Arzt im Gespräch mit Patient
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Muss die private Krankenversicherung reformiert werden?

Wenn von Krankenversicherung und Reform gesprochen wird, ist damit oftmals die gesetzliche Krankenversicherung gemeint. Doch auch der privaten Krankenversicherung könnte eine Reform guttun, findet zumindest die Union. Zum Reformstau hat sie eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.

  • Aus Sicht der Ampel-Regierung ist die private Krankenversicherung gut aufgestellt.
  • Weder bei den Tarifen noch bei der Beitragsgestaltung müsse eingegriffen werden.
  • Die Union weist dagegen auf die ungerechte Behandlung zwischen Versicherten im Standard- und Basistarif hin.

„Auch wenn die private Krankenversicherung (PKV) aufgrund ihres Finanzierungsverfahrens weitgehend resistent gegenüber den demografischen Veränderungen ist, hat sich dort nach Überzeugung der Fragesteller gleichwohl ein gewisser Reformstau gebildet, der im Interesse der privat Krankenversicherten aufgelöst werden sollte.“ Mit diesen Worten setzt die Union-Bundesfraktion den Rahmen für ihre kleine Anfrage an die Bundesregierung.

PKV-Reform: Keine weitergehenden Maßnahmen geplant

CDU und CSU wollten unter anderem wissen, ob die Regierung plant, den sogenannten Standardtarif auf alle PKV-Versicherten auszuweiten. In diesen können Privatpatienten wechseln, wenn sie bereits vor 2009 in der PKV versichert waren und die Beiträge ihres aktuellen Tarifs nicht mehr stemmen können. Der Höchstbeitrag liegt bei rund 730 Euro im Monat.

Personen, die nach 2008 in die private Krankenversicherung gekommen sind, können nur in den Basistarif wechseln. Dort zahlen sie maximal rund 808 Euro monatlich.

Für Florian Toncar (FDP), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, gibt es bereits genug Möglichkeiten für Versicherte, ihre Kosten zu senken. Dies geht aus der Antwort der Anfrage hervor, die procontra-online vorliegt. Demnach können Privatpatienten ihren Selbstbehalt erhöhen oder einen Tarifwechsel vornehmen. Eine Änderung ist daher nicht nötig.

Toncar ergänzt außerdem: „Die Bundesregierung plant derzeit keine weitergehenden Maßnahmen zur Änderung der Vorschriften zur Beitragsgestaltung in der privaten Krankenversicherung.“ Die Union hatte nach Erkenntnissen gefragt, wie der gesetzlich festgelegte Beitragszuschlag von zehn Prozent und die Überzinsverwendung dazu beigetragen haben, ältere Versicherte zu entlasten. Diese hätten dem FDP-Politiker zufolge Beitragssteigerungen erfolgreich abgedämpft.

PKV-Verband forciert Änderungen

Nicht nur die Union sieht einen Reformstau bei der privaten Krankenversicherung. Auch der PKV-Verband hat in der Vergangenheit Initiative gezeigt und gesetzliche Anpassungen gefordert. Diese drehen sich einerseits um die Versicherungspflichtgrenze, die festlegt, ab welchem Einkommen Beschäftigte in die PKV wechseln können. Aus Sicht des Verbands sollte die Grenze gesenkt werden, um den Wettbewerb mit den gesetzlichen Krankenkassen zu erhöhen.

Der zweite Punkt betrifft die auslösenden Faktoren für Beitragsanpassungen. Aktuell dürfen die Versicherer nur dann die Prämien anpassen, wenn die Leistungsausgaben zehn Prozent höher als kalkuliert sind oder wenn sich die Lebenserwartung der Versicherten um fünf Prozent ändert. Dies führt oft dazu, dass die Anbieter jahrelang keine Anpassungen durchführen können. Sind die Voraussetzungen dann erfüllt, steigt der Beitrag sprunghaft an.

Durch eine Anpassung der starren Grenzen und die Aufnahme des Rechnungszinses als auslösender Faktor sollen die Prämien statt auf einen Schlag schrittweise steigen – ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Forderungen des Verbands liefen bislang jedoch ins Leere.