Gesundheitsschutz im Schengen-Raum Incoming Krankenversicherung: Die Versicherung für ausländische Besucher in Deutschland

Wenn eine Person, die außerhalb Deutschlands und Europa wohnhaft ist, eine Einreise nach Europa plant, braucht sie ein Schengen-Visum – egal ob Student, Au-pair, zum Arbeiten oder nur als Urlauber. Und dafür braucht man wiederum eine Incoming-Krankenversicherung. Warum es notwendig ist, welche Leistungen für welche Kosten erbracht werden und was Versicherungsnehmer wissen müssen, erklären wir hier.

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Der Versicherungsschutz für Einreisende

Incoming-Krankenversicherung einfach erklärt

Auch ausländische Gäste unterliegen in Deutschland der Versicherungspflicht und müssen für die Einreise nach Europa und Deutschland eine temporäre Krankenversicherung vorweisen können. Diese Krankenversicherung für ausländische Besucher wird auch Incoming-Krankenversicherung oder Schengen-Visa-Versicherung genannt.

Die Preise und Konditionen sind maßgeblich davon abhängig, wie lange der Aufenthalt dauern soll, welche Leistungen gewünscht sind und wie alt der Versicherte ist.

5 Fakten über die Krankenversicherung für Incoming-Reisen

  1. Alle ausländischen Gäste, die von außerhalb des Schengen-Raums in den Schengenraum einreisen, benötigen die Versicherung.
  2. Die Incoming-Versicherung kann nur von Nicht-EU-Bürgern abgeschlossen werden.
  3. Nicht alle Incoming-Reiseversicherungen erfüllen die Kriterien für ein Schengen-Visum – also Achtung bei der Auswahl.
  4. Die meisten Krankenversicherungen für ausländische Gäste können online abgeschlossen werden.
  5. Die Incoming-Versicherung ist bei touristischen wie auch geschäftlichenAufenthalten erforderlich.

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Reiseschutz für Freiheit

01. Was ist eine Incoming-Krankenversicherung?

Die Incoming-Krankenversicherung ist ein Reiseschutz für ausländische Besucher, über den die Gäste für die abgeschlossene Dauer im Schengen-Raum krankenversichert sind. Es gibt aber auch Incoming-Versicherungen, die einen größeren Versicherungsschutz bieten und zum Beispiel auch eine Haftpflichtversicherung beinhalten.

Der Krankenschutz für temporäre Aufenthalte ist notwendig, wenn Gäste ihr Schengen-Visum beantragen. Das normale Schengen-Visum berechtigt die Gäste für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen im Schengen-Raum. Mit der Gesundheitsversicherung und dem Schengen-Visum können sich die internationalen Gäste in jedem Schengen-Land bewegen sowie ein- und ausreisen.

Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ist ein nationales Visum des europäischen Ziellandes nötig und auch dafür gibt es passende Incoming-Reisekrankenversicherungen, die für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren einen Versicherungsschutz gewähren.

Warum ist der Versicherungsschutz für Einreisende notwendig?

Viele Länder und in diesem Fall die Länder des Schengen-Raums, erteilen ein Visum nur, wenn für die Reise eine Reisekrankenversicherung vorliegt. Diese muss den Anforderungen der Europäischen Union entsprechen.

Erklärung: Der Schengen-Raum bezeichnet die europäischen Länder im Schengen-Abkommen. Bewohner und Gäste mit Visum können sich ohne Pass- und Grenzkontrollen in den Mitgliedstaaten frei bewegen.

Pflicht für alle

02. Wer braucht die Versicherung für ausländische Aufenthalte?

Alle Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland reisen, müssen einen Krankenversicherungsschutz nachweisen. Dazu zählen unter anderem:

  • Au-pairs
  • Studenten
  • Sprachschüler
  • Gastwissenschaftler und -dozenten
  • Geschäftsreisende
  • Privatpersonen, die zu Besuch bei Freunden oder Verwandten sind
  • Touristen

Entscheidend ist aber auch das Herkunftsland des Reisenden:

  • EU-Ausland:
    Bei einem kurzen Aufenthalt genügt normalerweise die Europäische Krankenversicherungskarte. Handelt es sich um einen längere Anwesenheit in Deutschland, ist das Einschreiben bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse nötig.
  • Außerhalb der EU:
    Einreisende aus Nicht-EU-Ländern – sogenannte Drittstaatsangehörige – benötigen ein Visum zur Einreise und auch den Nachweis einer Krankenversicherung. Hat Deutschland mit einem Drittstaat ein Sozialversicherungsabkommen, ist keine Incoming-Krankenversicherung erforderlich, weil Deutschland den ausländischen Krankenversicherungsschutz anerkennt. Dazu zählen die Länder Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Israel, Tunesien und die Türkei.
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Mehr als eine Gesundheitsversicherung

03. Incoming-Versicherung: Diese Leistungen sind enthalten

Welche Leistungen enthalten sind, hängt ganz von dem ausgewählten Tarif ab. Jedoch konnten wir beobachten, dass es Behandlungen gibt, die von einem Großteil der Gesundheitsversicherungen für internationale Gäste abgedeckt werden – und welche nicht.

Zu beachten ist auch, dass

  • es Reisekrankenversicherungen gibt, die einer Krankenversicherung ähneln und spezielle Haftpflichtversicherungen für die Reise. Viele Tarife bieten beide Optionen als Kombi-Tarife an;
  • es abhängig ist von den zu versicherten Personen, also ob es eine Einzelperson ist, eine Familie oder eine Reisegruppe (für Reisegruppen gibt es soezielle Tarife).

Häufig enthalten sind folgende Leistungen:

  • Medizinisch notwendige Behandlungen und Heilbehandlungen (stationär und ambulant)
  • Arznei- und Hilfsmittel
  • Zahnbehandlungen zur Schmerzlinderung, die Reparatur von Zahnersatz
  • Schwangerschaftskomplikationen
  • Hilfsmittel wie ein Rollstuhl
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport (auch von eigenen Kindern) und Gepäckrückholung zum Wohnort
  • Schutz bei Unfällen und Haftpflichtrisiken (wenn Tarif inklusive Haftpflichtversicherung)
  • Übernachtung im Krankenhaus, wenn das eigene Kind dort stationär aufgenommen wurde

Selten oder nicht mitversichert sind:

  • Zahnbehandlungen, wenn sie nicht der Schmerzlinderung oder der Zahnersatz-Reparatur dienen
  • Behandlung von Vorerkrankungen, wenn es kein Notfall ist
  • Heilbehandlung, die Grund für die Reise sind oder deren Notwendigkeit vor Reiseantritt bekannt war
  • Psychotherapeutische oder -analytische Behandlungen
  • Behandlung von Suchtkrankheiten
  • Hilfsmittel wie eine Brille oder Hörgerät
  • Schwangerschaftsvorsorge, Entbindung nach der 36 Schwangerschaftswoche, medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche
  • Behandlung von Sportverletzungen, wenn durch die Teilnahme an einem Wettkampf Geld verdient wird
  • Unerwartete Ereignisse aufgrund außergewöhnlicher Situationen (Terroranschlag, Krieg)
  • Unfälle, die aufgrund von Alkoholkonsum passiert sind

Ändert sich die Reisedauer, der Zeitraum oder wird die Reise ganz storniert, gibt es in den meisten Fällen keine Rückerstattung. Gestohlene Ausweisdokumente oder Gepäck sind nicht versichert.

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Finanziellen Notgroschen einplanen

Welche Kosten werden durch den Reiseschutz abgedeckt?

Incoming-Reiseversicherung bezahlen die oben aufgeführten Leistungen. Manchmal muss der Versicherte jedoch in die Vorkasse gehen und kann sich die Ausgaben dann zurückerstatten lassen. Das ist abhängig von der Art der Behandlung und der Tarife. Bei grundlegenden medizinischen Behandlungen muss der Betrag nicht ausgelegt werden.

Jenny
Jenny
Krankenversicherungen

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05 Wie funktioniert die Antragsstellung?

Die Antragstellung ist bei allen untersuchten Versicherungen online oder auch via Telefon möglich. Die Versicherung sollte vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

Für den Antrag wird benötigt:

  • Name des/der Versicherten
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitzland des/der Versicherten
  • Passnummer

Hier kommen noch einige Tipps, die helfen sollen, die richtige Incoming-Reiseversicherung auszuwählen:

  • Umfasst den gesamten Schengenraum
  • Mindestdeckungssumme 30.000 Euro
  • Deckung der oben aufgeführten Leistungen
  • Falls Aktivitäten wie Trekking, Motorradfahren oder Tauchen (alles, was ein erhöhtes Verletzungsrisiko bedeutet) geplant sind, sollten diese ebenfalls inbegriffen sein
  • Werden Kosten abgerechnet oder erst hinterher erstattet
  • Genaue Dauer bei der Beitragsberechnung angeben

Nach der Antragstellung erhält der Versicherte von der Versicherung ein Dokument, welches als Nachweis dient.

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Günstiger als ein Restaurantbesuch

06. Kosten und Vergleich von Incoming-Krankenversicherungen

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Kosten und Vergleich von Incoming-Krankenversicherungen

Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie viel eine Incoming-Krankenversicherung kostet und ist abhängig von folgenden Faktoren:

  1. Alter
  2. Dauer
  3. Deckungsgrenze
  4. Zusätzliche Abdeckungen wie zum Beispiel für Abenteuer, Wintersport etc.
  5. Familien- und Lebensstatus (z. B. ob Student, Familie mit Kindern, Reisegruppen etc.)
  6. Mit oder ohne Selbstbeteiligung
  7. Inklusive Gepäckschutz und/oder Haftpflichtversicherung

Exemplarisch haben wir vier verschiedene Versicherungen verglichen, um einen ersten groben Überblick über die Kosten zu geben. Die Tarife beziehen sich auf eine alleinreisende Person (35 Jahre), die 30 Tage Urlaub macht. Wichtig: Ab einer Altersgrenze von 64 Jahren erhöhen sich die Beiträge sehr.

Versicherung und TarifGebühren KrankenversicherungGebühren Kombitarif (Kranken- und Haftpflichtversicherung)
HanseMerkur
Visum Reiseversicherung
36 Euro44,10 Euro
ADAC Incomingversicherung48 Euro63 Euro
ERGO Incoming-Versicherung51 Euro87 Euro
Allianz Incoming-Krankenversicherung49,90 Eurowird nicht angeboten
UKV Incoming Reiseversicherung99,96 Euro (gilt für 5 Jahre; Brillen und Kontaktlinsen inbegriffen)wird nicht angeboten

Sorgenfrei auf Reisen

07. Welche Vorteile bietet die Incoming-Versicherung für ausländische Besucher?

Neben der offensichtlichen medizinischen Absicherung im Krankheits-, Not- oder Unfall sowie der Notwendigkeit für das Visum, gibt es weitere Vorteile:

  • günstiger Versicherungsschutz für die ganze Familie
  • je nach Land hoher medizinischer Standard
  • Gepäckrückholung möglich
  • Krankenrücktransport, auch der Kinder, wenn diese verletzt sind oder das Elternteil transportiert werden muss
  • In Kombination mit einer Haftpflichtversicherung sind auch Personen- und Sachschäden zu einem geringen Aufpreis abgesichert
  • Versicherte können sich frei im Schengen-Raum bewegen

Zuletzt aktualisiert am: 15.09.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen