Frau rechnet etwas nach
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Können Beamte künftig einfacher von der PKV in die GKV wechseln?

Noch befinden sich SPD, Grüne und FDP mitten in den Koalitionsverhandlungen. Konkretes dazu dringt kaum an die Öffentlichkeit. Eine Ausnahme stellt die mögliche GKV-Wechseloption für Beamte dar, über die eine Arbeitsgruppe verhandelt hat. So sollen Beamte generell die Möglichkeit haben, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Veröffentlicht am 16. November 2021

  • Haben sich Beamte einmal für die gesetzliche oder private Krankenversicherung entschieden, ist der Wechsel in das jeweils andere System stark eingeschränkt.
  • Die SPD möchte jedoch die Möglichkeit einführen, als Beamter in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können.
  • Die FDP als Befürworter des Zwei-Klassen-Systems steht den Plänen jedoch kritisch gegenüber.

Schon früh war für die Ampel-Regierung klar: PKV und GKV bleiben bestehen, es wird keine Abkehr von der privaten Krankenversicherung geben. Dieses Bekenntnis war keineswegs selbstverständlich. Denn mit SPD und Grünen sind zwei Parteien an der künftigen Regierung beteiligt, die sich für die Bürgerversicherung stark machen – also die Einbeziehung aller Menschen in ein einziges Krankenversicherungssystem.

Das Fortbestehen von PKV und GKV bedeutet jedoch nicht, dass alles beim Alten bleibt. So könnten Beamte demnächst einfacher in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Bisher gilt: Haben sich Staatsdiener einmal für ihre Krankenversicherung entschieden, können sie nicht mehr ohne Weiteres in das andere System wechseln.

Wechsel in die GKV derzeit nur mit Aufgabe Beamtenstatus möglich

Wie die Überlegungen von SPD, Grünen und FDP genau aussehen, ist offen. Bekannt ist nur, dass sich hier SPD und FDP einig werden müssen. Für die Grünen ist das Thema laut Business Insider nicht koalitionsentscheidend. Die SPD will die GKV-Wechseloption, FDP sieht sie dagegen kritisch.

Um derzeit als Beamter von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als den Beamtenstatus aufzugeben und als Angestellter mit einem Einkommen unter der aktuellen Versicherungspflichtgrenze weiterzuarbeiten. Dieses Prinzip muss mit der neuen Wechseloption aufgebrochen werden.

Die strengen Wechselvoraussetzungen gelten im Übrigen auch für Selbstständige. Abzuwarten ist daher, ob für sie ebenfalls bessere Bedingungen für den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung mitgedacht werden.

GKV-Wechseloption: Folgt ein Run auf die gesetzlichen Krankenkassen?

Befürworter des Zwei-Klassen-Systems sehen in den anvisierten Plänen einen indirekten Einstieg in die Bürgerversicherung. Denn die verbesserte Wechseloption könnte vor allem Beamte ansprechen, in deren Bundesländern das sogenannte Hamburger Modell gilt. Hier erhalten gesetzlich versicherte Beamte einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent ihres Krankenkassenbeitrags. In den anderen Bundesländern müssen sie den Beitrag in kompletter Höhe selbst zahlen. Die Beihilfe vom Dienstherrn gibt es nur, wenn sich Beamte für die private Krankenversicherung entscheiden.

Der PKV-Verband zählt zu den Gegnern des pauschalen Zuschusses für die GKV und versucht auf die Gefahren hinzuweisen. So ist beispielsweise eine Grundvoraussetzung des Hamburger Modells, dass die Wahl der Krankenversicherung unwiderruflich ist. Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden hat, muss in dieser bleiben. Wird der Versicherte jedoch in ein anderes Bundesland versetzt, das den GKV-Zuschuss nicht zahlt, erhöhen sich die Krankenversicherungskosten deutlich.

Mit Blick auf die unwiderrufliche Aufgabe des Anspruchs auf die Beihilfe wäre vonseiten der Ampel-Koalition zu klären, wie sich diese Bedingung mit der verbesserten Wechseloption vereinbaren ließe.

Koalitionsvertrag kommt Ende November

Bisher dringt vergleichsweise wenig aus den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grünen und FDP nach außen. Bleibt es beim anvisierten Zeitplan, dürfte bis Ende des Monats feststehen, welche Änderungen sich die neue Ampel-Regierung für das deutsche Gesundheitssystem konkret vornimmt. Dann soll der ausformulierte Koalitionsvertrag stehen.