Übertragungswert in der PKV Mitnahme der Altersrückstellung: So funktioniert es

Beim Wechsel von Versicherungen wird häufig angenommen, dass man Geld sparen kann. Gerade bei der privaten Krankenversicherung ist das nicht immer der Fall. Auch wenn der neue Tarif wesentlich günstiger ist, so kannst du einen kleinen bis großen Teil deiner Altersrückstellung bei einem PKV-Wechsel verlieren. Wir erklären dir, was der Übertragungswert ist und was du diesbezüglich unbedingt beachten solltest.

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Ein Überblick

Übertragungswert: Wichtig beim Wechsel der privaten Krankenversicherung

Wenn wir über den Übertragungswert einer privaten Krankenversicherung reden, müssen wir auch auf die Altersrückstellungen eingehen. Denn beides hängt unmittelbar zusammen.

Kurz erklärt ist die Altersrückstellung ein Mehrbetrag, den du in jungen Jahren in deine PKV einzahlst, damit sich dein Monatsbeitrag nicht zu sehr erhöht, wenn du älter bist. Damit wird versucht, die steigenden Behandlungs- und Arztkosten geringer zu halten.

Und so häufst du jeden Monat und mit jedem Beitrag dieses Polster an. Wenn du aber die PKV wechseln möchtest, ist der Übertragungswert entscheidend.

5 Fakten über den Übertragungswert in der PKV

  1. Der Anteil deiner Altersrückstellungen, den du bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung in die neue PKV mitnehmen kannst, nennt sich Übertragungswert.
  2. Meistens handelt es sich dabei um den Geldwert, den du mit dem Basistarif “angespart” hast.
  3. Alles, was oberhalb des Basistarifs liegt, kann meist nicht angerechnet werden.
  4. Entscheidend für die Berechnung sind die bisherige Vertragsdauer, dein Alter beim Abschluss und der Basistarif der PKV.
  5. Du erhältst jedes Jahr einen Bescheid über deinen Übertragungswert.

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Was ist der Übertragungswert

01 Der Anteil, der bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung bleibt

Die Definition des Übertragungswertes aus dem Gabler Versicherungslexikon (Dr. Frank Schulze Ehring) ist folgende:

“Anspruch von Versicherten in der privaten Krankenversicherung (PKV) im Sinne einer Teilübertragung der Alterungsrückstellung bei einem Wechsel des Versicherers (Teil-Portabilität, siehe Portabilität). Der Übertragungswert wurde mit dem GKV-WSG eingeführt und bezeichnet den Betrag der zwischen den Versicherern übertragenen Finanzmittel.”

Wenn du solche Definitionen auch nicht magst, dann solltest du jetzt weiterlesen:
Im Prinzip ist der Übertragungswert der finanzielle Wert und Anteil deiner bisher geleisteten Altersrückstellung, der bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung zu einem neuen Versicherungsunternehmen übertragen wird, sodass du nicht wieder bei Null anfängst.

Die Altersrückstellung ist auch gesetzlich geregelt und dein Monatsbeitrag enthält bereits eine Erhöhung um 10 Prozent, um die Rückstellung aufzubauen. Je länger du einzahlst, desto größer wird der Betrag. ABER: Du kannst eben nur den Übertragungswert bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens übertragen.

Wichtig: Der Übertragungswert ist irrelevant, wenn du innerhalb desselben Versicherungsunternehmens in einen anderen Tarif wechselst. Hier greift das Tarifwechselgesetz und schützt deine Alterungsrückstellungen.

Der Übertragungswert in der Anwartschaft

Musst du nur temporär raus aus der PKV (z. B. bei Arbeitslosigkeit oder Anspruch auf Familienversicherung), dann kommt aes auf die Art der Anwartschaftsversicherung an:

  • kleine Anwartschaft: Rücklagen bleiben erhalten ohne neue aufzubauen und Übertraungswert bleibt gleich

  • große Anwartschaft: Alterungsrückstellung wird weiterhin aufgebaut und der Übertragungungswert erhöht sich

Berechnung der Übertragungswertes

02 Basistarif dient als Grundlage für den Übertragungswert

Die gute Nachricht ist, dass du deinen Übertragungswert nicht selbst berechnen musst. Die privaten Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, für ihre Versicherten den Übertragungswert jährlich zu berechnen und dir die Information darüber auch mitzuteilen. Es ist also ähnlich wie bei dem Rentenbescheid. Solltest du abseits dieses Zykluses wissen, wie hoch der Übertragungswert ist, kannst du diesen bei deiner PKV erfragen.

Aber wie berechnen die Versicherungsunternehmen den Übertragungswert? Die Berechnung wird für jeden Versicherten individuell vorgenommen, weil dieser von den Faktoren des Versicherten, also dir, und von deinem Vertrag abhängig ist.

Was zählt sind:

  • die Vertragslaufzeit
  • dein Alter beim Vertragsabschluss
  • der Basistarif

Es ist egal, in welchem Tarif du bist, weil der Basistarif immer als Grundlage zur Berechnung herangezogen wird. Der Basistarif ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben: Jede PKV muss den einheitlichen Tarif anbieten, die ein ähnliches Leistungsniveau aufweist wie eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Wechselst du also die PKV, wird nur der Anteil der Altersrückstellungen berücksichtigt, der bei einem Basistarif gebildet worden wäre.

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Ganz oder teilweise ist hier die Frage

03 Der Übertragungswert bei einem Wechsel der PKV

Im Prinzip haben wir dir die Frage schon kurz im vorherigen Abschnitt beantwortet: Bei einem Wechsel der PKV kannst du nur den Übertragungswert deiner Altersrückstellung übertragen und anrechnen lassen. Die Differenz zwischen dem Übertragungswert und der eigentlichen Höhe deiner Altersrückstellung geht dir verloren.

Das gilt aber leider nur für Versicherte, die ihre private Krankenversicherung am 01.01.2009 oder später abgeschlossen haben. Bei Verträgen, die zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen wurden, kann das Versicherungsunternehmen die gesamte Altersrückstellung einbehalten.

Je nachdem, welchen Tarif du hast, kann das mehr oder weniger weh tun. Hast du zum Beispiel einen Tarif mit einem sehr hohen Leistungsniveau und bezahlst dementsprechend auch mehr in die Altersrückstellung ein, wird dir relativ viel Geld verloren gehen.

Deswegen ist es meistens ratsam, nur in einen anderen Tarif innerhalb der aktuellen privaten Krankenversicherung zu wechseln, damit dein Polster fürs Alter nicht verloren geht. Bleibst du in der PKV, kann deine Altersrückstellung komplett angerechnet werden und du behältst nicht nur den Übertragungswert. Möglich macht das das Tarifwechselgesetz.

Willst du also andere, mehr oder weniger Leistungen, dann setze dich mit deinem Versicherungsunternehmen in Verbindung und lasse dir neue Angebote machen. Denn was du auch nicht vergessen darfst ist, dass sich die Höhe deines Monatsbeitrags auch nach deinem Alter richtet. Ein Wechsel der PKV sorgt selten für einen geringeren Beitrag.

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Zwei unterschiedliche Systeme

04 Übertragungswert bei einem Wechsel in die GKV

Nur die privaten Krankenversicherungen arbeiten mit einer Altersrückstellung, um die Monatsbeiträge auch im hohen Alter “gering” zu halten, also im Vergleich zu den Beiträgen, die du ohne Altersrückstellungen zahlen müsstest. Alle Gleichaltrigen sind in einem Topf.

Anders ist das jedoch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen: Hier zahlen die jüngeren Versicherungsnehmer für die Älteren mit. Wie hoch der Beitrag ist, hängt vom Gehalt und dem individuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen ab. Enorme Beitragsanpassungen aufgrund von Alter gibt es nicht.

Deswegen kannst du deine Altersrückstellungen bei einem Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht mitnehmen oder anrechnen lassen.

Der Trick: private Krankenzusatzversicherung

Einige private Krankenversicherungen haben in ihren Tarifen festgelegt, dass du die Altersrückstellung auf eine Krankenzusatzversicherung übertragen kannst, solltest du die PKV oder zu einer GKV wechseln. So könntest du zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung, Krankenhaustagegeld oder eine Versicherung für alternative Heilmethoden bei der PKV abschließen.

Wenn du in eine GKV wechselst, wird sich einiges an den Leistungen ändern. Alternative Heilmethoden und Zahnmedizin werden häufig nur innerhalb des gesetzlichen Standards oder teilweise von einer GKV übernommen. Es kann sich also durchaus lohnen, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Die Zahnversicherung zählt in Deutschland unter anderem zu der beliebtesten Zusatzversicherung.

Anja
Anja
Krankenversicherungen

Mission Impossible

05 Den Übertragungswert erhöhen: Geht das?

Fragst du dich vielleicht, ob es eine Möglichkeit oder Schlupflöcher gibt, damit sich dein Übertragungswert erhöht? Die Antwort wird sehr enttäuschend sein, aber sie ist nein.

Da sich die Höhe des Übertragungswertes vor allem an der Vertragslaufzeit und dem Basistarif orientiert, kannst du mit zusätzlichen Einzahlungen oder höheren Monatsbeiträgen nicht für eine Erhöhung sorgen.

Wir geben dir dennoch ein paar Tipps und Anmerkungen, über die du dir im Klaren solltest und die dir vielleicht helfen:

  • Je jünger du bist und je länger du bei einer PKV bleibst, desto höher fällt dein Übertragungswert letztendlich aus. Du solltest also so selten wie möglich die PKV wechseln bzw. es dir immer gut überlegen.
  • Bevor du das Versicherungsunternehmen wechselst, schaue lieber, ob es auch ein anderer Tarif bei demselben Versicherer sein kann. So geht dir nichts verloren.
  • Es ist ja schon nicht so einfach, von der privaten Krankenversicherung in die gesetzlichen zu wechseln. Das solltest du auch nur bei einer absoluten Notwendigkeit tun, denn deine Altersrückstellung ist dann futsch (entschuldige bitte unsere saloppe Sprache, aber so ist es leider).
  • Manchmal ist es auch sinnvoll, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen, wenn du bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen möchtest, die in deinem Tarif nicht enthalten sind oder auch in anderen Tarifen nicht angeboten werden.

Aber manchmal läuft eben alles anders als man denkt. Deswegen solltest du dir für deine Gesundheit im Alter gegebenenfalls ein Polster bzw. Notgroschen aufbauen, um eventuell zu hohe Krankheitskosten auffangen zu können.

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Zuletzt aktualisiert am: 08.12.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Krankenversicherungen