Du hast deinen Führerschein in den letzten zwei Jahren gemacht? Dann bist du noch in der Probezeit und giltst als Fahranfänger. Und als Fahranfänger solltest du besonders achtsam, aufmerksam und vorschriftlich fahren. Denn bei Vergehen drohen höhere Strafen. Dies gilt besonders bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
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Zu schnell gefahren: Wenn Fotos teuer werden Geblitzt in der Probezeit: das musst du wissen
Der schnelle Überblick
Das passiert, wenn du in der Probezeit geblitzt wirst
Endlich alleine ohne Fahrlehrer Auto fahren – für viele bedeutet das Freiheit. So frei bist du aber nicht, denn als Fahranfänger hast du in den ersten zwei Jahren den “Führerschein auf Probe”, unabhängig deines Alters. Fahranfänger müssen erst beweisen, dass sie sich für den öffentlichen Straßenverkehr eignen. Deswegen gelten in dieser Zeit strikte Maßstäbe und konsequente Strafen als für erfahrene Fahrer.
Generell wird bei Verkehrsverstößen, die während der Probezeit begangen werden, zwischen drei Gruppen unterschieden: Gruppe A für schwerwiegende Verstöße, Gruppe B für weniger schwerwiegende Verstöße und Ordnungswidrigkeiten. Bei leichten Vergehen und geringeren Bußgeldern musst du dir keine Gedanken um die Probezeit und den Führerschein machen.
Wirst du allerdings in deiner Probezeit geblitzt, drohen härtere Folgen und Maßnahmen, als nach der Probezeit:
- Fährst du bis 20 km/h zu schnell, bekommst du nur ein Bußgeld (Gruppe B) und musst keine Probezeitverlängerung fürchten.
- Wirst du das erste Mal mit über 21 km/h geblitzt, verlängert sich deine Probezeit um zwei Jahre (Gruppe A) und du musst ein Aufbauseminar besuchen.
- Wiederholungstäter müssen mit längerem Führerscheinentzug von ein bis drei Monaten und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen.
Du willst im Verkehr rechtlich abgesichert sein?
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Geblitzt in der Probezeit: alles, was du wissen musst
Nochmal Glück gehabt
01. Geblitzt mit bis zu 20 km/h zu viel in der Probezeit
Geblitzt oder gelasert ist für jeden Fahrer erstmal eine Stresssituation und der Puls geht hoch. Du kannst dich aber halbwegs entspannen, wenn du in der Probezeit bis zu 20 km/h zu schnell gefahren bist (nach Abzug der Toleranz von 3 km/h). Bis zu dieser Grenze ist es nur ein geringer Verstoß und du musst keine Angst vor drastischen Konsequenzen haben.
Diese Grenze von 20 km/h gilt übrigens gleichermaßen für innerorts und außerorts, hier unterscheiden sich nur die Bußgelder. Fährst du mit 16 bis 20 km/h zu schnell, zahlst du innerorts 70 Euro und außerorts 60 Euro Bußgeld. Innerorts spielt es keine Rolle, ob du in einer 30er Zone geblitzt wurdest oder auf einer Straße mit Tempolimit 50 – die Bußgelder sind die gleichen.
Wenn du 10 km/h schneller gefahren bist als erlaubt, wirst du mit dem geringsten Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstößen sanktioniert: 20 Euro zahlst du außerorts, 30 Euro innerorts.
Die magische Grenze
02. In der Probezeit geblitzt mit 21 km/h zu viel: was passiert dann?
Bist du 21 km/h oder mehr zu schnell gefahren, wird von einem schwerwiegenden Verstoß gesprochen bzw. einem A-Verstoß. Und jede Art von A-Verstoß verlängert deine Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt 4 Jahre. Zudem ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar, auch Nachschulung genannt, Pflicht und wird von der Fahrerlaubnisbehörde verordnet. Durchgeführt werden Aufbauseminare von Fahrschulen und Fahrlehrern, die speziell dafür geschult worden sind.
Die magische Grenze, die du nicht überschreiten solltest, liegt allgemein bei 21 km/h. Wo du fährst, also ob in einem Dorf, einer Stadt, Landstraße oder auch auf der Autobahn, spielt keine Rolle. Wenn das Tempolimit auf der Autobahn 120 beträgt und du 141 km/h fährst, sind die Konsequenzen die gleichen, wie vor deiner Haustür mit 21 km/h zu viel.
Vorsicht: Wenn du innerhalb von 12 Monaten ein zweites Mal geblitzt wirst, bekommst du schon ab 26 km/h zu schnell ein 1-monatiges Fahrverbot.
Für den schnellen Check
03. Bußgelder und Sanktionen im Überblick
Innerorts | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | weitere Auswirkungen in der Probezeit |
< 20 km/h zu schnell | bis 70 Euro | 0 | 0 | keine weiteren Auswirkungen |
21 bis 30 km/h zu schnell | bis 180 Euro | 1 | 1 Monat, wenn in 12 Monaten 2 x zu schnell | Zwei Jahre Probezeitverlängerung und Aufbauseminar |
31 bis 40 km/h zu schnell | 260 Euro | 2 | 1 Monat | Zwei Jahre Probezeitverlängerung und Aufbauseminat |
ab 41 km/h zu schnell | 400 bis 800 Euro | 2 | 1 bis 3 Monate | Zwei Jahre Probezeitverlängerung und Aufbauseminar |
Außerorts | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | weitere Auswirkungen in der Probezeit |
< 20 km/h zu schnell | bis 60Ich Euro | 0 | 0 | keine weiteren Auswirkungen |
21 bis 30 km/h zu schnell | bis 150 Euro | 1 | 1 Monat, wenn in 12 Monaten 2 x zu schnell | Zwei Jahre Probezeitverlängerung und Aufbauseminar |
31 bis 40 km/h zu schnell | 200 Euro | 1 | 1 Monat, wenn in 12 Monaten 2 x zu schnell | Zwei Jahre Probezeitverlängerung und Aufbauseminar |
ab 41 km/h zu schnell | 320 bis 700 Euro | 2 | 1 bis 3 Monate | Zwei Jahre Probezeitverlängerung und Aufbauseminar |
Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.
Nur noch schnell rüber
04. Rotampel-Blitzer in der Probezeit
Egal ob aus Zeitnot oder aus Versehen: Wer über eine rote Ampel fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für Fahrer in der Probezeit ist das Fahren über rote Ampeln ein A-Verstoß und wird mit einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und dem Besuch eines Aufbauseminars geahndet.
Anders als bei erfahrenen Fahrern ist es unerheblich, ob die Ampel mehr oder weniger als eine Sekunde rot war. Deine Probezeit verlängert sich in jedem Fall.
Die Masse machts
05. Wann droht ein Führerscheinentzug
Ab drei A-Verstößen, wie das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, das Überfahren von roten Ampeln oder das Überschreiten des Tempolimits von mehr als 21 km/h, führt zu einem 6-monatiger Führerscheinentzug und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
Denn die Bußgeldstellen wollen bei mehrmaligen Verstößen prüfen, ob du allgemein für den Straßenverkehr geeignet bist (körperlich und geistig).
Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheide hat recht große Erfolgschancen: denn etwa zwei Drittel aller Bescheide sind anfechtbar. Auch, wenn es um deine Probezeit geht. Du solltest dir dafür jedoch unbedingt Fachexperte aufsuchen, die dich dabei unterstützen. Denn zwei weitere Jahre Probezeit können sehr lange sein und weitere Vergehen werden noch härter sanktioniert.

Handy, Anhänger, TÜV
06. Geblitzt: Welche Verstöße gibt es noch?
Wir haben bereits geklärt, was passiert, wenn du zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren bist und geblitzt bzw. gelasert oder angehalten wurdest. Aber es gibt noch mehr Vergehen, die in Verbindung mit dem Blitzer zu unschönen Konsequenzen führen, wenn du noch in der Probezeit bist:
- So ist die Benutzung des Handys während der Fahrt ein A-Verstoß und darauf folgt die verlängerte Probezeit sowie ein Aufbauseminar. Es ist dabei egal, ob du mit dem Handy in der Hand angehalten oder geblitzt wurdest.
- Weniger schwerwiegend als A-Verstöße, sind B-Verstöße, wie abgefahrene Reifen, Fahren ohne gültigen TÜV, Parken auf der Autobahn, keine korrekte Ladungssicherung oder wenn Kinder nicht richtig angeschnallt sind. Allerdings werden zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß gewertet, deine Probezeit wird verlängert und du musst zu einem Aufbauseminar.
- Fährst du Auto mit einem Anhänger, verlängert sich deine Probezeit schon ab 16 km/h über dem Tempolimit.
Zugunsten der Probezeit
07. Haben Einsprüche Erfolg?
In Leipzig wurde ein Fahrer von einem stationären Blitzer geblitzt. Er war noch in der Probezeit und erwartete neben 90 Euro Bußgeld auch einen Punkt in Flensburg. Mit diesem Punkt hätte sich seine Probezeit auf vier Jahre erhöht und er hätte ein Aufbauseminar besuchen sowie selbst zahlen müssen. Er legte zusammen mit einem Anwalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Zum Glück! Denn es wurde darauf hingewiesen, dass auf der Fahrbahn die Induktionsschleifen falsch verlegt waren und eine korrekte Messung nicht gewährleistet ist.
Daraufhin musste nur ein Bußgeld von 55 Euro bezahlt werden, es gab kein Punkt und somit auch keine Verlängerung der Probezeit und kein Aufbauseminar (AG Leipzig, Urteil vom 17.04.2018 – 228 OWi 506 Js 7437/18).
Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.
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