Absicherung trotz Arbeitslosengeld Arbeitslos: Wer zahlt die Krankenversicherung?

Du hast deinen Job verloren oder selbst gekündigt? Und du fragst dich, ob und wie du krankenversichert bist und wer das eigentlich bezahlt? Unser Gesundheitssystem lässt dich so schnell nicht schutzlos fallen. Aber trotzdem musst du aktiv werden und vielleicht kann sich ein Wechsel der Krankenversicherung für dich lohnen.

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Bei Krankheit und Pflege

Pflichtversichert auch in der Arbeitslosigkeit

Egal ob geplant oder nicht: wer arbeitslos wird, hat eine Menge Papierkram zu erledigen, Rechtliches zu beachten und sowieso den Kopf voll mit Zukunftsfragen, vor allem finanzieller Natur. Eine Sache, die Panik auslösen kann, ist die Krankenversicherung, denn diese ist nicht günstig. Wir erklären dir, was du über den Leistungsanspruch, Beitragssätze, Arbeitslosengeld und die verschiedenen Arten von Krankenversicherungen bei Arbeitslosigkeit wissen musst.

5 Fakten: Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

  1. Unabhängig vom Job, Status oder Arbeitslosigkeit besteht in Deutschland die “Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung”.
  2. Dank dem “nachgehenden Leistungsanspruch” bist du nach der Kündigung für einen Monat weiterhin versichert, ohne dass du den Beitrag zahlen musst.
  3. Beim Bezug von Arbeitslosengeld bist du automatisch gesetzlich krankenversichert und die Beitragssätze werden übernommen.
  4. Du kannst die gesetzliche Krankenkasse frei wählen und wechseln (unter Beachtung der Wechsel- und Kündigungsfristen)
  5. Wenn du vorher bei einer privaten Krankenversicherung warst, wirst du wieder gesetzlich krankenversichert.

Mache keine Abstriche bei deiner Gesundheit, sondern hole das Beste für dich raus!

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GKV und PKV – deine Wahl?!

01 Was ist die Versicherungspflicht?

Jeder mit Wohnsitz in Deutschland muss eine Krankenversicherung haben, um im Krankheits- und Pflegefall abgesichert zu sein. Dabei gibt es für verschiedenen Personengruppen und Berufe verschiedene Möglichkeiten, wie du krankenversichert sein kannst: gesetzlich pflichtversichert, freiwillig gesetzlich oder privat versichert.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Arbeitnehmer pflichtversichert, bei denen das Bruttojahresgehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahres­arbeits­entgelt­grenze genannt) liegt. Für 2024 liegt die Grenze bei 69.300 Euro bruttoim Jahr (5.175 Euro/Monat), inklusive Urlaubs- und Krankengeld.

Studenten, Auszubildende, Praktikanten (studiumsbezogen) und Arbeitslose sind ebenfalls verpflichtet, gesetzlich krankenversichert zu sein.

Nicht versicherungspflichtig dagegen sind hauptberuflich Selbstständige, Beamte, Richter, Zeitsoldaten und Personen, deren Gehalt die Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro Jahresbruttogehalt übersteigt. Diese Personengruppen sind von der Versicherungspflicht befreit, müssen aber privat oder freiwillig gesetzlich versichert sein.

Welches Modell für dich zutrifft, ist sehr wichtig zu wissen, vor allem wenn du arbeitslos wirst.

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Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge

02 Arbeitslos: Was passiert mit der Krankenversicherung?

Ohne Job dazustehen, kann schon tiefe Sorgenfalten verursachen. Verständlich, denn finanziell bedeutet das trotz Arbeitslosengeld finanzielle Einbußen.

Um die Krankenversicherung muss man sich da zum Glück keine Gedanken machen, wenn man ALG I oder ALG II bezieht:

  • Versicherte der GKV bleiben gesetzlich versichert
  • Versicherte einer PKV müssen in eine GKV wechseln
  • Zusatzversicherungen, z. B. für die Zähne, müssen von dir selbst bezahlt werden.

Wirst du arbeitslos und hast keinen Anspruch auf ALG I, musst du dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern und die Kosten dafür selbst tragen. Informiere dich vorab genauestens über die Bedingungen und Preise. Eine PKV hat viele Vorteile. Aber einmal abgeschlossen, kannst du nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zurück in eine GKV.

Wer bezahlt die Krankenversicherung bei ALG I?

Die Beitragssätzen werden von der Agentur für Arbeit in voller Höhe bezahlt, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst. Im ersten Monat greift der Leistungsanspruch, danach ist die Agentur für Arbeit zuständig. Auch Familienmitglieder, die familienversichert sind, bleiben versichert. Die Krankenversicherungsbeiträge verändern sich nicht.

 

Voraussetzung ist, dass du dich arbeitslos meldest. Die Arbeitslosmeldung muss zwingend an dem Tag stattfinden, an dem dir gekündigt wurde oder du gekündigt hast. Hältst du dich nicht daran, bekommst du eine Sperrzeit von bis zu 3 Monaten. In dieser Zeit erhältst du kein Arbeitslosengeld I, deine Krankenversicherung wird dennoch bezahlt (ab dem zweiten Monat).

Vergiss bitte nicht, deine Krankenkasse über die Arbeitslosigkeit zu informieren, sodass es möglichst nicht zu Verzögerungen kommt.

Wer bezahlt die Krankenversicherung bei ALG II oder dem Bürgergeld (früher Hartz IV)?

Beziehst du das Bürgergeld oder ALG II, zahlt das Jobcenter deine Beitragszahlungen der GKV, wenn du vorher bei einer GKV warst. Wenn du vorher bei einer PKV versichert warst, bleibst du normalerweise auch bei einer PKV und kannst nicht in eine GKV wechseln. Das Jobcenter gibt einen Zuschuss von 50 Prozent der Kosten des PKV-Basistarifs.

Keine Versorgungslücke

03 Was ist der “Leistungsanspruch”?

Wenn du (plötzlich) arbeitslos wirst oder bist, bist du zum Glück gesetzlich geschützt durch den nachgehenden Leistungsanspruch bzw. Nachversicherung. Du hast dadurch Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, ohne selbst Beiträge zu bezahlen – für einen ganzen Monat. Das heißt, du musst dich für einen Monat nicht freiwillig gesetzlich versichern. Du musst dafür auch nicht aktiv werden.

Voraussetzung für den Leistungsanspruch ist nur, dass du gesetzlich versichert bist. Familienmitglieder, die in deiner Familienversicherung mitversichert sind, bleiben es ebenfalls.

Das kann besonders wichtig sein, wenn du schon einen neuen Job in Aussicht hast, aber kein nahtloser Übergang vom alten in den neuen Job besteht.

Arbeitsunfähigkeit und Anspruch

04 Krankengeld bei Arbeitslosigkeit

Ein großer Vorteil eines Angestelltenjobs ist ja, gesetzlich krankenversichert zu sein und sich dann im Fall einer Krankheit keine großen Sorgen machen zu müssen. Was aber ist, wenn du arbeitslos und krank bist?

  • Im Falle von Krankheit musst du dich bei der Agentur für Arbeit krankmelden,
  • Spätestens am dritten Tag musst du eine Krankschreibung vom Arzt bei deiner Krankenversicherung einreichen.
  • Beim Arbeitsamt giltst du dann als „kurzfristig arbeitsunfähig“, weil du dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehst.
  • Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an als angenommen, musst du eine Folge-Krankschreibung einreichen.
  • Für bis zu 6 Wochen bekommst du regulär dein Arbeitslosengeld. Das wird Leistungsfortzahlung genannt.
  • Nach den 6 Wochen erhältst du für maximal 78 Wochen Krankengeld, wofür deine gesetzliche Krankenkasse aufkommt.

Wenn dein Kind krank ist und du dich darum kümmern musst, bist du wie ein Arbeitnehmer geschützt und hast einen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

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Keine Abstriche beim Leistungsumfang

05 Welche Leistungen werden abgedeckt, wenn du arbeitslos bist?

Generell hast du den gleichen Leistungsanspruch wie vor der Arbeitslosigkeit. Vor allem, wenn du gesetzlich krankenversichert bist, ändert sich nichts daran. Außer, du möchtest die Krankenkasse wechseln.

Bist du privat krankenversichert, erhältst du ja einen Zuschuss zu deinen Beitragszahlungen. Auch in diesem Fall bleiben die Leistungen gleich. Natürlich kannst du den Tarif oder die PKV wechseln.

Wechseln oder nicht ist hier die Frage

06 Privat versichert: Was sich für dich ändert

Wenn du privat krankenversichert bist und wegen einer Kündigung Arbeitslosengeld I beziehst, wechselst du in der Regel automatisch zur gesetzlichen Krankenversicherung, die vom Arbeitsamt bezahlt wird. Die Beiträge werden auch in der Sperrzeit von der Arbeitsagentur bezahlt. Ausnahmen davon sind:

  • Privatversicherte, die älter sind als 55 Jahre, müssen normalerweise weiterhin privat versichert bleiben.
  • Privatversicherte, die vor der Arbeitslosigkeit mindestens 5 Jahre privat versichert waren, können dies auf Wunsch weiterhin bleiben Die Arbeitsagentur zahlt einen Zuschuss zu deinen Krankenversicherungsbeiträgen (50 Prozent vom Basistarif).

Bist du innerhalb und aufgrund von Arbeitslosigkeit von einer privaten Krankenversicherung zu einer GKV gewechselt, kannst du auch, wenn du einen neuen Job hast, bei der GKV bleiben und musst dich nicht wieder privat versichern.

Das Beste für dich?

07 Krankenkassen wechseln in der Arbeitslosigkeit – geht das?!

Du kannst auch während deiner Arbeitslosigkeit die Krankenkasse wechseln, vor allem wenn du Leistungen in Anspruch nehmen willst, die in deiner aktuellen Versicherung nicht inkludiert sind. Informiere die Agentur für Arbeit darüber und achte auf die Wechsel- und Kündigungsfristen.

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Hast du noch Fragen? Meld dich gerne bei uns.

Zuletzt aktualisiert am: 19.01.2024

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen