Das musst du auf dem Fahrrad beachten Promille, Bußgeld, Konsequenzen: Welche Grenzen gelten beim Fahrradfahren?

Du kennst sicherlich die Situation: Du bist mit Freunden auf ein paar Bier verabredet und fährst mit deinem Fahrrad, statt das Auto zu benutzen. Schließlich willst du was trinken, deinen Führerschein aber nicht verlieren oder hohe Geldstrafen zahlen. Kein Problem? So einfach ist es nicht. Und neben dem Geld spielt auch die Verantwortung eine große Rolle.

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Das Wichtigste in aller Kürze

Von Bußgeld bis zur Strafanzeige – das musst du als Fahrradfahrer beachten

Egal ob du mit deinem eigenen Fahrrad, einem Leih-Rad oder E-Scooter fahren möchtest, du nimmst am Verkehrsgeschehen teil und musst bestimmte Regeln einhalten. Deswegen gibt es auch auf zwei Rädern Gesetze, die dich und die anderen Verkehrsteilnehmer schützen sollen.

Vielen ist das gar nicht bewusst, aber auch das Fahrradfahren im betrunkenen Zustand hat Auswirkungen auf deinen Führerschein. Wir erklären dir, was erlaubt ist und was nicht, mit welchen Strafen und Bußgeldern du rechnen musst und wie du dich absichern kannst.

Drei Fakten zur Promillegrenze auf dem Fahrrad

  1. Für Fahrradfahrer gibt es zwei festgelegte Promillegrenzen: die erste bei 0,3 und die zweite bei 1,6 Promille.
  2. Auch mit dem Fahrrad kannst du deinen Führerschein verlieren.
  3. Wenn du mit einem Elektrofahrrad unterwegs bist (mit mehr als 250 Watt Leistung), gelten für dich die Grenzen wie beim Autofahren.

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Deep Dive

01. Diese Grenzen und Strafen gelten für Fahrradfahrer

Fährst du betrunken mit dem Rad, spielt dein Alkoholgehalt eine Rolle, aber auch deine Fahrtüchtigkeit und wie auffällig du bist. Generell wird unterschieden in “relative Fahruntüchtigkeit” und “absolute Fahruntüchtigkeit”.

Die erste Grenze: Radfahren mit 0,3 Promille

Bei einem Wert von über 0,3 Promille wird rechtlich von der relativen Fahruntüchtigkeit gesprochen. Wirst du angehalten, hast du erstmal nichts zu befürchten. Erst wenn deine Fahrweise unsicher wirkt oder auffällig ist, wie zum Beispiel durch das Fahren in Schlangenlinien oder Missachtung von Verkehrsregeln sowie -schildern, kannst du mit strafrechtlichen Folgen rechnen, wie einem Bußgeld. Die Höhe hängt vom jeweiligen Vergehen ab.

Ganz anders sieht es aber aus, wenn du einen Unfall baust oder eine starke Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellst. Hier musst du mit einer Strafanzeige, 2 Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe rechnen. Die genauen Höhen hängen von der Schwere der Tatbestände ab und ob Personen zu Schaden gekommen sind.

Wirst du häufiger betrunken und fahrauffällig angehalten oder baust sogar Unfälle, können die Strafen erheblich höher ausfallen bis hin zu einem Fahrrad-Fahrverbot.

Die zweite Grenze: Radfahren mit 1,6 Promille

Ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit – mit schweren Konsequenzen und Sanktionen. Denn ab diesem Wert sind deine Reaktionsgeschwindigkeit, Wahrnehmung und Gleichgewichtssinn stark beeinträchtigt und verlangsamt. Auch wenn es dir anders vorkommt. Du solltest unbedingt dein Fahrrad stehen lassen, um dich und andere nicht zu gefährden.

Im Falle eine Kontrolle, bekommst du eine Strafanzeige sowie 3 Punkte in Flensburg und zahlst 30 Tagessätze Bußgeld, die die Höhe deines Monats-Nettoeinkommens betragen. Meistens musst du dann auch an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen. Bei Nichtbestehen ist dein Führerschein weg.

Wiederholungen können zum direkten Führerscheinentzug, Fahrverbot und wesentlich höheren Bußgeldern führen.

Betrunken Radfahren in der Probezeit

Bist du noch in der Probezeit oder unter 21 Jahre, und wirst wegen Fahrauffälligkeiten auf dem Fahrrad angehalten, kann sich deine Probezeit auf 4 Jahre erhöhen und du musst ggf. zur MPU.

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Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Auch wenn die Regeln für Trunkenheit auf dem Fahrrad nicht so hoch sind wie mit dem Auto, solltest du nicht zu tief ins Glas gucken. Und auch wenn du keinen Führerschein fürs Auto besitzt, kannst du Punkte in Flensburg bekommen und evtl. gar keinen Führerschein machen. Die Höhen der Strafen sind oft abhängig von individuellen Situationen und deinem Verhalten. Und wenn du viel mit dem Fahrrad oder auch dem unterwegs bist, empfehle ich, sich um Verkehrsrechtsschutz zu kümmern, um auf der sicheren Seite zu sein.

Anja
Anja
Verkehrsrechtsschutz

Fahren mit Antrieb

02. Promillegrenzen für E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter

Welche Grenzen gelten, hängt maßgeblich vom Gefährt und der Leistung ab:

  • Pedelecs: elektrische Fahrunterstützung bis 25 km/h
  • E-Bike: Fahrgeschwindigkeit bis zu 45 km/h
  • E-Scooter: oder auch Elektro-Tretroller

Mit dem Pedelec gelten die gleichen Bestimmungen wie mit dem Fahrrad. Ab 0,3 Promille und auffälligem Verhalten können kleinere Bußgelder verhängt werden. Über 1,6 Promille bedeuten Punkte in Flensburg und hohe Geldstrafen bis hin zur MPU.

Wenn du jedoch mit dem E-Bike oder dem E-Scooter unterwegs bist und kontrolliert wirst, gelten die Regeln wie für Autofahrer. Das bedeutet, ab 0,5 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit (ab 500 Euro Bußgeld) und ab 1,1 Promille eine Straftat (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr).

Wer sein Führerschein liebt, der läuft?

03. Was musst du als alkoholisierter Fußgänger beachten

Schon mal vorweg: als Fußgänger musst du keine Promillegrenzen beachten. Dennoch kann dich die Polizei anhalten und deinen Alkoholgehalt testen.

In diesem Fall ist dein Verhalten ausschlaggebend für die Konsequenzen:

  • Torkelst du und stellst ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer dar, musst du mit Strafen rechnen. Verhältst du dich jedoch einsichtig, fällt die Strafe gering aus oder – je nach Toleranz – gibt es nur eine Verwarnung.
  • Läufst du sehr große Schlangenlinien, randalierst oder greifst du mit deinem Verhalten gefährlich in den Verkehr ein, kann in diesem Fall eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet werden. Bestehst du die Prüfung nicht, verlierst du deinen Führerschein.
  • Fährst du betrunken mit Inline-Skates, giltst du als Fußgänger und die Strafen hängen ebenfalls von deinem Verhalten und der jeweiligen Situation ab.

Eine kleine Hilfestellung

04. So kalkulierst du deinen Promillewert

Sicherlich hast du privat kein Promillemessgerät dabei. Der realistische Wert kann aber anders nicht ermittelt werden und variiert je nach Personen, Gewicht, allgemeine Verfassung und Zustand. Deswegen gilt: Weniger ist hier definitiv sicherer! Hier ist eine grobe Orientierung für dich:

GetränkPromille
1 Bier/Weißbier 0,5l0,32 Promille
1 Weißwein 0,2l0,28 Promille
1 Sekt 0,2l0,31 Promille
1 Gin Tonic 0,3l0,29 Promille

*Mann, 35 Jahre, 180 cm, 85 kg, https://www.bussgeldkatalog.org/promillerechner/

Wenn du doch mehr als 1 Bier oder Wein getrunken hast, gilt folgende Faustregel: je Stunde wird 0,1 Promille angebaut. Eine Stunde nach dem Trinken erhöht sich der Wert jedoch erstmal. Auch das gilt nur als Richtwert und variiert je Person.

Fallbeispiele

05. Rechtsprechungen und Urteile

Die Promillegrenze auf dem Fahrrad überschritten: zu diesen Verstößen gibt es eine Menge Rechtsprechungen. Damit wollen wir dir die Vorschriften etwas praktischer verdeutlichen und vor allem auch, welche Konsequenzen das haben kann.

  1. Besitzt du eine Fahrerlaubnis und nimmst mit mehr als 1,6 Promille mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teil, kann schon beim ersten Verstoß deine Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn zu befürchten ist, dass du auch in Zukunft trotz Fahruntüchtigkeit ein Kraftzeug führen wirst (VG-Oldenburg, Beschluss, / B 2863/12, 13.03.2012).
  2. Wenn eine MPU angeordnet wurde und der Nachweis nicht fristgerecht erbracht wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde der Führen von Fahrzeugen untersagen (OBG-Berlin-Brandenburg, Beschluss, OVG 1 S 19.11, 28.02.2011).
  3. Beim Fahren mit dem Fahrrad ab 1,6 Promille kann sogar ein Verbot erteilt werden, mit dem du auch nicht mehr mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen darfst. Außer du weist nach, dass du geeignet bist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az. 11 BV 12.771, 01.10.2012).

Und die Moral der Geschicht: Du solltest im fahruntüchtigen Zustand kein Fahrrad fahren und am Straßenverkehr teilnehmen. Denn auch wenn es kein Auto ist, du aber einen Führerschein hast, wird ab 1,6 Promille von häufigem Alkoholkonsum ausgegangen und dass du auch fahruntüchtig Auto fahren würdest. Bei etwaigen Gutachten und Untersuchungen solltest du Fristen unbedingt einhalten. Versäumst du diese, wird von einer Nicht-Eignung ausgegangen und dir kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

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Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Zuletzt aktualisiert am: 07.12.2022

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Verkehrsrechtsschutz