Mit Alkohol am Steuer unterwegs Promillegrenzen beim Autofahren: Alles, was du über Grenzen und Strafen wissen musst

“Ich trinke noch schnell mein Bier aus und dann können wir los!” Wie oft hast du den Satz schon gesagt und bist danach ins Auto gestiegen? Auch wenn ein Glas Bier oder Wein harmlos erscheint, sind es alkoholische Getränke. Und die passen nicht mit dem Autofahren zusammen. Aber wo liegen die Promillegrenzen und mit welchen Strafen musst du rechnen?

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Ein kleiner Rundumblick

Wo liegen die Promillegrenzen beim Autofahren?

Ein schöner Abend mit Freunden oder der Familie, dazu ein Bier, Wein oder Schnaps und dann nichts wie ab nach Hause – mit dem Auto. Das ist keine gute Idee, denn schon geringe Mengen Alkohol haben Einfluss auf dein Fahrverhalten, Wahrnehmung sowie Reaktionen und können dich in Schwierigkeiten bringen. Oder dich und andere Personen gefährden.

Wirst du von der Polizei kontrolliert oder baust du gar einen Unfall und es kommt zu einer Alkoholkontrolle, musst du mit Bußgeldern, Führerscheinentzug und sogar Freiheitsstrafen rechnen.

Das Wichtigste über die Promillegrenze im Auto

  1. Unter 0,5 Promille und ohne auffälliges Fahrverhalten hast du nichts zu befürchten.
  2. Beim Autofahren mit über 1,1 Promille wird von der absoluten Fahruntüchtigkeit geredet und wird als Straftat eingestuft.
  3. Aber schon bei 0,3 Promille und auffälligen bzw. gefährdenden Fahrverhalten können Sanktionen folgen.
  4. Als Fahranfänger in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze.
  5. Wiederholungstäter müssen mit weitaus höheren Strafen rechnen.

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Die erste Grenze

01. Darf ich mit bis zu 0,5 Promille Autofahren?

Bist du raus aus der Probezeit und älter als 21 Jahre, liegt die Promillegrenze in Deutschland bei 0,5 und ab dieser Grenze darfst du kein Auto mehr fahren, ohne mit Sanktionen und Strafen zu rechnen. Hintergrund ist, dass dadurch Unfälle verhindert werden sollen, um dich und andere zu schützen. Denn auch wenn du dich ganz klar und nicht beeinträchtigt fühlst, stellst du eine Gefahr da, vor allem wenn du schnell reagieren musst oder die Lichtverhältnisse ungünstig sind. Noch bis 2001 lag die Alkoholgrenze bei 0,8 Promille, wurde dann aber heruntergesetzt.

Die 0,5-Promillegrenze gilt jedoch nur, wenn du keine alkoholtypischen Ausfallerscheinungen aufzeigst. Dazu zählen zum Beispiel das Fahren in Schlangenlinien, eine leichtsinnige Fahrweise, ein gestörter Gleichgewichtssinn (vor allem bei einer Kontrolle sichtbar), verzögerte Reaktionen etc.

In diesem Zustand wird von einer relativen Fahruntüchtigkeit gesprochen und ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Weist du kein auffälliges Verhalten auf, gerätst in eine allgemeine Verkehrskontrolle und hast bis zu 0,49 Promille, musst du nichts befürchten.

Das Komplizierte daran ist, dass du jedoch schon ab 0,3 Promille bestraft werden kannst, wenn du Ausfallerscheinungen aufweist oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdest. Verursachst du mit 0,3 Promille einen Unfall, kann deine Fahrerlaubnis gänzlich entzogen und eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verhängt werden.

Erste Grenzüberschreitung

02. Autofahren mit 0,5 bis 1,09 Promille

Würdest du 500 Euro für ein Bier bezahlen? Sicherlich nicht. So teuer wird es aber, wenn du mit 0,5 Promille oder mehr (bis 1,09) angehalten wirst. Auch wenn du nicht mit einem auffälligen Verhalten angehalten wirst, bist du nicht fahrtüchtig und begehst einen Alkoholverstoß. Die Strafen richten sich danach, ob du zum ersten Mal ordnungswidrig handelst (Überschreitung der 0,5 Promillegrenze) oder deswegen bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten bist:

  1. Verstoß
    500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  2. Verstoß
    1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot
  3. Verstoß
    1500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot

Gefährdest du unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr, kann deine Fahrerlaubnis entzogen werden und es drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen. Bei Ausfallerscheinungen wirst du mit Geldstrafen ab 30 Tagessätzen (entspricht einem monatlichen Nettogehalt) sanktioniert, erhältst 3 Punkte und verlierst für mindestens 6 Monate deinen Führerschein.

Verursachst du hingegen einen alkoholbedingten Unfall, erhöhen sich die Strafen rapide: mehr als 45 Tagessätze Geldstrafe, 3 Punkte, mindestens 9 Monate Führerscheinentzug und mögliche Freiheitsstrafen sind die Konsequenzen.

Beim Fahren unter Alkoholeinfluss greifen gleich zwei Gesetze: die Straßenverkehrsordnung und das Strafgesetz. Per se kannst du für alle Bescheide, ob Bußgeld, Führerscheinentzug oder gar Freiheitsstrafen Einspruch einlegen. Um die bestmöglichen Erfolgschancen zu haben, solltest du dir Hilfe von einem Rechtsbeistand holen, der sich damit auskennt. Bei den möglichen Bußgeldern und Strafen ist das definitiv eine sinnvolle Investition, die jedoch über eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgedeckt werden kann.

Anja
Anja
Verkehrsrechtsschutz

Nächste Grenze: Straftat

03. Fahren im Rausch: Mit 1,1 Promille am Steuer

Ab einem Wert von 1,1 Promille giltst du als absolut fahruntüchtig und wirst damit zum Straftäter. Dein räumliches Sehen ist stark beeinträchtigt, deine Reaktionszeit ist mehr als 50 % geringer, du kannst dich schlechter orientieren und konzentrieren. Außerdem bist du bei dieser Promillezahl auch enthemmt und aggressiver. Nichts davon sollte der Fall sein, wenn du am Steuer eines Autos sitzt.

Was aber sind die Strafen in diesem Fall? Entscheidend ist hier, ob du einen Unfall verursacht hast oder nicht.

SanktionenOhne Ausfallerscheinungen und UnfallMit Unfall
Geldstrafe/FreiheitsstrafeMindestens 40 TagessätzeMindestens 50 Tagessätze; Freiheitsstrafe bis 5 Jahre möglich (bei Unfällen mit Personenschaden)
Punkte in Flensburg3 Punkte3 Punkte
FührerscheinentzugMindestens 9 MonateMindestens 12 Monate

Bei Wiederholungstätern sind Freiheitsstrafen, mit oder ohne Bewährung, fast unabdingbar.

Ab 1,6 Promille Alkoholkonzentration im Blut, wiederholten Trunkenheitsfahrten (auch mit weniger Promille) oder wiederholten auffälligem Verhalten unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr wird eine Medizin-Psychologische Untersuchung (MPU) per Gesetz vorgeschrieben.

Jung, wild und nüchtern

04. Die Promillegrenze in der Probezeit und für junge Fahrer

Junge Fahrer und Fahranfänger müssen sich an einer anderen Alkoholgrenze orientieren: der 0,0-Promillegrenze oder besser gesagt an ein striktes Alkoholverbot. Als junge Fahrer gelten Personen, die 21 Jahre oder jünger sind und unerfahrene Fahrer sind diejenigen, die noch in der Probezeit sind.Überschreitest du diesen Promillewert, gilt das als schwerwiegendes Vergehen und zieht ernste Konsequenzen nach sich.

Das droht dir, wenn du unter Alkoholeinfluss als Fahranfänger Auto fährst:

  • Bußgeld von 250 Euro
  • 1 Punkt in Flensburg
  • Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre
  • Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar (auch Nachschulung genannt)

Drei Verstöße gegen die Null-Promillegrenze während deiner Probezeit führen zu einem Entzug der Fahrerlaubnis.

Fährst du als Fahranfänger mit 0,5 Promille Blutalkoholgehalt zahlst du 500 Euro Bußgeld, kassierst 2 Punkte und erhältst ein einmonatiges Fahrverbot; beim zweiten Mal sind es 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot; beim dritten Mal schon 1500 Euro Bußgeld und ebenfalls 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot.

Gefährdest du den Verkehr ab einer Promillegrenze von 0,3 wirst du mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen sanktioniert und dein Führerschein wird entzogen. Die Strafen gelten auch, wenn du über 1,09 Promille Alkoholgehalt im Blut hast – ohne Gefährdung.

Wie viel Bier darfst du trinken?

05. Eine Hilfestellung: Wann erreichst du welchen Promillewert?

Du willst nicht auf ein oder zwei Bier (mehr) verzichten, allerdings auch keine Strafen zahlen? Dann merke dir am besten, dass du sehr wahrscheinlich nach insgesamt einem Liter Bier schon mehr als 0,5 Promille haben kannst.

Als Orientierungshilfe* haben wir dir verschiedene Getränke und Mengen aufgelistet. Es ist aber wichtig zu wissen, dass die Werte stark schwanken können und abhängig von deiner allgemeinen Verfassung, Größe, Gewicht, Gesundheit, Stoffwechsel sind und auch, wie dein bisheriger Tag so war. Also, trinke lieber weniger oder gar nichts und sei auf der sicheren Seite.

Bier, 0,5 Liter, 5 %

MengePromille
10,32 Promille
20,65 Promille
41,29 Promille

Weißwein, 0,2 Liter, 11 %

MengePromille
10,28 Promille
20,57 Promille
41,14 Promille

 

Gin Tonic, 0,3 Liter, 7,6 %

MengePromille
10,29 Promille
20,59 Promille
41,18 Promille

 

Sekt, 0,2 Liter, 12 %

MengePromille
10,31 Promille
20,62 Promille
41,24 Promille

*Orientierungshilfe: Mann, 35 Jahre, 180 cm, 85 kg,
https://www.bussgeldkatalog.org/promillerechner/

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Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Zuletzt aktualisiert am: 07.12.2022

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Verkehrsrechtsschutz