Gerechte Aufteilung der Anwartschaften Rentensplitting in der Ehe und Partnerschaft: So funktioniert es

Häufig haben Ehegatten oder Lebenspartner unterschiedlich hohe Rentenansprüche. Beim Rentensplitting geht es um die gerechte Aufteilung der Rentenanwartschaften aus Ehezeit oder Partnerschaft. Wir erklären, wie das Splitting funktioniert und was es zu beachten gibt.

Ruhestand planen

Rentensplitting erklärt

Alles Wissenswerte rund um die Aufteilung der Rentenansprüche

Nicht immer sammeln Paare und Ehepartner im Laufe ihres gemeinsamen Lebens gleiche Rentenansprüche. Zeiten der Kindererziehung oder Freiberuflichkeit können für ein Ungleichgewicht bei den Anwartschaften auf die Altersrente sorgen.

Mithilfe des Rentensplittings soll das Gleichgewicht hergestellt werden und eine faire Aufteilung der Rentenansprüche erfolgen. Was genau ist mit Rentensplitting gemeint, welche Voraussetzungen sind zu erfüllen und für wen lohnt sich die gleichmäßige Aufteilung der Anwartschaften?

Drei Fakten zum Rentensplitting

  1. Beim Rentensplitting werden Differenzen der Rentenansprüche bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern ausgeglichen, indem der Partner mit den höheren Anwartschaften die Hälfte der Differenz an den anderen Partner abgibt.
  2. Ein Splitting muss bei der Deutschen Rentenversicherung von beiden Partnern beantragt werden und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
  3. Nach dem Tod eines Partners besteht ebenfalls die Möglichkeit, ein Rentensplitting durchzuführen. Dabei verfällt allerdings der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente.

Gut vorsorgen und im Rentenalter bestens leben

Angebote erhalten

Worum geht es?

01 Rentensplitting verständlich erklärt

Das Wort „Splitting“ bedeutet übersetzt „Teilen“ – und dies beschreibt den Vorgang beim Rentensplitting sehr gut. Dabei können sich Ehepartner oder Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dazu entscheiden, ihre Anwartschaften so aufzuteilen, dass die Rentenansprüche genau gleich hoch sind. Der Partner mit den höheren Ansprüchen gibt einen Teil ab.

Geteilt werden bei Rentensplitting die Rentenpunkte (Entgeltpunkte), die beide Partner während der Ehezeit oder der Partnerschaft erworben haben. Entsprechende Informationen finden sich in der Rentenauskunft der Rentenversicherung. Um eine Teilung durchzuführen, müssen beide Partner eine gemeinsame Erklärung abgeben. Sie ist verbindlich und lässt sich im Nachhinein nicht rückgängig machen.

Für wen lohnt sich die Teilung?

Geht es um die Frage, wann Rentensplitting sinnvoll ist, dann ist die Antwort ganz simpel. Vor allem für den Partner, der die geringeren Rentenansprüche erworben hat, lohnt es sich, ein Splitting der Anwartschaften durchzuführen. Die neu erworbenen Ansprüche bleiben auch bei Scheidung, neuer Heirat sowie nach dem Ableben des anderen Partners bestehen.

Wann ist Splitting möglich?

02 Voraussetzungen fürs Teilen der Rentenansprüche

Es gibt unterschiedliche Voraussetzungen für das Rentensplitting, sodass nicht jeder die Rentenanwartschaften mit seinem Partner beliebig teilen kann. Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Eheschließung oder Eintragung der Partnerschaft fand vor dem dem 31. Dezember 2001 statt.
  • Sind beide nach dem 1. Januar 1962 geboren, sind frühere Zeitpunkte möglich.
  • Die Erklärung ist frühestens sechs Monate vor der Regelaltersgrenze abzugeben.

 

Bezieht ein Partner bereits die Altersrente, ist der früheste Zeitpunkt das Erreichen des Renteneintritts des anderen Partners. Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre der rentenrechtlichen Zeiten vorweisen können.

Berücksichtigt werden beim Splitting nur die Anwartschaften, die in der Ehezeit oder im Laufe der eingetragenen Partnerschaft erworben wurden. Für die Beamtenversorgung oder die betriebliche Altersversorgung wird kein Rentensplitting durchgeführt.

Folgen des Rentensplittings

03 So wirkt sich die Aufteilung auf die Rentenansprüche aus

Die Rentenpunkte, die von einem Partner auf den anderen übertragen werden, werden als Zuschläge oder Abschläge in den jeweiligen Rentenkonten gespeichert. Die aus dem Rentenkonto gezahlten Renten werden dementsprechend erhöht oder reduziert. Die folgende Rentensplitting-Tabelle soll das Ganze veranschaulichen:

EhemannEhefrau
Erworbene Entgeltpunkte4030
Unterschied+10-10
Ausgleich-5+5
Neuer Kontostand3030

Ist spätere Teilung möglich?

04 Rentensplitting nach dem Tod des Partners

Das Rentensplitting gibt es seit dem Jahr 2002. Es stellt eine Alternative zur Witwer- beziehungsweise Witwenrente dar. Wer sich für die Teilung entscheidet, verliert den Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Auch nach dem Tod eines Partners ist unter Umständen möglich, ein Rentensplitting zu beantragen:

  • Ein Splitting nach dem Ableben des Partners ist zulässig, wenn beide zu Lebzeiten noch nicht die Voraussetzungen dafür erfüllt haben.
  • Zudem muss der Partner, der das Rentensplitting beantragt, mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten gesammelt haben.
  • Nach dem Top des Partners gilt eine Frist von zwölf Monaten, sich für die Hinterbliebenenrente oder das Rentensplitting zu entscheiden.

Es ist wichtig, bei der Entscheidung zwischen den beiden Vorgehensweisen genau abzuwägen, denn ein Rentensplitting kann Auswirkungen auf Erwerbsminderungsrenten oder Waisenrenten haben. Am besten ist es, sich eingehend von einem Experten beraten zu lassen.

Altersrente aufbessern

05 Was tun, wenn die gesetzliche Rente nicht ausreicht?

Kommt trotz ausreichend vielen Beitragszeiten keine hohe Rente bei beiden Partnern zustande, bedeutet es trotz des Splittings finanzielle Einbußen für alle Betroffenen. Wer sich vor Altersarmut schützen und den Lebensabend ohne finanzielle Sorgen genießen möchte, sollte sich über die vielen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge informieren.

Es ist (fast) nie zu spät, sich um die eigene Rente zu kümmern – und für jeden Anspruch gibt es die passende Vorsorgeoption. Informiere dich über die verschiedenen Angebote und Tarife, wir helfen dir gerne bei der Suche nach einer privaten Altersvorsorge, die zu dir und deinem Leben passt.

Angebote entdecken

Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns.

Zuletzt aktualisiert am: 16.10.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge