Wenn es ernst wird Und dann ist der Lappen weg – alles über das Fahrverbot

Für viele Autofahrer ist es die Horrorvorstellung: der Einzug des Führerscheins und damit verbunden ein Fahrverbot. Nicht nur privat kann es dabei zu erheblichen Problemen führen, auch beruflich kann es dann brenzlig werden. Gut dran ist, wer sich auskennt und seine Rechte und Pflichten kennt. Denn im Zweifel kann ein Fahrverbot abgewendet oder umgewandelt werden.

Tarife vergleichen

Kürzer als ein Fahrverbot

Das Wichtigste zum Thema Fahrverbot im Überblick

Du wurdest geblitzt oder wirst nach ein, zwei Bier angehalten? Das ist jedes Mal ein kleiner Schreck, solange es nur ein Bußgeld oder Punkt in Flensburg ist. Dagegen ist ein Fahrverbot oftmals ein wahrer Schock.

Vorweg: dein Führerschein kann nicht einfach wegen einer Ordnungswidrigkeit oder einem kleinen Verkehrsverstoß eingezogen werden. Wir erklären dir, wie ein Fahrverbot abläuft, wie viele Tage ein Monat Fahrverbot sind und wie du dich schützen oder dagegen vorgehen kannst. Jetzt aber erst einmal der Faktencheck:

  1. Ein Fahrverbot kann 1 bis 3 Monate betragen.
  2. Laut Bußgeldkatalog droht ein Fahrverbot, wenn ein Vergehen mit 2 Punkten in Flensburg geahndet wird.
  3. Ein Fahrverbot muss am ganzen Stück “genommen” und kann nicht auf verschiedene Zeiträume aufgeteilt werden.
  4. In speziellen Fällen kann ein Fahrverbot in Bußgeld umgewandelt werden.
  5. Ein Verschieben des Fahrverbots ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Besser haben, als brauchen: Das gilt für den Führerschein und deinen Rechtsschutz.

Tarife vergleichen

Deep Dive

01. Die Grundlagen zum Fahrverbot

Wenn wir über Fahrverbote reden, reden wir über die höchste Strafe aus dem Bußgeldkatalog – das ist dann eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr. Das entsprechende Urteil bzw. Bußgeldbescheid durch die Bußgeldstelle oder sogar von einem Strafgericht ausgestellt werden.

Simpel bedeutet ein Fahrverbot, dass du aufgrund von Verstößen temporär keine Fahrerlaubnis mehr hast, und du dann weder mit dem PKW, noch einem LKW oder Motorrad für die Dauer des Verbots fahren darfst. Verstößt du dagegen, machst du dich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar und das wird mit einer Geld- oder auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sanktioniert.

Natürlich reden wir hier nicht vom Fahren ohne das Mitführen eines Führerscheins. Das ist tatsächlich nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet 10 Euro.

Wann gibt es ein Fahrverbot

02. Verkehrsverstöße und Regelungen – dann ist die Erlaubnis weg

Vor allem bei wirklich schweren Verstößen wird ein Fahrverbot verhängt. Meistens geht das auch Hand in Hand mit den Punkten, mit denen Verstöße geahndet werden. Wird also laut Bußgeldkatalog ein Verkehrsdelikt mit 2 Punkten oder mehr sanktioniert, ist das Fahrverbot sehr nahe.

Die Vergehen, die mit einem Fahrverbot geahndet werden, reichen von Geschwindigkeitsüberschreitungen über das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und das Missachten von Ampeln.

Aber ab wann gilt was?

Ich gebe Gas, ich Gebe Gas: Fahrverbot durch zu schnelles Fahren

Du fährst und plötzlich ist da dieses rote Licht oder eine Polizeikelle winkt dich raus. Sofort schaust du auf deinen Tacho und hoffst, dass du nicht viel zu schnell warst. Und das hat seine Berechtigung, denn wenn du zu schnell warst, kann es dich deine Fahrerlaubnis kosten.

Bei Strafen und Limits wird unterschieden, ob du innerorts oder außerorts zu schnell gefahren bist.

Innerortsüber GeschwindigkeitsgrenzeFahrverbot
ab 31 km/h1 Monat
ab 51 km/h2 Monate
ab 61 km/h3 Monate
Außerortsüber GeschwindigkeitsgrenzeFahrverbot
ab 41 km/h1 Monat
ab 61 km/h2 Monate
ab 71 km/h3 Monate

Passiert dir das innerhalb von 12 Monaten ein zweites Mal oder mehr, bekommst du ein Fahrverbot ab 26km/h über der Geschwindigkeitsgrenze – innerorts wie außerorts.

Fahrverbot bei Alkohol am Steuer

Auch wenn es “nur” Bier war, Alkohol hat Auswirkungen auf dein Fahrverhalten und Fahrtauglichkeit. Auch wenn du dich noch topfit und aufmerksam fühlst, ist deine Wahrnehmung und Reaktionsgeschwindigkeit stark eingeschränkt.

Beim Alkoholkonsum gibt es zwei Promillegrenzen, die ein Fahrverbot betreffen:

  • Ab 0,5 Promille ohne auffälliges Verhalten oder Ausfallerscheinungen gibt es 1 Monat Fahrverbot, beim zweiten und dritten Mal wird jeweils ein dreimonatiges Fahrverbot verhangen,
  • Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit und das ist eine Straftat. Statt Fahrverbot gibt es eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, die 8-12 Monate betragen kann.
  • Hinzukommen immer noch hohe Bußgelder, aber auch Freiheitsstrafen sind je nach Schwere möglich.
  • Gefährdest du unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille) andere Verkehrsteilnehmer oder verursachst einen Unfall, wird deine Fahrerlaubnis gänzlich eingezogen.

Wenn du noch in der Probezeit bist, 21 Jahre oder jünger, gilt die 0,0 Promillegrenze. Neben der Verlängergung der Probezeit, ein Punkt und Aufbauseminar folgt bei Wiederholungen ein kompletter Führerscheinentzug, höhere Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen.

Fahrverbot durch das Fahren unter Drogeneinfluss

Schärfer sind die Gesetze und Regeln beim Drogenkonsum. Cannabis ist die einzige Droge, die einem Grenzwert unterliegt: Die THC-Konzentration muss geringer sein als 1 ng/ml und dein Fahrverhalten ist unauffällig. Für alle anderen Drogen gilt die “Nullinie”.

Insgesamt ist das Fahren unter Drogeneinfluss eine gefährliche Situation für alle Verkehrsbeteiligten, die entsprechend härter geahndet wird. Auch hier machen Wiederholungen nicht den Meister:

  • 1. Mal: 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Mal: 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Mal: 3 Monate Fahrverbot

Fahranfänger bekommen erst beim dritten Verstoß durch Drogen am Steuer ein Fahrverbot von 3 Monaten.

Fahrverbot durch Rotlichtverstoß

Ein Rotlichtverstoß ist einfacher gesagt das Überfahren einer roten Ampel. Ist die Ampel weniger als eine Sekunde rot, wenn du sie überfährst, bekommst du nur ein Bußgeld von 90 Euro. Ist die Ampel allerdings länger als eine Sekunde rot, bekommst du zwei Punkte in Flensburg, ergo auch ein Fahrverbot von einem Monat.

Ablauf und Fristen

03. So funktioniert das Fahrverbot

So ein Fahrverbot kann ganz schön kompliziert sein und es gibt unterschiedliche Fälle sowie Modalitäten. Hier bekommst du eine Übersicht, über alles, was du organisatorisch zum Fahrverbot wissen musst:

  • Ein Monat Fahrverbot bedeutet immer einen Kalendermonat. Fällt dein Fahrverbot dementsprechend auf den Monat Februar, hast du den “günstigsten” Monat.
  • Du kannst dein Fahrverbot nicht aufteilen, sondern musst die gesamte Zeit am Stück auf das Fahren verzichten.
  • Fristen gelten erst, wenn das Fahrverbot durch den Bußgeldbescheid rechtskräftig ist.
  • Wenn du in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hattest, hast du vier Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten.
  • Trittst du das Fahrverbot an, musst du deinen haptischen Führerschein bei der Polizei oder der Bußgeldstelle abgeben (in “amtliche Verwahrung”). Wie und wo genau, steht in dem Bußgeldbescheid.
  • Nach Ablauf des Fahrverbots wird dir dein Führerschein wieder zugeschickt. Du kannst ihn aber auch abholen (abhängig von der Stelle).
  • Betroffen sind auch internationale Führerscheine.

Und vielleicht hast du bereits von der “Verbotsfrist” gehört. Diese beginnt, sobald der Führerschein in der amtlichen Verwahrung ist. Kommt dein Führerschein also nicht pünktlich in der Behörde an, verlängert sich deine Verbotsfrist entsprechend um die Anzahl der Tage.

Du kannst ein Fahrverbot vor Gericht in höhere Bußgeldzahlungen umwandeln, wenn du

  • kein Wiederholungstäter bist;
  • keine Punkte hast;
  • niemanden gefährdet wurde;
  • wenn weder Alkohol noch Drogen Grund für das Fahrverbot sind.

Allerdings musst du gute Gründe glaubhaft darlegen. Das funktioniert, wenn dein Arbeitsplatz oder die wirtschaftliche Existenz durch das Fahrverbot bedroht ist, ein Augenblicksversagen vorliegt oder du dich “mitziehen” lassen hasst durch Autos neben dir.

Tarife vergleichen
Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Sinnvoll oder sinnlos?

04. Einspruch einlegen – das musst du wissen

Die gute Nachricht: Du hast bei Verkehrsverstößen und -straftaten immer die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dafür hast du 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheides Zeit und musst diesen schriftlich einreichen. Verpasst du diese Frist, ist kein Einspruch mehr möglich.

Bei Einspruch ist es unerheblich, ob es sich um einen Blitzer oder eine andere Kontrolle handelt. Wenn der Tatbestand zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist, kannst du gegen das Messergebnis vorgehen. Das verzögert dazu noch den Zeitpunkt, wann das Fahrverbot angetreten werden muss.

Auch kannst du einen Einspruch einlegen, wenn ein besonderer Grad der Härte vorliegt und deine Existenz von deinem Führerschein abhängt.

Von der Bußgeldstelle wird dann geprüft, ob der Einspruch plausibel ist und den Tatvorwurf schwächt oder gar außer Kraft setzen kann. Wenn der Tatvorwurf von der Bußgeldstelle nicht zurückgenommen wird, wird alles an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung weitergeleitet.

Wichtig: Wenn du einen Einspruch einreichen möchtest, darfst du das Bußgeld nicht schon bezahlen oder bezahlt haben. Damit nimmst du den Bußgeldbescheid an und dein Einspruch ist ungültig.

Gerade bei Fahrverboten solltest du dir fachkundigen Rechtsbeistand holen. Die Erfolgschancen sind vielversprechend, denn rund ein Drittel aller Bußgeldbescheide sind angreifbar. Spezialisten kennen den Fachjargon und die rechtlichen Möglichkeiten am Besten. Und gerade, wenn dein Beruf davon abhängt, solltest du es nicht ohne versuchen.

Anja
Anja
Verkehrsrechtsschutz

Komplette Eskalation

05. Fahrverbot wegen Drängeln, Nötigung und Beleidigungen

Wenn du selbst häufig auf der Autobahn drängelst oder bedrängt wirst, dürfte das folgende Urteil (AG München, Az.: 943 Cs 412 Js 158569/21, 19.05.2022) besonders interessant sein, bei dem ein Fahrverbot und eine ordentliche Geldstrafe verhängt wurde.

Ein Fahrer fuhr in einem Tunnel so dicht an das Auto vor ihm auf, dass die Fahrerin und ihre Tochter das Kennzeichen nicht einmal mehr im Rückspiegel sehen konnten. Er wollte, dass sie schneller fährt oder die Spur wechselt. Nachdem er überholte, scherte er zur Maßregelung zu dicht vor ihr wieder ein und bremste so weit ab, dass er fast zum Stillstand kam. Die Fahrerin musste eine Vollbremsung hinlegen, um keinen Unfall zu verursachen. Zum Glück ist ihr niemand reingefahren. Und zum krönenden Abschluss zeigte er noch den Mittelfinger.

Fahrverbot und Geldstrafe für Drängler

Allen sollte hoffentlich klar sein, dass so ein rücksichtsloses Verhalten sehr böse hätte ausgehen können und nur durch Glück und die schnelle Reaktion der Fahrerin Schlimmeres verhindert wurde.

Als der Fall vor Gericht landete, gab der Fahrer an, dass alles in Ordnung gewesen sei auf seiner Fahrt. Die Mutter und ihre Tochter konnten den Tathergang jedoch ohne Widersprüche und ruhig wiedergeben, den Fahrer beschreiben, das Kennzeichen nennen und ein Bild zeigen, das sie später an einer Ampel gemacht hatten. Auf dem Bild war das Kennzeichen und der Fahrer deutlich zu erkennen.

Wegen Nötigung und Beleidigung wurde der Drängler vom Gericht zu 60 Tagessätzen von je 30 Euro und einem 3-monatigen Fahrverbot verurteilt.

Tarife vergleichen

Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Zuletzt aktualisiert am: 07.12.2022

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Verkehrsrechtsschutz