Wenn das Tief teuer wird Drogen am Steuer: diese Konsequenzen drohen bei einer Drogenfahrt

Der Konsum von Drogen, wie Cannabis und anderen berauschenden Mitteln ist in Deutschland verboten. So auch hinterm Steuer eines Fahrzeugs. Wohingegen beim Alkohol sehr geringe Mengen toleriert werden, gibt es hinsichtlich Drogen eine Nulltoleranz-Grenze.

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Faktencheck: Drogen am Steuer

Die Gesetzgeber sehen bei Drogenfahrten schärfere und härtere Strafen vor. Denn ein Drogenkonsum hat großen Einfluss auf die Fahrtauglichkeit: sie verringern die Reaktionsgeschwindigkeit, können Halluzinationen und Schwindelgefühle hervorrufen, stören die Motorik und vieles mehr. Das alles gehört nicht in ein Auto und schon gar nicht hinters Steuer.

Fährst du unter dem Einfluss von Drogen, stellst du eine enorme Gefahr für dich und andere Verkehrsteilnehmer dar. Die Auswirkungen des Konsums sind auch für “Erfahrene” nicht immer absehbar und variieren je nach Droge und auch je nach Qualität (gestreckte Drogen).
Deswegen ist es eigentlich unmöglich, Grenzwerte einzuführen.

Die vier wichtigsten Fakten:

  • Drogen werden in weichere und härtere Drogen unterteilt.
  • Cannabis bildet als weiche Droge die einzige Ausnahme bei den Grenzwerten.
  • Es gibt eine Vielzahl von Analyseverfahren, die Drogenkonsum auch nach einigen Tagen noch feststellen können.
  • Verstöße können je nach Umstand als Ordnungswidrigkeit und Straftat gewertet werden.

Gehe auf Nummer sicher – auch rechtlich

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Wissenswertes

01. Fahren unter Drogeneinfluss: allgemeine Informationen und Grenzen

Drogen haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Denn unter Drogeneinfluss ein Auto zu lenken, stellt eine große Gefährdung dar und wird streng bestraft. Zwar ist Alkohol auch eine Art Rauschmittel, hierfür sieht der Gesetzgeber allerdings Toleranzgrenzen vor.

Anders verhält es sich bei Drogen am Steuer. Durch immer neue Drogen, verschiedene Zusammensetzungen und Konsumierende sind die Auswirkungen zu individuell, als dass Grenzwerte eingeführt werden könnten.Generell wird aber in weiche und harte Drogen unterschieden und das macht auch einen Unterschied bei den Strafen, auch wenn bei jeder Drogenfahrt Strafen verhängt werden, die weit über normale Strafzettel liegen.

Weiche Drogen

Zu den weichen Drogen zählen alle Arten von Cannabis, also auch Marihuana und Haschisch. Und die Sanktionen hängen maßgeblich von der Häufigkeit des Konsums ab: einmalig, gelegentlich oder regelmäßig. Das wird anhand eines Screenings bzw. Blutuntersuchung des THC-Wertes festgestellt.

Der Grenzwert liegt bei 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Liegst du darüber, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe der Strafzahlung, Punkte und ob ein Fahrverbot verhangen werden ist abhängig, ob du erstmals auffällig geworden bist oder mehrmals. Ab 1,5 Nanogramm THC/ml Blutserum wird von einem regelmäßigen Konsum ausgegangen und die Fahrerlaubnis wird entzogen.

Harte Drogen

Alles abseits von Cannabis wird als harte Droge eingestuft, beispielsweise Ecstasy, LSD, Kokain, Heroin, Crack und Opiate. Besonders hier greift die Nulltoleranz-Grenze und gilt als schwerer Verstoß, der teuer ist. Bußgelder fangen bei 500 Euro an und es gibt Fahrverbote.

Drogenkonsum vs. Drogenbesitz

Wirst du kontrolliert und besitzt Cannabisprodukte, wirst du weniger hart bestraft, wenn du nicht am Steuer gesessen hast und dir ein Konsum nicht nachgewiesen werden kann. Dazu muss ein Drogen-Screening durchgeführt werden, dann hast du aber kein Bußgeld oder Fahrverbot zu befürchten.

Warst du allerdings am Straßenverkehr beteiligt, hast Cannabis dabei, aber nichts konsumiert, muss durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden, dass du clean bist.

Wie lange ist Cannabis nachweisbar?

Entgegen der allgemeinen Annahme, dass Cannabiskonsum nach 24 Stunden nicht mehr nachweisbar ist, ist wissenschaftlich nicht bewiesen. Es ist eher das Gegenteil der Fall, dass auch noch geringe Werte von 1 Nanogramm auch Tage nach dem Konsum feststellbar sind.

Drogentest

02. Wie werden Drogen nachgewiesen?

Polizeibeamte können bei einem begründeten Verdacht von Drogenkonsum einen Drogentest erbitten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Augen des Fahrers rot, Sprach- oder Gleichgewichtsstörungen sowie verlangsamte Reaktionen erkennbar sind.

Ziel ist es, festzustellen, ob der Verdächtige tatsächlich unter Drogeneinfluss gefahren ist. Mit Speichel oder Schweiß wird ein Drogenschnelltest durchgeführt. Der Verdächtige ist jedoch nicht dazu verpflichtet, einem Drogenschnelltest zuzustimmen. Du müsstest dir auch nicht in die Augen leuchten lassen oder einen Parcour laufen, um dein Gleichgewicht zu testen. Also egal welche Art von Test: die Beamten sind auf deine freiwillige Hilfe angewiesen.

Wird die Mithilfe verweigert und der Verdacht ist ist standhaft, können Verdächtige mit aufs Revier genommen werden für einen Blut- oder Urintest. Dieser kann nur von einem Richter angeordnet werden.

Es gibt aber ein großes ABER: Wenn der Verdacht einer drogenbedingten Verkehrsstraftat besteht, kann auch ohne richterliche Anordnung ein Drogentest durchgeführt werden (§81a Strafprozessordnung StPO). Dazu reicht es auch schon, wenn ein Joint im Aschenbecher gefunden wird, du besonders auffällig gefahren bist oder eine große Gefährdung darstellst.

Wenn der Führerscheinentzug nicht der einzige Entzug ist

03. Bußgelder, Fahrverbot oder Freiheitsstrafen bei Drogenfahrten

Bei Drogen am Steuer werden sehr hohe Bußgelder verhängt und mit weiteren Strafen wird nicht zimperlich umgegangen. Die Bußgelder greifen bei jeglichem Konsum von harten Drogen und wenn der THC-Gehalt im Blut höher ist als 1,0 Nanogramm/ml Blut.

DrogenverstoßBußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot
1. Mal500 Euro21 Monat
2. Mal1000 Euro23 Monate
3. Mal1500 Euro23 Monate

Liegt zudem eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, wird das mit 3 Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug und einer Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) geahndet.

Neben den Bußgeldern musst du auch die Kosten für ein Drogenscreening, Verwaltungsgebühren und ggf. für einen Anwalt, eine MPU und/oder Aufbauseminar bezahlen. Schon beim ersten Drogenverstoß können so Kosten von über 2000 Euro entstehen.

Gibt es den Verdacht auf regelmäßigen Drogenkonsum, kann auch schon nach dem ersten Drogenverstoß eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Und die unterscheidet sich bei Drogenkonsum am Steuer von anderen. So musst du nachweisen, dass du über einen längeren Zeitraum keine Drogen konsumiert hast.

Wird der Führerschein entzogen, verhält es sich anders als bei einem Fahrverbot: Du bekommst eine Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Danach kannst du die Fahrerlaubnis neu beantragen. Dazu wird häufig eine MPU angeordnet. Im schlimmsten Fall musst du den Führerschein neu machen.

Besonders hart wird es, wenn du zudem einen Unfall unter Drogeneinfluss gebaut hast. Nicht nur, dass Schadensersatz gefordert werden kann, so können sich Versicherungen von ihrer Pflicht entbinden lassen und das heißt, dass du den verursachten Schaden teilweise aus der eigenen Tasche zahlen musst oder deine Versicherungsleistung gekürzt werden.

Drogen im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt und du solltest nicht unter Drogen hinters Steuer! Dennoch stehen dir Rechte zu und die solltest du kennen. Da die Strafen nicht ohne sind, solltest du dich um die richtige Absicherung kümmern.

Anja
Anja
Verkehrsrechtsschutz

Keine Ausnahmen für Fahranfänger

04. Drogenkonsum in der Probezeit

Fahrer, die jünger sind als 21 Jahre oder sich noch in der Probezeit befinden, müssen mit harten Folgen rechnen, wenn sie mit Drogen am Steuer erwischt werden. Für diese Fahrer werden Verstöße in A- und B-Verstöße unterteilt. Drogen am Steuer sind ein A-Verstoß und damit ein schwerwiegender, der entsprechend geahndet wird.

Beim ersten Drogendelikt am Steuer verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre, der Fahrer muss an einem Aufbauseminar (oder auch Nachschulung genannt) teilnehmen. Die Kosten dazu kommen zusätzlich zu einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot.

Beim zweiten Mal wird zusätzlich zum Bußgeld häufig eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Denn Wiederholungen deuten häufig auf ein konstantes Problem hin und es wird getestet, ob der Fahrer generell fahrtauglich ist.

Kommt es zum dritten Drogendelikt, wird die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen.

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Drogen am Steuer

05. Richtiger Einspruch und besser mit rechtlichem Beistand

Drogenverstöße sind keine harmlosen Vergehen. Und die Vorgehensweise: Laien häufig nicht geläufig. Wie bereits erwähnt, darf die Polizei mit nicht ausreichendem Verdacht einfach einen Drogentest mit dir durchführen. Und auch nach einem positiven Testergebnis (Drogen im Blut) kann Einspruch eingelegt werden; innerhalb der Fristen.

Wurdest du nach dem Konsum von Drogen angehalten, solltest du am besten nichts sagen und einen Anwalt konsultieren.

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Zuletzt aktualisiert am: 07.12.2022

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Verkehrsrechtsschutz