Strafzettel statt Liebesbrief an den Windschutzscheibe Parken ohne Parkschein und die Folgen

Ewigkeiten hast du nach einem Parkplatz gesucht, bist zu spät dran und übersiehst den Parkscheinautomaten oder die Aufforderung, eine Parkscheibe zu verwenden. Zurück am Auto klebt ein kleiner weißer Zettel an deiner Scheibe. Nein, du hast nichts gewonnen – außer einem Bußgeld.

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Kurz und knapp

Alles wichtige über Falschparken und Parken ohne Parkschein

Die Parkplatzsuche ist häufig ein stressiges und nerviges Unterfangen. Gerade in Städten kann das viele Nerven rauben. Du hast endlich eine Parklücke gefunden? Herzlichen Glückwunsch. Aber damit hört es nicht auf. Denn oftmals musst du entweder fürs Parken zahlen oder eine Parkscheibe verwenden. Missachtest du diese Vorschrift, kann durch die Polizei, das Ordnungsamt oder eine zuständige Firma ein Parkverstoß festgestellt und auch geahndet werden.

Die wichtigsten Fakten zum unerlaubten Parken ohne Parkschein:

  1. Verwarnungsgelder richten sich nach der Parkdauer und können zwischen 10 Euro und 30 Euro betragen.
  2. Parkscheibe und Parkzettel müssen gut sichtbar für die Kontrolleure sein.
  3. Ein defekter Parkscheinautomat ist kein Freifahrtschein.
  4. Wer sehr häufig Knöllchen wegen Falschparkens bzw. Parken ohne Parkschein kassiert, kann sogar zur MPU geladen werden oder muss seinen Führerschein zeitweise abgeben.
  5. Kein Kleingeld zur Hand? Dann muss das “Handyparken” verwendet werden, also eine App, mit der du die Parkgebühren bezahlst.

Wenn du mal wieder vergesslich warst

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Abgelaufener oder fehlender Parkschein

01. Das droht beim Parken ohne Parkschein

Egal ob du nur kurz etwas wegbringen, besorgen oder länger irgendwo bleiben willst und dein Auto dafür geparkt hast: halte nach Schildern oder Parkscheinautomaten Ausschau. Denn gerade in Innenstädten und bei Sehenswürdigkeiten werden Parkgebühren fällig. Entweder, weil du auf einem ausgeschriebenen Parkplatz stehst oder weil eine Parkraumbewirtschaftung vorliegt. Und die Preise dafür sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Logisch, dass viele das Risiko eingehen, lieber ein Knöllchen zu kassieren, als die hohen Gebühren zu bezahlen.

Fälschlicherweise wird häufig angenommen, dass das Verwarngeld geringer ausfällt als die Gebühren. Die Rechnung geht aber nicht auf: Die Höhe des Verwarngeldes richtet sich nämlich nach der Dauer des Falschparkens.

Verwarngeld im Überblick

Das droht dir beim Parken ohne Parkschein, Überziehen der Maximalparkdauer und ohne vorgeschriebene Parkscheibe:

ParkdauerVerwarngeld
bis 30 Minuten10 Euro
bis 1 Stunde15 Euro
bis 2 Stunden20 Euro
bis 3 Stunden25 Euro
ab 3 Stunden30 Euro

Sammelst du Knöllchen wie andere Sticker oder Briefmarken, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden und in extremen Fällen musst du deinen Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben.

Der Parkschein muss gut sichtbar sein

Hast du einen Parkschein gelöst, ist das nur die halbe Miete. Ist dieser nicht gut sichtbar oder vielleicht heruntergefallen, wird das wie ein Fehlen gewertet – und du zahlst doppelt.

Deswegen achte darauf, dass der Parkschein:

  • gut sichtbar auf dem Armaturenbrett liegt sowie das Datum und die Uhrzeit erkennbar sind;
  • am besten oben rechts auf dem Armaturenbrett liegt;
  • nicht weggeflogen ist beim Schließen der Autotüren.

Was ist, wenn der Parkscheinautomat kaputt ist?

Ein kaputter oder defekter Automat bedeutet nicht, dass du gratis parken kannst. In diesem Fall musst du eine Parkscheibe gut sichtbar hinterlegen, auf der deine Ankunftszeit eingestellt ist. Vergewissere dich aber, dass kein anderer Parkscheinautomat in der Nähe ist. Nur weil du 10 Meter weiter laufen müsstest, greift diese Ausnahmeregelung nicht. Mache am besten auch ein Bild vom defekten Automaten. Sicher ist sicher.

Parkuhren bzw. Parkometer wurden 2002 abgeschafft. Das waren Säulen mit einer digitalen oder mechanischen Uhrzeit. Findest du diese irgendwo, solltest du eher nach Schildern und Parkscheinautomaten suchen, aber den Parkometer nicht verwenden.

“Kann ja eh niemand nachvollziehen”

02. Die Parkscheibe: Verwendung und Strafen

Gerade auf Supermarktparkplätzen oder auf Parkplätzen, wo das kostenfreie Parken zeitlich beschränkt ist, ist das Verwenden einer Parkscheibe Pflicht. Supermärkte wollen damit vor allem den Parkplatz für ihre Kunden freihalten.

Aber wie verwendest du die Parkscheibe richtig?

  • Lege die Parkscheibe gut sichtbar auf dein Armaturenbrett.
  • Die Uhrzeit wird auf die nächste halbe Stunde eingestellt. Kommst du also um 11:04 oder 11:24 an, stellst du die Parkscheibe auf 11:30 Uhr an; bei einer Ankunft nach 11:30 auf 12 Uhr.
  • Der weiße Pfeil muss klar erkennbar auf die halben oder vollen Stunden zeigen.

Erlaubt sind nur die zugelassenen blauen Parkscheiben, die manuell eingestellt werden. Also auch keine Pinken, die es in einigen Krimskramsläden gibt. Elektronische Parkscheiben sind nur erlaubt, wenn sie nicht mitlaufen, vom Kraftfahrtbundesamt zertifiziert sind und eine 24-Stunden-Zeitangabe haben. Durch einen Bewegungssensor erkennt die Uhr, ob du parkst und stellt die Parkzeit ein, so wie oben beschrieben zu vollen und halben Stunden.

Das falsche Einstellen oder das Verwenden von nicht zugelassenen Parkscheiben kann ein Bußgeld von bis zu 40 Euro bedeuten.

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Kein Knöllchen an der Scheibe heißt Glück gehabt? Du kannst nach deiner Rückkehr zum Auto keinen Strafzettel finden und atmest auf? Freue dich nicht zu früh! Nur weil kein Knöllchen an der Scheibe klebt, heißt es nicht, dass du aus dem Schneider bist. Dir kann dein Strafzettel samt Höhe des Verwarngeldes auch zugeschickt werden. Dauert das länger als drei Monate, hattest du vielleicht doch Glück.

Anja
Anja
Rechtsschutzversicherungen

Gesonderte Regeln

03. Parken auf privaten oder Supermarktparkplätzen

Parkst du auf Parkplätzen, die nicht zum öffentlichen Straßenraum zählen und hältst dich nicht an die Vorgaben, drohen ganz andere Konsequenzen. Auf welche Parkplätze bezieht sich das?

  • Auf öffentlich zugänglichen aber privaten Parkplätzen, häufig zu finden bei Veranstaltungen, an Badeseen etc., stellen Privatpersonen oder Unternehmen Flächen als Parkplatz zur Verfügung. Damit lässt sich saisonal sehr viel Geld machen. Sind diese Parkplätze für die Allgemeinheit nutzbar, wird meistens direkt bei der Einfahrt kassiert oder entsprechende Regeln durch Schilder verlautet.
  • Parkplätze von Super- oder Baumärkten sowie anderen Gewerben sind zwar in den meisten Fällen kostenfrei, jedoch in der Parkdauer beschränkt. Entsprechende Hinweistafeln geben dir darüber Auskunft.

Für diese Flächen ist das Ordnungsamt nicht zuständig, jedoch aber der “Hausherr”. Verstößt du gegen die Regeln, begehst du keine Ordnungswidrigkeit, sondern einen Vertragsbruch. Supermärkte haben dafür häufig einen Service engagiert, der den Parkplatz kontrolliert und Geldstrafen verhängen kann. Im schlimmsten Fall können dich auf den genannten Parkplätzen die Hausherren auch auf deine Kosten abschleppen lassen.

Tipp: Wenn du wirklich im entsprechenden Geschäft einkaufen warst, die Parkscheibe vergessen hast und eine Zahlungsaufforderung erhältst, kannst du meistens durch den Nachweis des Kassenbons einer Zahlung entgehen. Natürlich nur, wenn Tag und Uhrzeit mit dem “Vertragsbruch” übereinstimmen.

Nur in Ausnahmefällen

04. Wann droht ein Abschleppen?

Wegen Parken ohne Parkschein wirst du normalerweise nicht direkt abgeschleppt. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Abgeschleppt wirst du

  1. wenn du vor Feuerwehrzufahrten parkst
  2. wenn du den Verkehr behinderst
  3. wenn du andere Verkehrsteilnehmer gefährdest
  4. wenn du nicht vorschriftsmäßig auf privaten aber öffentlich zugänglichen Parkplätzen parkst

Wirst du abgeschleppt, musst du die Kosten selber tragen.

Egal ob Köln oder Berlin, Hauptsache mit Parkschein

05. Falschparken in verschiedenen Städten

Allgemein gelten in jeder Stadt oder Ort in Deutschland dieselben Verwarngelder. Ob du nun in Berlin oder Köln einen Strafzettel bekommen hast, ist dabei unerheblich. Das Verwarngeld ist aber immer an die entsprechende Behörde zu entrichten. Die Daten findest du auf dem Knöllchen bzw. in dem Brief, der dir zugeschickt wird.

Willst du aus Angst vor den Folgen den Unfallort einfach verlassen und begehst Fahrerflucht, ist das ein klarer A-Verstoß und es folgen 2 Jahre Probezeitverlängerung sowie der Besuch eines Aufbauseminars. Selbst wenn du nur ganz leicht irgendwo angeeckt bist.

Deine Möglichkeiten

06. Einspruch und Verjährung beim Falschparken

Auch wenn du das Knöllchen schon am Auto hattest, kannst du dir den Bußgeldbescheid per Post zuschicken lassen. Meistens passiert das, wenn du innerhalb der Frist nicht bezahlt hast.

Viele Autofahrer nutzen diese Taktik, um auf Zeit zu spielen. Da das Parken ohne Parkschein eine Ordnungswidrigkeit ist, “verjährt” diese nach bereits drei Monaten. Liegt der Bescheid darüber nach der Frist in deinem Briefkasten, musst du nicht mehr bezahlen. Aber auch hier liegt der Teufel im Detail: Die Behörden haben verschiedene Möglichkeiten, diese Frist zu verlängern.

Und wie sieht es mit einem Einspruch aus? Den kannst du allgemein bei jeder Verwarnung oder Bußgeld einlegen. Und wie immer mit einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt. Gute Chancen hast du, wenn zum Beispiel die Flächen nicht eindeutig als gebührenpflichtig gekennzeichnet waren oder der Parkscheinautomat defekt war.

Ob sich der Aufwand bei den recht geringen Strafen lohnt, hängt auch davon ab, ob das selten passiert oder du ein notorischer Falschparker bist. In jedem Fall solltest du aber die Hilfe eines Experten in Anspruch nehmen, um deine Chancen zu erhöhen.

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Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Zuletzt aktualisiert am: 23.02.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Verkehrsrechtsschutz