Die etwas andere Vorsorge Kindernachversicherung: Neugeborene Kinder privat versichern

Einen Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung, Zuschläge oder Wartezeiten gibt es nicht? Doch, bei Neugeborenen. Bist du frisch Mama oder Papa geworden, kannst du von der kundenfreundlichen Leistung der Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung profitieren. Wie diese funktioniert und was du zahlen musst, erklären wir dir in diesem Beitrag.

PKV Angebot erhalten

Schnell erklärt

So kannst du dein Neugeborenes Kind in der PKV krankenversichern

Die Versicherungspflicht in Deutschland macht auch vor den Jüngsten nicht Halt. Auch wenn ein gesundes Kind das schönste Geschenk ist, so benötigt ein Baby ebenfalls eine Krankenversicherung. Üblicherweise wird das Neugeborene bei einem Elternteil mitversichert. In der privaten Krankenversicherung gibt es dafür das Recht auf Kindernachversicherung.

5 Fakten über die Kindernachversicherung in der PKV

  1. Die Kindernachversicherung ist gesetzlich im §198 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt.
  2. Für die Kindernachversicherung in der PKV muss mindestens ein Elternteil privat versichert sein.
  3. Bei der Kindernachversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge oder Wartezeit.
  4. Innerhalb der ersten zwei Lebensmonate kann das Baby in der PKV nachversichert werden.
  5. Besonders für Beamte und Angestellte mit einem höheren Einkommen lohnt sich die Kindernachversicherung.

Finde den besten Schutz für dich und deine Kinder

PKV Angebot erhalten

Definition Kindernachversicherung in der PKV

01 Das Recht auf der Seite der (privat Versicherten) Eltern

Die Kindernachversicherung ist keine eigene Versicherung, sondern ein Recht, das Kind nach der Geburt privat zu versichern: zu den gleichen Bedingungen und in derselben PKV, wie das Elternteil – wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Der Gesetzgeber hat die Eintrittsbarriere sehr niedrig angesetzt und sieht weitere Vorteile vor.

Das zeichnet die Kindernachversicherung aus:

  • keine Wartezeit und rückwirkender Schutz
  • keine Gesundheitsprüfung, auch nicht bei Erkrankungen nach der Geburt
  • keine Risikozuschläge
  • Aufnahmepflicht (Kontrahierungszwang)
  • Gleicher Versicherungsschutz wie der des Elternteils

Das Besondere ist der Kontrahierungszwang: Die PKV muss das Kind aufnehmen, ob es krank ist oder nicht (und wenn die Standardkriterien erfüllt sind).

Das Kind oder die Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung bleiben und erhalten einen sehr guten Zugang zur Gesundheitsversorgung. Eine nachträgliche Gesundheitsprüfung gibt es nicht.

Jedoch muss für das Kind ein eigener Beitrag gezahlt werden. Mehr zu der Höhe der Beiträge erklären wir dir im 5. Kapitel. Die Leistungen dürfen die der Eltern nicht übersteigen.

Die Kindernachversicherung gilt ebenso für private Zusatzversicherungen (ambulant, stationär, Zahnzusatzversicherung) sowie für die private Pflegeversicherung, jedoch nicht für eine Reise- und Auslandskrankenversicherung.

Kindernachversicherung: Voraussetzungen und Fristen

02 Die private Krankenversicherung der Eltern ist entscheidend

Für die Kindernachversicherung musst du folgende Fristen einhalten:

  • Du bist mit der Geburt deines Kindes mindestens drei Monate bei der PKV versichert.
  • Dein Kind ist maximal 2 Monate alt

Nur dann kannst du die Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Andernfalls musst du dir über Alternativen Gedanken machen. Im „schlimmsten“ Fall kannst du dein Kind trotzdem in deiner PKV versichern, dann allerdings zu anderen Konditionen. Denn nur bei der Kindernachversicherung sieht der Gesetzgeber vor, dass es keine Risikozuschläge, Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten gibt.

Damit das neugeborene Baby in der privaten Krankenversicherung versichert werden kann, ist auch die Konstellation der Versicherung der Elternteile wichtig. In den folgenden Konstellationen kann das Baby privat versichert werden:

  1. Elternteile sind privat und gesetzlich versichert: Die Eltern können normalerweise entscheiden, wie das Kind versichert werden soll. Meistens wird es bei dem Elternteil mit höherem Einkommen oder denjenigen mit Beamtenstatus mitversichert. Wenn jedoch der privat Versicherte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (69.300 Euro) verdient und das Haupteinkommen hat, dann kann das Kind nicht familienversichert, sondern freiwillig. Der Arbeitgeber zahlt dazu keinen Zuschuss.
  2. Elternteile in der gleichen privaten Krankenversicherung: Hier kann das Baby ganz einfach auf einen Antrag nachversichert werden. Der Versicherer muss dem zustimmen, solange einer der Elternteile seit mindestens drei Monaten bei eben jenem Versicherungsunternehmen versichert ist.
  3. Elternteile in unterschiedlichen PKV versichert: Die Eltern können auswählen, bei welcher PKV das Kind mitversichert werden soll. Hier können die Leistungen und Beitragshöhe des jeweiligen Tarifes der Eltern ausschlaggebend für die Entscheidung sein.

Sind beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, muss das Kind in der Familienversicherung der GKV angemeldet werden. Die Familienversicherung ist beitragsfrei, außer das Kind hat beispielsweise über ein Erbe bereits ein monatliches Einkommen von mehr als 505 Euro und überschreitet damit die Einkommensgrenze der Familienversicherung.

PKV Angebot erhalten

Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Wie funktioniert die Nachversicherung?

03 Kindernachversicherung: Kostenerstattung, Alter, Adoption

Sind alle Voraussetzungen erfüllt? Fristen? Versicherungsart der Eltern? Dann kann das neugeborene Kind sehr wahrscheinlich in der PKV über die Kindernachversicherung versichert werden. Dennoch kannst du es nicht einfach anmelden, sondern musst einen Antrag bei deiner PKV ausfüllen.

Auch wenn du das nicht direkt nach der Geburt machst, bekommst du rückwirkend, bis zum Zeitpunkt der vollendeten Geburt (nach Durchtrennen der Nabelschnur), Geld für etwaige Aufwände zurückerstattet.

Im Gesetz gibt es jedoch einen Teil, der nicht komplett geregelt ist:
Die Kindernachversicherung versichert das Kind ab der vollendeten Geburt. Probleme und Schäden, die angeboren oder während des Geburtsvorganges entstanden sind, können zu einer Gesundheitsprüfung führen. Viele Tarife versichern die Kinder in diesen Fällen dennoch im Rahmen der Nachversicherung.

Solange, wie das Kind oder Jugendliche privat versichert sein soll (bis zum 21. Geburtstag, danach gilt es als Erwachsener), gilt auch der Versicherungsschutz.

Bei Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums, wird das Kind in einer gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert. Soll es weiterhin privat versichert bleiben, kann die Befreiung der Versicherungspflicht über die Dauer der Ausbildung beantragt werden.

Kindernachversicherung bei einer Adoption

Per Gesetz (§198 VVG) wird die Adoption der Geburt gleichgestellt. D.h., dass die Kindernachversicherung auch für Adoptivkinder gilt, sofern diese noch minderjährig sind. Allerdings dürfen die Versicherer einen Risikozuschlag bei erhöhter Gefahr verlangen, der nicht höher als die einfache Prämie sein darf.

PKV Angebot erhalten

Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Die Entscheidung über die Krankenversicherung sollte nicht erst nach der Geburt getroffen werden. Zum einen gelten die Fristen und zum anderen kann der Tarif vom entsprechenden Elternteil vorab noch angepasst oder gewechselt werden, damit auch das Kind den besten Schutz erhält. Achte dann darauf, dass das Versicherungsunternehmen auf eine Gesundheitsprüfung bei Geburtsfehlern verzichtet.

Anja
Anja
Krankenversicherung

Wie hoch sind die Beiträge?

04 Tarif-Roulette: Nicht mehr als die Hälfte des eigenen Monatsbeitrags

Die Kindernachversicherung ist ja per se keine Versicherungsart, sondern eine gesetzliche Regelung. Während in der GKV die Kinder in der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden können, muss in der PKV auch für die Kleinsten ein monatlicher Beitrag gezahlt werden.

Die Höhe des Beitrages richtet sich, wie immer bei der PKV, nach dem gewünschten Tarif – also nach den Leistungen und Versicherungsumfang. Jedoch sind die Beiträge für Kinder wesentlich geringer als die für Erwachsene und das hat verschiedene Gründe:

  • kein gesetzlicher Zuschlag
  • keine Bildung von Altersrückstellungen
  • i.d.R. kein Extra-Beitrag zur Pflegeversicherung
  • keinerlei Zuschläge

Im Schnitt kostet ein Tarif für Babys und Kinder monatlich 80 bis 220 Euro.
Die Faustformel: Der Beitrag für dein Kind beträgt maximal die Hälfte deines Beitrages.

Alternativen zur Kindernachversicherung

05 Privat oder gesetzlich versichern: Diese weiteren Möglichkeiten gibt es

Wenn eine Kindernachversicherung in der PKV nicht infrage kommt, gibt es Alternativen für die Krankenversicherung des Kindes.

  1. Kinderalleinversicherung: Wenn die Leistungen woanders besser sind oder aus anderen persönlichen Gründen, kann das Baby bei einem anderen Versicherungsunternehmen privat versichert werden. In diesem Fall gibt es jedoch eine Gesundheitsprüfung. Außerdem bietet nicht jede PKV eine Krankenversicherung für Neugeborene an.
  2. Familienversicherung gesetzliche Krankenkasse: Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, wäre die Familienversicherung bei der GKV auch eine gute Option. Dies ist in der Regel beitragsfrei. Hauptkritikpunkt ist sicherlich der Leistungsumfang und die Unterschiede zwischen PKV und GKV. Aber viele gesetzliche Krankenkassen sind sehr familienfreundlich und bieten viele Zusatzleistungen für Kinder und Eltern.
PKV Angebot erhalten

Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Hast du noch Fragen? Meld dich gerne bei uns.

Zuletzt aktualisiert am: 19.01.2024

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Krankenversicherungen