Frau mit Nackenschmerzen
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Krankenkassen Zusatzbeitrag 2024: Erhöhung um 0,1 statt 0,4 Prozent

Während Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) von einer moderaten Erhöhung des Zusatzbeitrags 2024 von 0,2 Prozent ausging, erwarteten die gesetzlichen Kassen eine doppelt so hohe Steigerung. Nun steht der Wert fest: 2024 steigt der Zusatzbeitrag auf insgesamt 1,7 Prozent.

Aktualisiert am 6. Novemver 2023

  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt 2024 um 0,1 Prozent auf 1,7 Prozent.
  • Die Kassen nannten im Vorfeld eine Spanne von 0,2 Prozent bis 0,4 Prozent.
  • Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnet die geringe Anpassung des Zusatzbeitrags als gute Nachrichten.

Schon vor Monaten hat der Gesundheitsminister gesetzlich Krankenversicherte darauf eingestellt, dass der Zusatzbeitrag 2024 steigen wird. Zuletzt nannte der SPD-Politiker Zahlen. So wird sich der Beitrag für einen Durchschnittsbürger um drei Euro im Monat erhöhen – ausgehend von einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro für einen Angestellten. „Dafür bekommen wir bessere Medikamente, modernere Technologie, mehr Spezialisierung im Krankenhaus, mehr Digitalisierung“, erläutert der Minister auf X, ehemals Twitter.

Diese Zahlen haben sich jetzt zu bewahrheiten. Nachdem der sogenannte GKV-Schätzerkreis seine Empfehlung für die Beitragserhöhung für 2024 abgegeben hat, folgte dieser nun das Bundesgesundheitsministerium. Demnach wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2024 um 0,1 Prozent auf 1,7 Prozent angepasst.

Krankenkassen Zusatzbeitrag 2024: Defizit der Kassen niedriger als befürchtet

Der Experten aus dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesamt für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbands gehen im kommenden Jahr von einem Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung von 3,2 Milliarden Euro aus. Diese lasse sich mit einer Erhöhung des Zusatzbeitrags 2024 um 0,1 Prozent ausgleichen.

Im Vorfeld warnten die gesetzlichen Krankenkassen vor einer deutlich größeren Finanzlücke. So sagte Anne Klemm, die Vorständin des Dachverbands der Betriebskrankenkassen, im Handelsblatt, dass die Kassen mit ihrem Minus Ende des Jahres „am oberen als am unteren Ende der befürchteten Skala“ landen werden. Das bedeutet, statt 3,5 Milliarden Euro Verlust, die einen moderaten Anstieg bedeuten, könnten es sieben Milliarden Euro sein.

Als Gründe nannte Klamm die steigende Arbeitslosigkeit und die Konjunktur, die große Risiken für die Einnahmen bedeuten. Zudem sorgen die geplanten Reformen zur Notfallversorgung und für die Kliniken für Mehrausgaben.

Kosten für Krankenkassen wachsen durch Zusatzbeitrag immer mehr an

Um das befürchtete Defizit von sieben Milliarden Euro auszugleichen, hätte der Zusatzbeitrag um 0,4 Prozent steigen müssen. Nun sind es voraussichtlich lediglich 0,1 Prozent. Wie hoch der Zusatzbeitrag 2024 sein, wird bis zum 1. November endgültig vom Gesundheitsministerium festgelegt. Im Zusammenspiel mit der neuen Beitragsbemessungsgrenze für 2024 bedeutet dies für Besserverdiener Mehrausgaben von rund 100 Euro im Jahr.

Tipp: Für die Kassen ist der festgelegte Durchschnitts-Zusatzbeitrag nicht bindend, jede kann ihren Beitrag selbst festlegen. Umso größer ist das Sparpotenzial durch einen Krankenkassenwechsel.

Trotz der geringen Anpassung ist zu erwarten, dass viele Kassen ihren Beitrag zum Jahreswechsel erhöhen werden. Laut GKV-Spitzenverband erheben die Krankenkassen derzeit im Schnitt einen Zusatzbeitrag von 1,51 Prozent. Für sie ergibt sich dadurch ein relevanter Erhöhungsdruck, erläutert die Verbandsvorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer. Sie fordert, dass „steigende Zusatzbeiträge keine Selbstverständlichkeit werden“ dürfen. Der Gesetzgeber müsse dringend die Weichen für eine nachhaltige Finanzierung stellen.

Dafür scheint jedoch bislang ein Konzept zu fehlen. Hier gibt es zwar einige Vorschläge, etwa vom Bundesverband der Innungskrankenkassen, um den Krankenkassenbeitrag wieder zu senken. Doch derzeit ist wenig aus dem Bundesgesundheitsministerium zu hören. In der Vergangenheit hatte sich Lauterbach lediglich gegen Selbstbeteiligungen bei Arztbehandlungen und Leistungskürzungen ausgesprochen.

Laut GKV-Stabilisierungsgesetz muss der Gesundheitsminister bis Mai nächsten Jahres Vorschläge für eine stabile Finanzierung der Kassen vorlegen.