Krankenversichert bei geringfügiger Beschäftigung Krankenversicherung beim Minijob – das musst du wissen

In der Eisdiele, im Supermarkt oder als Babysitter – Minijobber werden fast überall gebraucht. Ob es sich dabei um Studenten, Rentner oder Arbeitende handelt, die einen Nebenjob brauchen, sie machen einen sehr großen Anteil in Deutschland aus. Was du über Minijobs wissen musst und was du bei der Krankenversicherung beachten musst, erfährst du hier.

Kleines Gehalt, große Wirkung

Kurz und knapp: Krankenversicherung im Minijob

So ein kleiner Verdienst nebenbei klingt für viele verlockend. Manchmal ist ein Minijob aber auch notwendig. Im Oktober 2023 gab es Statistiken zufolge in Deutschland über 7,6 Millionen Minijobber. Das zeigt, wie wichtig sie sind und wie viel Arbeitslast sie tragen. Minjobs werden in Deutschland aber anders gehandhabt als Vollzeitjobs. Besonders wenn es um Versicherungen geht, solltest du dich gut informieren, um immer abgesichert zu sein.

5 schnelle Fakten über Minijobs, Versicherungen und Gehalt

  1. Bei einem Minijob darfst du aktuell nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen.
  2. Es werden keine Steuern von deinem Lohn abgezogen.
  3. Minijobs sind nicht sozialversicherungspflichtig, du zahlst damit also nicht in die Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung ein.
  4. Auch wenn ein Minijob nicht sozialversicherungspflichtig ist, besteht die Pflicht, krankenversichert zu sein.
  5. Minijobs, die nicht länger als 3 Monate oder 70 Tage andauern, werden als kurzfristige Beschäftigung bezeichnet.

Arbeitszeit, Gehalt, Regelungen

01 Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der du im Monat nicht mehr als 538 Euro brutto verdienst (Verdienstgrenze, Stand 2024). Außerdem fallen Minijobs unter das Mindestlohngesetz: Aktuell liegt dieser bei 12,41 Euro pro Stunde. Im Schnitt sagt man, dass bei einem Minijob circa 10 Stunden in der Woche gearbeitet wird.

Bei einem Minijob musst du keine Beiträge für Sozialversicherungen, also auch nicht für eine Krankenversicherung bezahlen; eine Lohnsteuer wird auch nicht fällig. Deswegen wird dir meistens auch dein volles Bruttogehalt als Nettogehalt auf dein Konto überwiesen.

Minijobs unterscheiden sich in der Art der Arbeit im gewerblichen Bereich und der in einem Privathaushalt. Bei der Arbeit in privaten Haushalten spricht man auch häufig von der Haushaltshilfe. Prinzipiell gelten für dich die gleichen Regeln für beide Arten, Arbeitgeber von Haushaltshilfen zahlen jedoch weniger Abgaben. Denn auch wenn du keine zahlst, fallen auf der anderen Seite welche an.

Abhängig vom Mindestlohn

02 Verdienstgrenzen beim Minijob

Die Arbeitsgrenze von 538 Euro im Monat ist nicht fix, sondern immer in Abhängigkeit vom Mindestlohn. 10 Stunden Arbeit pro Woche und der Mindestlohn von 12,41 Euro die Stunde sind die gesetzliche Grundlage. Pro Monat wird durchschnittlich mit 43,5 Stunden gerechnet (der Monat hat immerhin keine vier Wochen) und 43,5 Stunden multipliziert mit 12,41 Euro ergeben rund 538 Euro.

Bei langfristigen Minijobs wird das Jahresgehalt auf die Monate heruntergerechnet und darf dann die 538-Euro-Grenze nicht überschreiten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn in einem Monat 800 Euro und im anderen 240 Euro verdient werden. Diese Ausnahme gilt für Minijobs, die 12 Monate am Stück stattfinden.

Natürlich kann dein Chef auch mehr Stundenlohn zahlen, dann müssten jedoch deine Arbeitsstunden reduziert werden. Überschreitest du die Arbeitsgrenze von 538 Euro, wird deine Beschäftigung als Midijob oder normaler Job eingestuft und du wärst sozialversicherungspflichtig.

Das ist hier die Frage

03 Minijob: Kurzfristige oder geringfügige Beschäftigung?

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung gilt eine andere Arbeitsgrenze als bei geringfügigen. Nämlich wenn die Anstellung zeitlich auf drei Monate oder 70 Tage im Kalenderjahr beschränkt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Es müssen auch keine Beiträge für Sozialversicherungen von dir bezahlt werden.

Kurzfristige Beschäftigungen haben eine Arbeitslohngrenze von 150 Euro pro Tag und eine Stundenlohngrenze von 19 Euro.

Studenten und Schüler gehen häufig kurzfristigen Beschäftigungen in den Sommer- und Semesterferien nach. Auch Erntehelfer fallen häufig darunter.

Wie, wann, wo, was?

04 Krankenversicherung im Minijob: so bist du versichert

Das Wichtigste vorweg: Übst du einen Minijob aus, bei dem du maximal 538 Euro im Monat verdienst, bist du darüber nicht krankenversichert. Du musst dich also anderweitig versichern, denn in Deutschland gilt die Versicherungspflicht. Du kannst bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig gesetzlich sowie familienversichert sein oder dich bei einer privaten Krankenversicherung absichern. Das hängt maßgeblich von deiner Lebenssituation ab und davon, wie du vor dem Minijob versichert warst bzw. bist.

Der gewerbliche Arbeitgeber führt zwar 13 Prozent von deinem Gehalt ab (private Arbeitgeber 5 Prozent), dieses Geld geht aber an die Knappschaft Bahn-See und du hast dadurch keine eigene Krankenversicherung. Denn der Beitrag geht in den allgemeinen Gesundheitsfonds.

Generell gilt, wenn du als Minijobber krankenversichert bist, hast du Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen durch deinen Arbeitgeber und auf Krankengeld. Die einzelnen Leistungen hängen natürlich dann von deiner Art der Versicherung (GKV oder PKV) ab, wo du jeweils den vollen Leistungsumfang beanspruchen kannst.

Je nachdem, ob dein Minijob neben dem Studium oder der Rente ausgeübt, als Arbeitsloser oder als Nebenjob neben einem anderen Anstellungsverhältnis, ändern sich auch die Regelungen für die Krankenversicherung.

Minijob als Student

Als Student bist du meistens entweder familienversichert oder vergünstigt selbst versichert. Das Versicherungsverhältnis bleibt auch mit einem Minijob bestehen. Das gilt auch für kurzzeitige Beschäftigungen, wie beispielsweise in den Semesterferien.

Minijob als Rentner

Auch als Rentner zahlst du keine Beiträge an die Krankenkasse über dein Minijobgehalt. ABER: Du musst weiterhin versichert sein. Warst du vorher bei einer GKV versichert, kommst du in die Krankenversicherung für Rentner. Warst du vorher privat versichert, bleibst du bei der PKV. Natürlich kannst du auch über deinen Ehepartner in der Familienversicherung bleiben.

Minijob als Nebenjob

Übst du einen Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Job aus, greift deine Krankenversicherung für beide Jobs, egal ob du bei einer GKV oder PKV bist.. Es ändert sich nichts für dich.

Minijob als Arbeitsloser

Als Arbeitsloser bist du über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter versichert bzw. zahlen sie die Beiträge für dich. Hier ist entscheidend, wie du vorher versichert warst, denn das bleibt auch meistens so.

Nur Minijob

Übst du nur einen Minijob aus, musst du dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Freiwillig gesetzlich bist du bei einer GKV, die eine Mindesteinkommensgrenze zur Berechnung deines Beitrags als Grundlage verwendet. Bei einer PKV kommt es immer auf den Tarif und den Leistungsumfang an.

Bonus: Familienversicherung

Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in der Familienversicherung krankenversichert zu sein. Das funktioniert über den Ehepartner oder die Eltern. Solange diese in einem Angestelltenverhältnis und pflichtversichert sind und du die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro einhältst, wäre das eine kostengünstige Möglichkeit für dich.

Rente, Unfall, Sozial

05 Soziale Absicherung im Minijob

Arbeitgeber müssen deine Minijob-Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale anmelden und zahlen an diese Zentrale auch Sozialversicherungsbeiträge. Diese gehen nicht von deinem Lohn weg.

Lediglich bei der Rentenversicherung verhält es sich anders: 

  • gewerblicher Arbeitgeber: Du zahlst 3,6 Prozent deines Bruttogehalts an die Rentenversicherung statt des regulären Arbeitnehmeranteils von 9,3 Prozent. Dein Arbeitgeber zahlt die Differenz von 5,7 Prozent plus den eigenen Anteil von 9,3 Prozent in die Rentenversicherung ein.
  • privater Haushalt: Als Haushaltshilfe zahlst du 13,6 Prozent selbst und dein Arbeitgeber nur 5 Prozent
  • Du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dazu überreichst du einen formlosen Antrag an deinen Arbeitgeber, der die Minijob-Zentrale informiert.

Dein Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, dich bei der Unfallversicherung anzumelden und diese auch zu bezahlen, damit du bei Arbeits- und Wegeunfälle abgesichert bist.

Das ändert sich

06 Was ist, wenn du mehrere Minijobs hast?

Hast du keinen versicherungspflichtigen Job, darfst du mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben – allerdings nur bei unterschiedlichen Arbeitgebern. Bist du nur bei einem, wird deine Arbeitszeit addiert und du rutscht höchstwahrscheinlich aus dem Status der geringfügigen Beschäftigung raus.

Wenn du mehrere Minijobs gleichzeitig hast und keinen Hauptjob nachgehst, dann:

  • werden alle Bezüge zusammengerechnet und solange du unter 538 Euro pro Monat bleibst, verändert sich nichts;
  • übersteigst du die Verdienstgrenze, musst du Sozialabgaben für alle Beschäftigungsverhältnisse zahlen;
  • dann rutscht du in den sogenannten Übergangsbereich, auch Midijob genannt, in dem du 538,01 Euro bis 2.000 Euro verdienen darfst;
  • Beschäftigungen im Übergangsbereich sind krankenkassenpflichtig, du bezahlst allerdings einen geringen Anteil und der Arbeitgeber mehr

Wie es sich im Detail mit Krankenversicherungen bei Midijobs verhält, erfährst du hier.

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Zuletzt aktualisiert am: 29.08.2024

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen