Angeschnallt, fertig, los Wer im Auto nicht angeschnallt ist, riskiert Bußgelder und Leben

Es war sicherlich eines der ersten Dinge, die du in der Fahrschule gelernt hast: nur wenn alle im Auto angeschnallt sind, darfst du losfahren. Auch die Autohersteller haben deswegen die nervigen Piep-Töne verbaut, damit auch jeder daran erinnert wird. Aber wie oft bist du schon unangeschnallt gefahren, weil es nur eine kurze Strecke oder einfach zu lästig war?

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Das Wichtigste in aller Kürze

Egal ob Erwachsene, Kinder oder Tiere – die Anschnallpflicht im Überblick

Die Anschnallpflicht wurde in den 1970ern eingeführt, um Leben zu retten. Aber erst mit dem Einführen eines Bußgeldes Mitte der 80er trat wirklich Erfolg ein und weniger Menschen starben bei Autounfällen. Grundsätzlich gilt: alle Personen und Insassen im Auto unterliegen dieser Pflicht. Aber dennoch gibt es auch Ausnahmen.

  1. Fahrer, Beifahrer und Kinder müssen sich anschnallen, ansonsten musst du mit Bußgeldern rechnen.
  2. Hunde werden als Ladung eingestuft und müssen dementsprechend gesichert bzw. angeschnallt werden.
  3. Schwangere können durch ein ärztliches Attest von der Anschnallpflicht ausgeschlossen werden.
  4. Verstöße liegen dann vor, wenn einer oder alle Insassen nicht angeschnallt sind und Kinder zudem ohne Gurt und Kindersitz transportiert werden.
  5. Bußgelder und Strafen bei nicht angeschnalltem Fahren sind im Bußgeldkatalog festgeschrieben

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Auf geht die Fahrt

01. Alles, was du über die allgemeine Anschnallpflicht wissen musst

Kurz gesagt: bist du oder deine Insassen nicht angeschnallt, verstößt du gegen die Anschnallpflicht. Manchmal wird die Anschnallpflicht auch als Gurtpflicht bezeichnet und hat ihre gesetzliche Grundlage in der Straßenverkehrsordnung ( § 21) Als Folge musst du mit Bußgeldern und in bestimmten Fällen mit Punkten in Flensburg rechnen. Dabei ist es unerheblich, ob du nur einen oder 100 Kilometer fährst.

Die Gurtpflicht inkludiert alle Insassen eines Kraftfahrzeugs. Wichtig ist auch, dass Insassen richtig angeschnallt sind, also der obere Gurt nicht unter dem Arm verläuft, sondern von oben über die Brust.

Dass die Anschnallpflicht besteht, hat einen sehr guten Grund: zwischen den 50er und 70er Jahren starben bei Verkehrsunfällen in Deutschland mehr als 15.000 Menschen pro Jahr. Und das obwohl es weitaus weniger Autos auf den Straßen gab im Vergleich zu heute. Der Grund für die vielen Verkehrstoten: bis 1974 gab es keine Verpflichtung Gurte in Autos zu verbauen und es herrschte auch danach eine allgemeine Abneigung gegen Sicherheitsgurte. Zusammen mit anderen gesetzlichen Instrumenten, wie die Promillegrenze und Geschwindigkeitsbegrenzungen, sowie der Einführung von Bußgeld bei Verstößen, ging die Zahl der Toten stark zurück. Heute liegt sie bei ungefähr 3.000 Personen jährlich.

Die Konsequenzen Teil 1

02. Mit diesen Bußgeldern und Strafen musst du rechnen

Nun weißt du, wer alles angeschnallt werden muss. Verstößt du gegen die Anschnallpflicht, begehst du je nach Schwere eine Ordnungswidrigkeit bzw. sogar ein Verkehrsdelikt. In den meisten Fällen wird ein Bußgeld fällig, manchmal gibt es aber auch Punkte in Flensburg. In der Tabelle erhältst du eine Übersicht über den Bußgeldkatalog:

Verstoß/TateinheitHöhe des BußgeldesPunkte
Unangeschnalltes Fahren30 Euro0
1 Kind nicht angeschnallt30 Euro0
Mehrere Kinder nicht angeschnallt35 Euro0
1 Kind ohne Gurt und Kindersitz60 Euro1
Mehrere Kinder ohne Gurt und Kindersitz70 Euro1

Unangeschnallt in der Probezeit

Wenn du noch in der Probezeit bist, gelten für dich die gleichen Richtlinien wie für Fahrer außerhalb der Probezeit. Wenn du jedoch einen Punkt erhältst, weil du ein oder mehrere Kinder ungesichert (weder Gurt noch Kindersitz) transportierst, kann sich deine Probezeit verlängern und du musst ein Aufbauseminar besuchen.

Unfall und nicht angeschnallt

Der ADAC weist den Sicherheitsgurt regelmäßig als “Lebensretter Nummer 1” ein. Und die Zahlen geben der Auszeichnung recht.

Der Sicherheitsgurt rettet Leben und schützt dich vor gesundheitlichen Folgen oder sogar dem Tod. Aber neben der Gesundheit gibt es auch rechtliche Folgen, die du beachten solltest. Wenn du einen Unfall baust und du oder deine Insassen waren nicht angeschnallt, trifft dich eine Mitverschuldung. Bei Verletzungen musst du einen Teil der Krankenhauskosten tragen. Bei schweren Verletzungen oder einem Todesfall trägst du ebenfalls eine Mitschuld und ein Gericht entscheidet dann über deine Konsequenzen.

Geblitz und nicht angeschnallt

Wirst du geblitzt und bist nicht angeschnallt, wird auch bei einer sehr geringen Überschreitung der Geschwindigkeit ein Verwarngeld von 30 Euro fällig; egal ob du geblitzt oder gefilmt wurdest.

Einspruch einlegen

Du kannst bei jedem Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch einlegen, entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der verantwortlichen Bußgeldstelle.

Mit dem Einspruch hast du die Möglichkeit etwaige Missverständnisse zu erläutern und deine Sicht zu erklären. Das soll und kann dich vor zu hohen oder unangemessenen Strafen schützen oder wenn du zu Unrecht strafrechtlich verfolgt wirst.

Nach der 14-tägigen Einspruchsfrist hast du diese Möglichkeit nicht mehr, auch nicht mit einem Anwalt. Für den Einspruch ist es definitiv ratsam sich Rechtsbeistand zu holen, welcher sich mit dem Verkehrsrecht auskennt. Dieser kann dir auch eine Einschätzung geben, ob ein Einspruch Sinn macht oder nicht.

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Die Konsequenzen Teil 2

03. Wer ist haftbar und muss das Verwarngeld zahlen

Jeder Erwachsene über 18 Jahre ist selbst verpflichtet sich anzuschnallen und muss im Falle eines Verstoßes selber zahlen – egal ob Fahrer oder Beifahrer.
Dennoch solltest du oder der Fahrer die anderen Insassen darauf aufmerksam machen, sollten diese den Gurt vergessen.

Nimmst du Kinder mit, bist du als Fahrer für die korrekte Sicherung durch Gurt und Kindersitz verantwortlich und musst im Falle einer Kontrolle das Verwarngeld zahlen. Die Ausrede “Das Kind hat sich selbst abgeschnallt” gilt übrigens nicht. Auch beim nicht vorschriftsmäßigen Transport von Hunden wirst du als Fahrer zur Rechenschaft gezogen.

Vierbeinige Beifahrer

04. Hunde im Auto richtig sichern

Hunde sind häufig wie Familienmitglieder, schon deswegen solltest du auf die richtige Sicherung achten, damit ihnen nichts passiert. Aber wie sollten Hund richtig gesichert werden?

In der Rechtsprechung gibt es keine konkreten Angaben über den sicheren Transport von Hunden, aber über Ladungen im Fahrzeug. Und Ladungen müssen immer so gesichert werden, dass sie bei Vollbremsungen oder heftigen Bewegungen des Fahrzeugs nicht verrutschen. Aber du kannst deinen Hund ja nicht fesseln. Deswegen sichere ihn so, dass er nicht durch das Auto fliegen kann. Auch darf dein Sichtfeld nicht beeinträchtigt oder du abgelenkt werden.

Kann sich dein Hund frei im Auto bewegen, ist das eine große Ablenkung für dich und kann sehr gefährlich werden. So kannst du deinen Hund am besten sichern:

  1. Transportboxen
  2. große Hunde im Kofferraum, ggf. mit Trenngitter
  3. Anschnallen mit speziellen Sitzen oder Sicherheitsgurten

Bei Missachtung folgen Bußgelder bzw. Punkte:

Verstoß/TateinheitHöhe des BußgeldesPunkte
Hund nicht ausreichend gesichert30 Euro0
Gefährung durch Hund60 Euro0
Unfall75 Euro1

Urteile

05. Mitverschulden: Was passiert, wenn du nicht angeschnallt in einen Unfall verwickelt wirst

Du bremst ab, jemand fährt dir hinten auf, sodass du in das vor dir stehende Auto fährst. Dabei verletzt du dich schwer am Knie und verklagst den Fahrer, der dir zuerst aufgefahren ist, auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Weil du aber nicht angeschnallt bist, trägst du ein Mitverschulden von 30 % an deiner Verletzung, denn die Verletzungen wären nicht so schwer gewesen, wärst du angeschnallt gefahren. Genau so fiel ein Urteil zu diesem konkreten Fallbeispiel aus (Oberlandgericht München, 10 U 3171/18, 25.10.2019).

In anderen Beispielen wurde nicht-angeschnallten Beifahrern eine Mitschuld vom Gericht zugesprochen. So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht Rostock (AZ: 5 U 55/17, 25.10.2019) entschieden. EIne Frau saß nicht angeschnallt auf der Rückbank als der Fahrer einen Unfall baute und mit 20 km/h zu schnell gegen einen Baum fuhr. Der Beifahrer starb, die Frau ist seitdem schwer behindert. Vor Gericht forderte die Geschädigte 320.000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Schmerzensgeldrente von 500 Euro. Sie bekam aber nur 30.000 Euro. Die Begründung: Die Verletzungen wäre bei Weitem nicht so gravierend ausgefallen, wäre sie angeschnallt gewesen.

Auch wenn sie den Unfall nicht verursacht hat, trifft sie laut Gericht ein Drittel der Schuld, dem Fahrer zwei Drittel.

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Zuletzt aktualisiert am: 07.12.2022

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Verkehrsrechtsschutz