Das Verkehrsrecht und vor allem die Straßenverkehrsordnung (StVO) regeln unser Verhalten, Rechte und Pflichten als Verkehrsteilnehmer. Halten wir uns nicht daran, gibt es Sanktionen, meist in Form von Bußgeldern. Aber wo sind diese festgeschrieben? Wer bestimmt sie? Und was sind die wichtigsten Bußgelder, die du kennen solltest? Wir verraten es dir!
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Zur Kasse, bitte! Verkehrsverstöße werden mit Bußgeldern geahndet – aber was ist das eigentlich?
Eine Übersicht
Bußgeld einfach erklärt
Ordnungswidrigkeiten im Verkehr oder sogenannte Verkehrsverstöße werden bestraft und können mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverbot geahndet werden – in dieser Reihenfolge je nach Schwere des Verstoßes. Ein Bußgeld ist aber immer ein Teil von Sanktionen, Punkte und Fahrverbote kommen ergänzend in schweren Fällen dazu.
Hier bekommst du die wichtigsten Fakten zum Thema “Bußgeld” im Überblick
- Bußgelder sind im Bußgeldkatalog festgelegt, in welchem die Verstöße, Schwere der Verstöße und das entsprechende Bußgeld geregelt sind.
- Den Bußgeldkatalog gibt es seit 2001 und regelt Bußgelder bundesweit in Deutschland. Davor geschah das auf Landesebene.
- Bußgelder gelten nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer, also auch Fußgänger und Fahrradfahrer.
- Das geringste Bußgeld beträgt 5 Euro.
- Die am häufigsten geahndeten Verstöße sind Geschwindigkeitsverstöße.
Kümmere dich um schönere Dinge als Bußgelder – mit der richtigen Absicherung
Tarife vergleichenInhaltsverzeichnis
Bußgeld, Bußgeldbescheid, Bußgeldkatalog – alles was du wissen musst
Wer nicht fragt, bleibt…
01. Was sind Bußgelder?
Bußgelder sind Sanktionen, die für begangene Ordnungswidrigkeiten verhängt werden. Festgeschrieben sind diese im Bußgeldkatalog. Das geringste Bußgeld beträgt 5 Euro, das maximale 1000 Euro – wenn nicht durch das Gesetz anders bestimmt. So kann das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze höher ausfallen: 3000 Euro laut § 24a StVO.
Warum gibt es Bußgelder
Bußgelder sollen vor allem eines: erzieherisch wirken. Deswegen steigt auch die Härte der Sanktionen je nach Verstoß und Höhe des Verstoßes; bei Gefährdungen nochmal mehr.
Der Hintergedanke ist, dass Bußgelder und Fahrverbote die Täter dazu bringen, vorsichtiger und entsprechend der StVO zu fahren. Für mehr Sicherheit auf unseren Straßen.
Gab es in einem Jahr zum Beispiel besonders viele Verkehrstote, wurde die Höhe des Bußgeldes bei Geschwindigkeitsverstößen drastisch erhöht. Meistens mit der gewünschten Wirkung und weniger Vergehen sowie Verkehrstoten. Stell dir vor, du überschreitest die Geschwindigkeit innerorts um 30 km/h und das Bußgeld würde 10 Euro betragen. Es würde sich fast niemand an ein Tempolimit halten.
Diese erzieherische Maßnahme ist auch der Grund, warum Wiederholungstaten erheblich höher und härter bestraft werden und auch vom Bußgeldkatalog abgewichen werden darf. Oder Medizinisch-Psychologische Untersuchungen angeordnet werden, bei denen die allgemeine Fahrtauglichkeit geprüft wird.
Bußgeld vs. Verwarnungsgeld
Bei Verstößen, die ein Bußgeld von weniger als 60 Euro verlangen, wird von Verwarngeld gesprochen. Das heißt aber nicht, dass das weniger ernst ist oder nicht bezahlt werden muss. Alles über 60 Euro ist Bußgeld. Ein häufiges Verwarngeld wird bei Falschparken verhängt. Bezahlst du das Verwarngeld innerhalb einer Woche nicht an die ausgewiesene Bankverbindung, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, mit zusätzlichen Gebühren.
Wichtig: Es können auch Verwarnungen ohne Verwarngeld ausgesprochen werden. Es sollte dir dann dennoch eine Lehre sein.
Bußgeld vs. Geldstrafe
Bußgeld ist nicht gleich Geldstrafe oder andersrum. Während Bußgelder begangene Ordnungswidrigkeiten regeln und bestrafen, werden Geldstrafen bei Straftaten verhangen. Geldstrafen werden gerichtlich beschlossen und in Tagessätzen berechnet. Dabei ist ein Tagessatz ein 30tel deines monatlichen Nettoeinkommens.
Wer bekommt Bußgelder
Du kannst als Autofahrer, Fahrradfahrer und auch als Fußgänger Bußgelder kassieren. Die entsprechenden Bußgelder und Sanktionen können auch als Fußgänger bzw. Fahrradfahrer Auswirkungen auf deinen Führerschein haben (Punkte in Flensburg, Fahrverbot).
Willkommen in der Bürokratie
02. Wer und was ist der Bußgeldkatalog?
Kataloge kennen die meisten von uns noch von früher: dicke Brocken, die im Briefkasten landeten und die analoge Version des Online-Shoppings waren. Im Bußgeldkatalog kann man nichts bestellen, Post bekommst du trotzdem. Nur mit Strafen statt neuen Pullovern oder Fernsehern.
Dabei kommt das Wort Bußgeld von “Buße tun” und wird auch mit Reue übersetzt. In unserem Sprachgebrauch wird es häufig, fälschlicherweise, mit Strafe gleichgesetzt. Dabei bedeutet Buße tun die Umkehr bzw. Umorientierung eines Sünders. Schon früher wurden Bußen durch finanzielle Mittel umgekehrt und Sünder von ihrem Begehen befreit. Und zack landen wir bei Bußgeld.
Damit aber nicht jeder Bußgelder verhängen kann, wie er möchte, sind die Bußgelder für Verkehrsverstöße, aber auch generelle Ordnungswidrigkeiten, in einem Bußgeldkatalog festgeschrieben.
Bußgeld: Die gesetzliche Grundlage
Der Bußgeldkatalog regelt die rechtliche Verordnung des Bundesverkehrsministeriums und schreibt Regelsätze für Buß- sowie Verwarngelder vor und definiert die Grundlagen und Dauer von Fahrverboten. Welcher Verstoß welches Bußgeld nach sich zieht, ist in diesem Regelwerk festgeschrieben – der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).
Der Bußgeldkatalog bezieht sich dabei auf die Gesetze der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßengesetzes (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO).
In Bußgeldtabellen kann dann “nachgeschaut” werden, welche Strafen bzw. Bußen oder Regelsätze für einzelne Vergehen gefordert werden. Dabei werden aber auch immer die Schwere des Verstoßes, Wiederholungen und die Gefährdung des Verkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer berücksichtigt. Die entsprechenden Abstufungen sind ebenfalls in den Bußgeldtabellen enthalten.
Aktualität Bußgelder
Alle paar Jahre, manchmal auch jedes Jahr, wird der Bußgeldkatalog angepasst. Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf Erhöhungen von den festgeschriebenen Bußgeldern und weiteren Sanktionen. Die größte Anpassung trat am 1. Mai 2014 in Kraft, als der Bußgeldkatalog dem Fahreigenungsregister angepasst wurde:
- Der Punktekatalog wurde dem Fahrregister angepasst und Punkte in Flensburg, die zum Verlust der Fahrerlaubnis führen, wurden von 18 auf 8 heruntergesetzt.
- Verstöße, die keine Gefährdung darstellen, werden nicht mehr mit Punkten in Flensburg geahndet.
Es macht also Sinn, sich stets über eventuelle Änderungen zu informieren.
Auch wenn die Bußgelder im Bußgeldkatalog aufgelistet sind, so gibt es hier und da Ausnahmen. Auch die Komplexität der Rechtsgrundlagen und die behördliche Sprache machen das Thema Bußgeld nicht einfacher. Solltest du Fragen zu Bußgeldbescheiden haben oder einen Einspruch einlegen wollen, legen wir die Hilfe von Verkehrsrechts-Experten nahe. Damit du wirklich alles verstehst und die richtigen Schritte einleiten kannst.

Einmal Rotlichtverstoß zum mitnehmen bitte
03. Welche Bußgelder und Strafen gibt es?
Die Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bestraft werden, sind vielfältig. Am häufigsten wird bei Verstößen von Geschwindigkeit, Abstand, Vorfahrt, Überholen und Parken ein Bußgeld verordnet. In den meisten Fällen wird bei einem Bußgeld ab 60 Euro auch mindestens ein Punkt in Flensburg verhängt, wenn eine Gefährdung vorliegt.
Aber welche Bußgelder und Strafen drohen wann? Schauen wir uns dafür Auszüge aus dem Bußgeldkatalog an. Die aufgeführten Bußgelder beziehen sich, wenn nicht anders vermerkt, auf Autofahrer als Täter. Wenn du einen Verstoß begangen hast, dir aber nicht sicher bist, welche Strafen konkret drohen, nutze einen der zahlreichen Online-Bußgeldrechner.
Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstößen und Blitzern
Bei Geschwindigkeitsverstößen richtet sich das Bußgeld nach dem Ort des Tathergangs. Entscheidend ist, ob du innerorts oder außerorts zu schnell gefahren bist.
Innerorts (innerhalb von Ortschaften; 30er-Zonen)
Verstoß/ Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 30 Euro | ||
11 bis 15 km/h | 50 Euro | ||
16 bis 20 km/h | 70 Euro | ||
21 bis 25 km/h | 115 Euro | 1 | |
26 bis 30 km/h | 180 Euro | 1 | |
31 bis 40 km/h | 260 Euro | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 km/h | 400 Euro | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 560 Euro | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 km/h | 700 Euro | 2 | 3 Monate |
ab 71 km/h | 800 Euro | 2 | 3 Monate |
Außerorts (außerhalb von Ortschaften; Landstraße und Autobahn)
Verstoß/ Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 20 Euro | ||
11 bis 15 km/h | 40 Euro | ||
16 bis 20 km/h | 50 Euro | ||
21 bis 25 km/h | 100 Euro | 1 | |
26 bis 30 km/h | 150 Euro | 1 | |
31 bis 40 km/h | 200 Euro | 2 | |
41 bis 50 km/h | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 480 Euro | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 km/h | 600 Euro | 2 | 2 Monate |
Bußgeld bei Rotlichtverstößen
Ein Rotlichtverstoß bedeutet schlicht: Du bist über eine rote Ampel gefahren. Die Bußgelder steigen exponentiell bei Gefährdung anderer oder bei dadurch entstandenen Schaden.
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
weniger als 1 Sekunde Rot | 90 € | 1 | |
| 200 € | 2 | 1 Monat |
+ Sachschaden | 240 € | 2 | 1 Monat |
mehr als 1 Sekunde rot | 200 € | 2 | 1 Monat |
| 320 € | 2 | 1 Monat |
+ Sachschaden | 360 € | 2 | 1 Monat |
Ab mehr als 1 Sekunde Rot kann je nach Tatbestand auch eine Geldstrafe, der Führerscheinentzug oder eine Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) auf dich zukommen. Das ist im Strafgesetzbuch § 315c geregelt. Wenn du einen Personenschaden verursachst, wird ebenfalls im Sinne des Strafgesetzbuches bestraft.
Bußgeld: Abstandsverstöße
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Zu wenig Abstand bei bis zu 80 km/h | 25 € | ||
Zu wenig Abstand bei mehr als 80 km/h (je nach Abstand) | 75 € bis 320 € | 1 | |
Zu wenig Abstand bei mehr als 100 km/h (je nach Abstand) | 75 € bis 320 € | 1 bis 2 | |
Zu wenig Abstand bei mehr als 130 km/h (je nach Abstand) | 100 € bis 400 Euro | 1 bis 2 | bis zu 3 Monate |
Bußgeld Vorfahrtsverstöße
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Zu schnelles Heranfahren an eine Vorfahrtsstraße | 10 € | ||
Missachtung Vorfahrt | 25 € | ||
Missachtung Vorfahrt oder Stoppschild mit Gefährdung | 70 € | 1 | möglich |
An Haltelinie nicht gehalten | 10 € |
Missachtest du die Vorfahrt und stellst eine Gefährdung dar, kann je nach Tatbestand auch der Entzug deines Führerscheins, eine Geldstrafe, und sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren auf dich zukommen.
Bußgeld Überholvesrtöße
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Überholen im Überholverbot | 70 € | 1 | |
+ mit Gefährdung des Gegenverkehrs und unklarer Verkehrslage | 250 € | 2 | 1 Monat |
+ mit Sachschaden bei unklarer Verkehrslage | 300 € | 2 | 1 Monat |
Unzulässig rechts überholt – innerorts | 30 € | ||
Unzulässig rechts überholt – außerorts | 100 € | 1 | |
Ausscheren beim Überholen mit Behinderung des nachkommenden Verkehrs | 80 € | 1 | |
Geschwindigkeit erhöhen beim Überholtwerden | 30 € |
Bußgeld Falschparken
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Parken ohne Parkschein, Überschreitung der Zeit auf dem Parkticket, ohne Parkscheibe (ne nach Dauer) | 10 € bis 30 € | ||
Parken an nicht zulässigen Orten/zu wenig Abstand (Kreuzungen, abgesenkter Bordstein etc.) | 10 € bis 30 € (nach Dauer und Behinderung) | ||
Parken auf Fußgängerüberwegen, Halteverboten, Taxiständen, Kreisverkehren | 25 € bis 50 € (nach Dauer und Behinderung) | ||
Parken auf Verkehrsinseln, Seitenstreifen, Fahrradstraße, Grünstreifen | 55 € bis 80 € (nach Dauer und Behinderung) | ||
In oder vor Feuerwehrzufahrten | 55 € | ||
+ Behinderung der Einsatzfahrzeuge | 100 € | 1 Punkt | |
Parken in zweiter Reihe | 55 € bis 90 € | bis zu 1 Punkt | |
Unerlaubtes Parken auf Schwerbehindertenparkplatz | 55 € | ||
Unerlaubtes Parken auf Parkplätzen für E- oder Carsharing-Fahrzeuge | 55 € |
Achtung teuer: Bußgeld sonstiger Verstöße
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Handy am Steuer benutzt (Auto) | 100 € | 1 | |
+ mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
+ mit Sachschaden | 200 € | 2 | 1 Monat |
Handy auf dem Fahrrad benutzt | 55 € | ||
Gesicht verhüllt/vermummt am Steuer | 60 € | ||
Blockierung von Rettungsgassen (außerorts oder Autobahn) | ab 200 € | 2 | 1 Monat |
Unberechtigte Nutzung einer gebildeten Rettungsgasse | ab 240 € | 2 | 1 Monat |
Härte Erziehung für Fahranfänger
04. Bußgelder in der Probezeit – das ist anders
Fahranfänger, die sich innerhalb ihrer zweijährigen Probezeit befinden, müssen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren. Warum? Weil sie erst beweisen müssen, dass sie selbstständig mit dem Auto am Verkehrsgeschehen teilnehmen dürfen – sie sind auf Probe.
Dabei gilt der Bußgeldkatalog und die Bußgelder auch für Fahranfänger. Die Strafen und Konsequenzen unterscheiden sich jedoch. Denn Vergehen werden in zwei Kategorien eingeordnet: A-Verstöße und B-Verstöße.
A-Verstöße sind zum Beispiel:
- Missachtung Rechtsfahrgebot
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr (innerorts wie außerorts)
- Verstoß gegen die Nullpromillegrenze
- Verstoß gegen die Abstandsregelung: Abstand ist weniger als die Hälfte des halben tachowertes
- Überholvorgang im Überholverbot
- Missachtung der Vorfahrt
- Begehen einer Straftat im Straßenverkehr, z. B. ENtfernen vom Unfallort, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung als Unfallfolge
B-Verstöße sind unter anderem:
- Handynutzung am Steuer
- Abgefahrene Reifen
- Falsche Ladungssicherung
- Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 km/h
- Überziehung der Hauptuntersuchung
- Kinder nicht vorschriftsmäßig mitgenommen
Die Kategorisierung ist wichtig, denn je nach Art des Verstoßes kommen neben Bußgeld weitere Sanktionen und Ahndungen auf die Betroffenen zu.
Anzahl A-Verstöße | Sanktionen |
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung um zwei weitere Jahre (insgesamt 4 Jahre), Aufbauseminar |
+ unter Einfluss von Alkohol oder Drogen | Besonderes Aufbauseminar |
2. A-Verstoß | Empfehlung Teilnahme an verkehrspsychologischen Untersuchung |
3. A-verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
Anzahl B-Verstöße | Sanktionen |
1. B-Verstoß | keine weiteren Ahndungen |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um zwei weitere Jahre (insgesamt 4 Jahre), Aufbauseminar |
3. B-Verstoß | keine weiteren Ahndungen |
4. B-Verstoß | Empfehlung Teilnahme an verkehrspsychologischen Untersuchung |
5. B-Verstoß | keine weiteren Ahndungen |
6. B-Verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
Wie du sehen kannst, werden zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß geahndet. Die Kosten für ein Aufbauseminar (auch Nachschulung genannt) müssen vom Fahrer selbst getragen werden – und das ist nicht wenig. Auch die Verlängerung der Probezeit ist nicht zu unterschätzen, denn das sind zwei weitere Jahre, in denen der Fahranfänger auf Probe ist.
Bußgeldbescheid, Einspruch, Erzwingungshaft
05. Bußgeld erhalten, aber was nun?
Die Zeit zurückdrehen kann leider niemand von uns. Also auch du nicht, wenn du einen Verkehrsverstoß begangen hast. Und so geht das Bangen los und am liebsten würdest du deinen Briefkasten einfach ignorieren, oder? Aber wie läuft so ein Bußgeldverfahren ab?
Bußgeld: Der Ablauf
Öffnest du den Bescheid, wirst du feststellen, dass erstmal nur ein Anhörungs- oder Feststellungsbogen enthalten ist, um (vor allem bei Blitzer-Bußgeldern) den Fahrer zu identifizieren. Denn es bekommt immer der Fahrzeughalter die Post. Berufst du dich auf dein Zeugnisverweigerungsrecht, werden von der Behörde eigene Ermittlungen eingeleitet.
Im nächsten Schritt erhält der Fahrer den Bußgeldbescheid, ebenfalls postalisch. Du hast nun 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen oder zu bezahlen. Bezahlst du, hast du kein Recht auf Einspruch mehr.
Es ist auf jeden Fall keine Option, einfach nicht zu bezahlen und zu hoffen, dass die Behörden das vergessen. Wenn du dich weigerst, kann die Behörde eine Erzwingungshaft als letzte Möglichkeit anordnen. Und Haft bedeutet in diesem Fall auch wirklich Haft im Gefängnis. Die Höchstdauer beträgt drei Monate und richtet sich nach der Höhe des Bußgeldes. Und das damit nicht zu spaßen ist, zeigt ein uns bekannter Fall: Es wurde “vergessen”, ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens zu bezahlen. Nach drei Jahren (!) kam der Bescheid zur Erzwingungshaft. Die einzige Möglichkeit die zu vermeiden, ist letztlich das Bußgeld plus Gebühren zu bezahlen.
Verjährungsfrist Bußgeld
Die Verjährungsfrist von Bußgeldern beträgt drei Monate: Erreicht dich der Bußgeldbescheid nach Ablauf der Frist und ohne die Angabe von Gründen, die die Verzögerung rechtfertigen, bist du fein raus.
Abweichendes Bußgeld vom Bußgeldkatalog
Bei den meisten Bußgeldrechnern und auch in unseren Übersichten findest du Auszüge aus dem Bußgeldkatalog. Jedoch kommt immer eine Bearbeitungsgebühr (25 Euro) und Versandpauschale (3,50 Euro) dazu.
Auch wenn das Bußgeld im Bußgeldkatalog geregelt ist, kann es passieren, dass du in deinem Bußgeldbescheid eine andere Geldbuße findest, als im Katalog. Ist das ein Fehler? Nein! Die festgelegten Bußgelder sind der Maßstab für gewöhnliche Tatumstände. Wenn eine Tat mit Vorsatz passiert ist, kann sich das Bußgeld häufig verdoppeln. Aber auch deine finanzielle Situation kann Einfluss haben.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Es gibt keine Formel oder Gesetz, wo erkennbar ist, ob ein Einspruch eingelegt werden kann oder sollte. Empfehlungen gibt es aber:
- Bei einem Verwarngeld von circa 30 Euro lohnt sich der Aufwand eher weniger. Hier drohen auch keine weiteren Sanktionen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg.
- Bei höheren Bußgeldern und vor allem bei möglichen Punkten oder Fahrverboten solltest du Einspruch einlegen.
Denn die Realität zeigt, dass eine Vielzahl an Bußgeldbescheiden anfechtbar sind, wie z. B. Geschwindigkeitsverstöße. Hier sind die Messgeräte oder nicht geschultes Personal die schwächsten Stellen.
Für einen möglichen Einspruch solltest du dir immer die Hilfe von einem Anwalt für Verkehrsrecht holen. Dieser kennt sich mit den aktuellen Gesetzen aus, weiß, was am erfolgversprechendsten ist und übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und ggf. deiner Versicherung und der der Beteiligten.
Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.
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