichnung von Bundespräsident Gauck sofort und ohne Übergangsfristen bereits im Juli in Kraft treten. „Wenn wir nicht handeln, fahren wir einen wesentlichen Teil der Altersvorsorge gegen die Wand“, erläuterte Hans Michelbach (CSU) die Dringlichkeit des Gesetzes im Bundestag. Niemand werde mit der Reform bevorteilt. Stattdessen werde der Interessenausgleich zwischen Versicherten völlig erreicht, so der CSU-Politiker.

„Versicherte erhalten auch in Zukunft die ihnen garantierten Leistungen“

Ob das Lebensversicherungsreformgesetz aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase überhaupt notwendig ist, sieht Susanna Karawanskij (Die LINKE) jedoch kritisch. Im Interview mit finanzen.de erklärt sie, dass konkrete Zahlen fehlen, um die Notwendigkeit einschätzen zu können. Anja Karliczek (CDU) erläutert der finanzen.de Redaktion hingegen: „Wenn jetzt nichts passiert, könnten bei anhaltend niedrigen Zinsen von 32 Unternehmen, die die Bundesbank einem Stresstest unterzogen hat, mehr als ein Drittel mit einem Marktanteil von 43 %, die Eigenmittelanforderungen im Jahr 2023 nicht mehr erfüllen.“ Dies „steht dem Interesse der Versicherten an der Auszahlung der garantierten Leistungen und ihrer Beteiligung an Überschüssen völlig entgegen.“ Die Reform der Lebensversicherung ist daher notwendig. Damit werden „die Voraussetzungen geschaffen, dass die Versicherten auch in der Zukunft die Leistungen verlässlich erhalten, die ihnen garantiert wurden.“

Neues Gesetz zur Lebensversicherung: Verluste für Versicherte

Das nun vom Bundestag beschlossene neue Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen an Lebensversicherte sieht unter anderem vor, dass die Beteiligung an den sogenannten Bewertungsreserven der Kunden gekappt werden darf, wenn der Versicherer seine Garantieversprechen sonst nicht erfüllen könnte. Für rund fünf Prozent der Versicherten kann diese neue Regelung zu deutlichen Einbußen bei der Auszahlung ihrer Lebensversicherung führen. Ob sich eine Kündigung lohnt, um noch wie bisher zu 50 Prozent an den Reserven beteiligt zu werden, ist fraglich. Schließlich entgehen dem Kunden dabei Schlussüberschüsse, was eine Kündigung unattraktiv macht.

Provisionsoffenlegung im neuen Gesetz zur Lebensversicherung gestrichen

Besonders groß ist die Kritik vonseiten der Verbraucherschützer hinsichtlich der Last-Minute-Vereinbarung zur Offenlegung der Provisionen. Der Gesetzentwurf sah zunächst vor, dass Vermittler ihre Provisionen künftig in Euro und Cent angeben müssen. Verbraucher hätten so besser bewerten können, ob ihnen ein Angebot auch aufgrund der höheren Provision unterbreitet wird. Versicherer wie Vermittler befürchteten jedoch, dass diese Regelung die Beratung nur verschlechtern würde. Das neue Gesetz zur Lebensversicherung sieht nun vor, dass die Versicherer die Effektivkosten angeben müssen. Diese geben an, um wie viel sich die Rendite durch die Gesamtkosten, etwa Abschluss- und Verwaltungskosten sowie die Provision, verringert.

Ob damit jedoch mehr Kostentransparenz erzielt wird, bezweifelt Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten. „Der Falsch- und Fehlberatung werden durch die neuen Pläne Tür und Tor geöffnet“, warnt der Experte. Denn die Kostenangabe ließe sich zum Nachteil der Kunden leicht manipulieren.

Garantiezins sinkt – Alternativen zur Lebensversicherung

Mit dem neuen Gesetz zur Lebensversicherung soll auch der Garantiezins gesenkt werden. Zum 1. Januar 2015 wird er voraussichtlich nur noch 1,25 Prozent betragen. Zum Vergleich: Vor 14 Jahren betrug er 4 Prozent. Die Lebensversicherung, von der es immerhin mehr Verträge als Einwohner in Deutschland gibt, wird so wohl die längste Zeit eine der beliebtesten Vorsorgeformen für das Alter gewesen sein. Stattdessen müssen sich Verbraucher für ihre Altersvorsorge nach Alternativen zur Lebensversicherung umsehen, die mehr Rendite bieten.