Mit Musik durch die Straßen Fahrradfahren mit Kopfhörern – was erlaubt ist und was nicht

Du willst beim Fahrradfahren nicht auf deine Lieblingssongs oder Podcasts verzichten? Die gute Nachricht ist: musst du auch nicht! Kopfhörer auf dem Fahrrad sind erlaubt und deiner unbeschwerten Fahrt steht nichts im Weg. Oder?

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Kurz und knapp

Zwischen Ablenkung und Gefährdung: Musikhören auf dem Fahrrad

Viele sind geteilter Meinung, ob Fahrradfahren mit Kopfhörern erlaubt ist oder nicht. Fragst du 5 verschiedene Personen, erhältst du auch mindestens 5 verschiedene Antworten. Deswegen ist es gut, dass du hier bist. Per Gesetz darfst du Kopfhörer auf dem Fahrrad tragen und Musik hören. Dennoch gibt es Regeln und Richtlinien, die du beachten musst, damit du dich und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdest.

Diese Punkte solltest du beachten, wenn du Kopfhörer beim Fahrradfahren trägst:

  1. Entscheidend ist die Lautstärke, so musst du deine Umgebungsgeräusche noch hören können.
  2. Hörst du zu laut Musik, ist das eine Ordnungswidrigkeit und du zahlst ein Bußgeld.
  3. Fahre dennoch aufmerksam und lass dich nicht zu sehr von deiner Musik ablenken.
  4. Bist du in einen Unfall verwickelt und hast Kopfhörer getragen, können die Strafen durchaus höher ausfallen, als nur ein Verwarngeld.

Zu laut oder zu leise: sichere dich jetzt ab

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Die Lautstärke macht die Musik

01. Das “singt” das Gesetzt: Die Rechtslage, wenn du mit Kopfhörern Fahrrad fährst

Mit Musik ist vieles schöner und macht mehr Spaß, so auch auf dem Fahrrad. Ob auf dem Weg zur Arbeit oder bei einer Fahrradtour durch die Natur, auf Musik willst du nicht verzichten? Musst du auch nicht.

Wenn du aber gerne sehr laut Musik hörst, musst du dich hier drosseln. Denn deine Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer müssen immer geschützt werden. Die Lautstärke spielt dabei eine entscheidende Rolle und darf dabei deine Wahrnehmungsfähigkeit nicht beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen.

Du musst zu jeder Zeit deine Umgebungsgeräusche hören können, wie Sirenen, Hupen, Fahrradklingeln, Signale von Straßenbahnen, Rufe von Fußgängern und anderen Verkehrsgeräuschen. Denn all diese Signale könnten dir gelten. Das Gleiche gilt übrigens auch für Autofahrer und auf dem Motorrad.

So ist es schon häufiger vorgekommen, dass Fahrradfahrer nicht reagiert haben, wenn sie von der Polizei angehalten worden sind und Kopfhörer in Benutzung hatten. Das ist natürlich ein klares Indiz dafür, dass die Lautstärke zu laut eingestellt war.

Im Straßenverkehr werden alle Sinne gebraucht, um sicher durch den Straßenverkehr zu kommen sowie schnell und angemessen reagieren zu können. Gerade als Fahrradfahrer bist du im Falle eines Unfalls sehr ungeschützt.

Wenn Musik teuer für dich wird

02. Mit diesen Konsequenzen und Bußgeld musst du rechnen

Wenn du zu laut Musik hörst, ist das laut Straßenverkehrsordnung illegal und es liegt der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit vor. Der Grund: es herrscht im Straßenverkehr die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und dieser kannst du mit zu lauter Musik im Ohr nicht nachkommen. Zudem ist laut § 1 in der StVO die aufmerksame Verkehrsbeobachtung das A und O. Wirst du also mit Kopfhörern und zu lauter Musik auf dem Fahrrad angehalten, musst du 15 Euro Bußgeld bezahlen.

Musik kann zum Risiko werden

03. Was passiert, wenn es zu einem Unfall kommt

Auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist, auf dem Fahrrad mit Kopfhörern zu fahren, kann es zu einer Gefährdung deiner Person oder anderer Verkehrsteilnehmer führen. Und schneller, als du “Musik” sagen kannst, kann ein Unfall passieren.

Wenn du einen Unfall verursachst, weil du auf dem Fahrrad zu laute Musik gehört hast, wird aus dem Bußgeld schnell Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld. Diese Sanktionen musst du dann zahlen bzw. bekommst bei einer Mitschuld weniger davon zugesprochen.

Auch wenn Autos eine allgemeine Betriebsgefahr darstellen, kann es dennoch sein, dass dir die ganze Schuld zugeteilt wird. Auch kannst du Unfälle mit anderen Fahrradfahrern oder Fußgängern haben. Konkret bedeutet das:

  • Hast du den Unfall verursacht, weil du durch die Musik beeinträchtig warst und dadurch einen besonders schweren Verstoß begehst, kannst du zu 100% schuldig gesprochen werden. In diesem Fall musst du Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen
  • Auch wenn Autofahrer eine Mitschuld haben, kann sich durch einen Verstoß deinerseits deine Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz mindern oder gar entfallen.

Die Schuldfrage spielt nicht nur eine strafrechtliche, sondern auch eine versicherungstechnische Rolle. Hast du fahrlässig durch zu laute Musik gehandelt und einen Unfall gebaut, versuchen sich viele Haftpflichtversicherungen von ihrer Leistungspflicht zu befreien. Hier kannst du dich doppelt absichern – mit der richtigen Rechts- und Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Anja
Anja
Verkehrsrechtsschutz

Ein kleiner Exkurs

04. Was ist auf dem Fahrrad erlaubt?

Vielleicht vergisst du auf dem Fahrrad auch manchmal, dass du aktiv am Verkehr teilnimmst, auch wenn du nur zwei Reifen hast. Dennoch musst du dir deiner Verantwortung bewusst sein und darfst keine Gefährdung darstellen. Das solltest du ebenfalls auf dem Fahrrad beachten:

  • Beim Telefonieren mit Kopfhörern gilt das Gleiche wie bei der Musik: es darf deine Wahrnehmung nicht beeinträchtigen oder die Umgebungsgeräusche verschleiern.
  • Freihändiges Fahrradfahren, egal ob mit oder ohne Kopfhörer, ist generell verboten, weil du keine vollständige Kontrolle mehr hast. Das wird mit 5 Euro Bußgeld bestraft, solange du keinen Unfall verursacht hast. Dann kann die Strafe höher ausfallen.
  • Dein Fahrrad muss zu jeder Zeit verkehrssicher sein.
  • Die Beförderung von anderen Personen (außer von Kindern in vorgesehenen Sitzen) ist verboten.
  • Achte auf die Promillegrenze beim Fahrradfahren (ab 0,3 Promille können Konsequenzen drohen).

Fallbeispiel und Rechtsprechung

05. Ein altes Urteil, dass weiterhin top aktuell ist

Bei einem Verstoß, vor allem, was die Lautstärke betrifft, wird oft auf ein Gerichtsurteil von 1987 (OLG Köln, Ss 12/87) verwiesen. Damals gab es noch keine Smartphones, aber Walkmans.

Ein Fahrradfahrer musste ein Bußgeld zahlen, weil er zu laut Musik auf dem Fahrrad gehört hatte (Lautstärke Stufe 3 und 4 von 10). Er zog vor Gericht, wo jedoch ein Gutachter feststellte, dass auch bei dieser Lautstärke eine Hörbeeinträchtigung stattfand und damit Warnsignale sowie weitere akustische Signale nicht genügend wahrgenommen werden konnten.

Obwohl das Urteil bereits über 35 Jahre alt ist (und damit vielleicht sogar älter als du), wird es immer noch als Richtlinie verwendet.

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Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Zuletzt aktualisiert am: 07.12.2022

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Verkehrsrechtsschutz