Sehschwäche, Sehhilfe, Zuschuss Brille benötigt? Kostenübernahme für die Sehhilfe von der Krankenkasse

Spätestens wenn der Arm nicht mehr lang genug ist, um die Karte zu lesen oder Ausschilderungen zu spät gelesen werden können, solltest du über eine Brille nachdenken. Ob und wie die Kosten für eine Brille von der Krankenkasse übernommen werden, erfährst du auf dieser Seite.

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Zahlen Krankenkassen für deine Brille?

Früher hat man sich geschämt, aber seit langer Zeit gelten Brillen als schönes Accessoire. Für über 64,5 Millionen Erwachsene Menschen in Deutschland ist eine Sehhilfe aufgrund einer Sehschwäche sogar notwendig, egal ob dauerhaft oder gelegentlich. Bei den Zahlen könnte man jetzt annehmen, dass solch ein Hilfsmittel generell von den Krankenkassen bezuschusst wird. Bis 2003 war das auch noch so, aber das hat sich grundlegend verändert.

5 Fakten: Brille von der Krankenkasse

  1. Es können anteilig Kosten für die Brille oder Kontaktlinsen von der Krankenkasse übernommen werden.
  2. Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) zahlen nur bei einer sehr starken Sehschwäche.
  3. Es werden nur Kosten für die Standardgläser übernommen, nicht für den Rahmen.
  4. Brillen für Kinder und Jugendliche werden in der Regel von der GKV übernommen.
  5. Für eine Kostenübernahme ist ein Rezept vom Augenarzt notwendig.

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Voraussetzungen für einen Zuschuss

01. Neue Brille: Wann zahlt die Krankenkasse

Wenn du unter einer Sehschwäche leidest, wirst du früher oder später wahrscheinlich eine Brille benötigen. Und so eine Brille kann je nach Hersteller, Modell und Gläsern schnell mal mehrere Hundert Euro kosten. Damit die Krankenkasse einen Zuschuss bezahlt, muss bei dir eine Sehschwäche oder Augenkrankheit diagnostiziert werden.

Bist du allerdings “nur” geringfügig in deiner Sehkraft eingeschränkt, zahlt die Krankenkasse nicht. Vielmehr muss eine starke Sehbeeinträchtigung vorliegen:

  • Weitsichtigkeit: auf mindestens einem Auge mehr als 6 Dioptrien
  • Kurzsichtigkeit: auf mindestens einem Auge mehr als 6 Dioptrien
  • Hornhautverkrümmung: mehr als 4 Dioptrien
  • Sehbehinderungen/Augenkrankheiten
  • Auch mit Korrektur (Brille oder Kontaktlinsen) beträgt die maximale Sehfähigkeit 30 %

Du bekommst einen Zuschuss, wenn mindestens einer der oben genannten Punkte auf dich zutrifft.

Kostenübernahme für die Brille von privaten Krankenkassen

Eine PKV zahlt nur für eine Brille, wenn dies in den Bedingungen deines jeweiligen Tarifes festgelegt ist. Viele schließen aus diesem Grund eine Brillenzusatzversicherung ab. Je nach PKV hast du circa alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine neue Sehhilfe oder Gläser. Verändert sich deine Sehschwäche in dieser Zeit, kannst du den Anspruch auch vorzeitig in Anspruch nehmen.

Leider gibt es keine allgemeingültige Regelung über die Höhe der Zuschüsse und variiert von PKV zu PKV.

Zuschuss Sonnenbrille

Du brauchst eine Brille und willst dich auch vor der Sonne schützen? Dann musst du in den meisten Fällen die Lichtschutzgläser selbst bezahlen. Nur wenn der Lichtschutz aus therapeutischen Gründen notwendig ist, übernimmt die Krankenkasse bei:

  • totaler Farbenblindheit
  • Blendungserscheinungen bei praktischer Blindheit
  • Hornhautnarben, die zu Lichtstreuung führen
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Höhe des Zuschusses

02. Wie viel und wie oft zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkassen arbeiten alle mit den gleichen gesetzlich festgelegten Festbeträgen, die sie für Brillen bzw. die Brillengläser maximal zahlen. Wie hoch die Zuschüsse sind, hängt ganz von deiner Sehschwäche und Augenkrankheiten ab. Der Festbetrag versteht sich pro Brillenglas und inkludiert auch die Beratungs-, Herstellungs- und Anpassungskosten beim Optiker. Auch Gleitsichtbrillen werden bezuschusst.

Pro Glas beträgt der Zuschuss 16 Euro für Einstärkengläser bis 190 Euro für Gleitsichtgläser. Eine ganz genaue Angabe bekommst du beim Augenoptiker.

Eine kleine Übersicht möglicher Zuschüsse für deine Sehhilfe:

Art Gläser und SehschwächeFestbetrag pro Brillenglas
Einstärkengläser, sphärisch ≤ ±6,0 dpt, cyl ≤ +2,0 dpt16,23 €
Einstärkengläser hochbrechend, sphärisch ≥ ±10,0 dpt ≤ ±12,0 dpt, cyl ≤ +4,0 dpt61,56 €
Einstärkengläser hochbrechend, sphärisch > ±12,0 dpt ≤ ±14,0 dpt, cyl ≤ +4,0 dpt87,71 €
Mehrstärkengläser, Fernteil sphärisch ≤ ±6,0 dpt, cyl ≤ +4,0 dpt81,08 €
Mehrstärkengläser hochbrechend, Fernteil sphärisch > ±12,0 dpt ≤ ±14,0 dpt, cyl ≤ +4,0 dpt159,81 €
Einstärken-Lentikulargläser85,16 €

Zuschüsse für medizinisch notwendige Folien oder Korrekturen (Prisma, UV-Kantenfilter, Kantenfilter) können zwischen 9,90 Euro und 49,90 Euro betragen.

Wie oft kann ich eine Brille von meiner Krankenkasse bezahlt bekommen?

Hast du keine Brillenzusatzversicherung (auch möglich, wenn du bei einer GKV bist), bezahlt die Krankenkasse nur eine neue Brille, wenn sich deine Sehstärke um mehr als 0,5 Dioptrien verschlechtert hat. Brauchst du eine neue Brille, weil die alte kaputt gegangen ist, kannst du bei deiner GKV einen Zuschuss für Reparatur oder eine Neuanschaffung beantragen.

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Sehtest, Augenarzt, Augenoptiker

03. Der Prozess: Vom Rezept zur Brille

Damit die GKV die Kosten für deine Brillengläser übernimmst, musst du keinen Antrag stellen.

Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du zu deiner neuen Brille kommst:

  1. Gehe zum Augenarzt und mache einen Sehtest. Der Sehtest ist kostenlos für dich.
  2. Auf Basis der Ergebnisse vom Sehtest stellt dein Augenarzt ein Rezept aus, auf dem deine Korrektionswerte, also Dioptrien, Hornhautverkrümmung etc., vermerkt sind. Auch das ist kostenlos für dich.
  3. Mit dem Rezept gehst du zu einem Augenoptiker und suchst dir eine Brille aus. Der Optiker berechnet für dich nur die Kosten für den Brillenrahmen, eventuelle Zusatzleistungen (z. B. Entspiegelung oder Veredlung der Brillengläser) und die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro. Das Rezept ist vier Wochen gültig.
  4. Den Festbetrag rechnet der Augenoptiker selbst mit der Krankenkassen ab.

In den kostenlosen Leistungen sind neben den Gläsern auch die Beratung, das Einsetzen der Gläser, das Anpassen und die Kontrolle enthalten.

Allerdings kannst du nicht zu jedem beliebigen Augenoptiker gehen, weil die Krankenkassen nur mit ausgewählten Optikern zusammenarbeiten. Informiere dich also vor dem Kauf, welcher Optiker in deiner Nähe mit deiner GKV kooperiert, damit du nicht alles bezahlen musst.

Für die Kleinen

04. Kostenübernahme von Kinderbrillen

Für Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, zahlt die Krankenkasse fast immer für die Brillengläser (nicht für den Rahmen). Die Voraussetzungen sind für Kinder weniger streng als für die Erwachsenen: Bei der Sehschwäche ist die Dioptrienzahl für eine Kostenübernahme also nicht entscheidend.

Bei den Brillengläsern gelten Festbeträge, die bezuschusst werden. Der Brillenrahmen bzw. -gestell muss selbst bezahlt werden.

Wird eine Sehschwäche bei deinem Kind festgestellt, geht der erste Gang zum Augenarzt, der ein Rezept ausstellt. Mit dem Rezept gehst du auch in diesem Fall zum Optiker, der den Festbetrag mit der Krankenkasse abrechnet. Du bezahlst nur den Anteil für dein Kind. Einen Antrag zu stellen ist nicht nötig.

Ändern sich die Dioptrienzahl oder andere Korrektionswerte (z. B. Hornhautverkrümmungen), kannst du direkt zu einem Augenoptiker gehen, um einen weiteren Sehtest für eine Folgeverordnung zu machen (für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren). Den Sehtest musst du nicht bezahlen.

Wird für den Sportunterricht eine Sportbrille benötigt, werden die Kosten ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.

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Die unsichtbare Sehhilfe

05. Was gilt für Kontaktlinsen

Dein Augenarzt kann dir bei einer medizinischen Notwendigkeit auch Kontaktlinsen verschreiben. Die Kosten dafür werden aber nur in Ausnahmefällen von Krankenkassen übernommen. Der Prozess ist identisch wie für eine neue Brille.

Begründete Ausnahmefälle sind:

  • Korrektionswerte von mehr als 8,00 Dioptrien bei Kurz- und Weitsichtigkeit
  • Irregulärer Astigmatismus (Sehstärke wird dadurch um mindestens 2 Visus-Stufen verbessert im Vergleich zu Brillengläsern
  • Astigmatismus obliquus mehr als 2,00 Dioptrien
  • Astigmatismus rectus und inversus mehr als 3,00 Dioptrien
  • Keratokonus
  • Aphakie
  • Aniseikonie mehr als 7 %

Die Zuschüsse für Kontaktlinsen sind ebenfalls gesetzlich festgelegt und es wird unterschieden in formstabile und weiche Kontaktlinsen sowie Austauschkontaktlinsen:

  1. Zuschuss formstabile Kontaktlinsen
    Erstbeschaffung: 60,50 € bis 212,70 €
    Nachlieferung oder Folgeversorgung: 145,90 € bis 176,90 €
  2. Zuschuss weiche Kontaktlinsen
    Erstbeschaffung: 52,10 € bis 136,60 €
    Nachlieferung oder Folgeversorgung: 75,10 € bis 103,70 €
  3. Zuschuss Austauschkontaktlinsen (pro Auge für 12 Monate)
    Erstbeschaffung: 74,10 € bis 108,20 €
    Nachlieferung oder Folgeversorgung: 54,30 € bis 87,30 €

Zusätzlich zu den Kontaktlinsen kannst du dir eine zusätzliche Verordnung für Brillengläser vom Augenarzt ausstellen lassen, wenn Kontaktlinsen nicht durchgängig getragen werden können. Was aus medizinischer Sicht auch nicht möglich ist. Hierfür gelten die Voraussetzungen aus den vorherigen Kapiteln.

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Zuletzt aktualisiert am: 21.06.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen