Du fragst dich noch, wie schnell du hier fahren darfst und just in diesem Moment leuchtet für einen kurzen Augenblick ein rotes Licht auf. Nein, es waren keine Bremslichter, es war höchstwahrscheinlich ein Blitzer. Ein kurzer Blick aufs Tacho, aber du bist dir nicht sicher, wie viel du zu schnell warst und weißt auch gar nicht so genau, wo die Grenzen liegen, welche Bußgelder oder Strafen es gibt und ob du überhaupt zahlen musst. Wir klären auf und lassen keine Frage offen.
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Du warst schneller als die Polizei erlaubt? Blitzer Bußgeld – mögliche Strafen und was du tun kannst
Die Rotlichtfalle
Das Wichtigste über Blitzer-Bußgeld
Zu schnelles Fahren passiert viel zu einfach: vielleicht bist du in Gedanken versunken, singst deinen Lieblingssong, bist in ein Gespräch vertieft oder hast Zeitdruck. Du ärgerst dich über dich selbst und dass du geblitzt wurdest. Aber dein Frust ist am größten, weil du weißt, dass das ganz schön teuer werden kann. Also heißt es abwarten, bis der Bußgeldbescheid per Post zu dir kommt. Erst dann weißt du wirklich Bescheid, was auf dich zukommt.
Hier aber vorab die wichtigsten Fakten:
- Innerorts und außerorts gibt es unterschiedliche Bußgelder
- Blitzer lösen ab 4 km/h zu viel aus.
- Es gibt zwei verschiedene Toleranzabzüge: 3 km/h und 3 %
- Ein Einspruch lohnt sich in den meisten Fällen, da die Messtechnik häufig nicht genau ist.
- Wurdest du geblitzt, ist das eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat und wird je nach Geschwindigkeitsüberschreitung mit Bußgelder, Punkten in Flensburg und Fahrverboten geahndet.
Beim Rechtsschutz kannst du nie zu schnell sein!
Tarife vergleichenInhaltsverzeichnis
3, 2, Rot: Alles über Bußgelder, Strafen und Einsprüche
- Wie rechnet ein Blitzer?
- Kosten und Strafen
- Besondere Situationen
- Geblitzt in der Probezeit
- Das Bußgeldverfahren
Der Auslöser
01. Wie rechnet ein Blitzer?
Blitzer gibt es in vielen Formen und Farben, fest verbaut oder auch mobil. Aber eines haben sie gemeinsam: das fiese rote Licht. Aber ab wann löst ein Blitzer eigentlich aus? Und kann man Blitzer austricksen? Manche Gerüchte halten sich hartnäckig seit einigen Generationen. Es ist an der Zeit, damit aufzuräumen.
Generell kann jede Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt werden. Aber die meisten Blitzer, zumindest die modernen, lösen erst ab 4 km/h zu viel aus. Denn hier wird der Toleranzabzug von 3 km/h einkalkuliert, sodass das eine Überschreitung des Tempolimits von 1 km/h ergibt. Die 3 km/h werden aber nur bis 100 km/h abgezogen; bei über 100 km/h beträgt der Toleranzabzug 3 % deiner gefahrenen Geschwindigkeit.
Das Gerücht, dass nur bei gutem Wetter und bei Tageslicht geblitzt wird, ist nicht richtig. Fakt ist, dass bei jeder Witterung und zu jeder Uhrzeit geblitzt werden darf. Nachts ist der große Unterschied, dass mit Infrarot geblitzt wird und ohne das grelle rote Licht, damit der Autofahrer nicht erschreckt wird. Das ist vor allem der Fall, wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Lärmschutz nur nachts gelten.
Ein Mythos ist aber zumindest (fast) wahr: Ab 250 km/h kann der Blitzer nicht mehr genau messen. Ganz austricksen kann man die Rotlichter damit aber nicht. Denn ausgelöst wird weiterhin und so kann festgestellt werden, dass du schneller als 250 km/h warst, jedoch nicht die genaue Geschwindigkeit. Geräte mit Lichtsensoren sind aber auch in diesen Sphären noch sehr genau. Es gibt also keine Grenzen, ab der Blitzer nicht mehr blitzen können.
Wenn du rot siehst
02. Nach dem Blitzen: Bußgelder, Sanktionen & Fahrverbot
Wenn einmal das rote Licht ausgelöst wurde, gibt es kein zurück mehr und das Bangen beginnt. Egal wie oft du rechnest, du weißt nicht mehr genau, wie schnell du warst und wo die Grenzen liegen.
Entscheidend bei der Höhe des Bußgeldbescheids und möglicher weiterer Strafen ist es, ob du innerorts oder außerorts geblitzt wurdest. Denn die Geschwindigkeitsüberschreitungen werden anders geahndet. Bei 10km/h zu viel innerorts zahlst du zum Beispiel 30 Euro, wobei 10 km/h zu viel außerorts “nur” 20 Euro kosten; bis 43,50 Euro; für 30 km/h zu viel innerorts musst du 180 Euro berappen, außerhalb von Ortschaften 150 Euro. Die Differenz wird also größer.
Werfen wir nun einen Blick in den Bußgeldkatalog:
Bußgeld Blitzer Innerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung | Geldstrafe/Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 30 Euro | ||
11 bis 15 km/h | 50 Euro | ||
16 bis 20 km/h | 70 Euro | ||
21 bis 25 km/h | 115 Euro | 1 | |
26 bis 30 km/h | 180 Euro | 1 | |
31 bis 40 km/h | 260 Euro | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 km/h | 400 Euro | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 560 Euro | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 km/h | 700 Euro | 2 | 3 Monate |
ab 71 km/h | 800 Euro | 2 | 3 Monate |
Bußgeld Blitzer innerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung | Geldstrafe/Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 20 Euro | ||
11 bis 15 km/h | 40 Euro | ||
16 bis 20 km/h | 50 Euro | ||
21 bis 25 km/h | 100 Euro | 1 | |
26 bis 30 km/h | 150 Euro | 1 | |
31 bis 40 km/h | 200 Euro | 2 | |
41 bis 50 km/h | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 480 Euro | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 km/h | 600 Euro | 2 | 2 Monate |
ab 71 km/h | 700 Euro | 2 | 3 Monate |
Sonderregelung Fahrverbot
Wenn du innerorts mit über 31 km/h zu schnell und außerorts mit mehr als 41 km/h über dem Tempolimit geblitzt wirst, bekommst du laut Bußgeldkatalog ein mindestens einmonatiges Fahrverbot. Es gibt allerdings ein großes ABER:
Wirst du zweimal innerhalb von 12 Monaten mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h geblitzt, wird das ebenfalls mit einem Fahrverbot von einem Monat geahndet.
Besondere Situationen
03. Blitzer in 30er-Zonen, auf Autobahnen, in Baustellen und bei schlechter Sicht
Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen? Wenn es um Blitzer geht, stimmt das nur teilweise. Aber keine Situation deinerseits erfordert – nach dem Bußgeldkatalog – eine Geschwindigkeitsüberschreitung. So oder so wirst du zur Kasse gebeten.
Hier bekommst du einen Überblick über besondere Situationen und Gegebenheiten:
- 30er-Zonen: Gut und gerne wird innerorts in 30er-Zonen geblitzt. Ein Foto in solch einer Verkehrszone wird nicht anders geahndet als mit den grundsätzlichen Bußgeldern, die für innerorts gelten.
- Autobahnen: Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen Landstraße und Autobahnen. Die Bußgelder sind also identisch (siehe Bußgeld Blitzer außerorts)
- Bahnübergänge: 100 Euro musst du zahlen, wenn du zu schnell auf einen Bahnübergang zufährst. Zudem bekommst du einen Punkt in Flensburg.
- Baustellen: Generell gelten in Baustellen die oben genannten Bußgelder, wenn es vorab eine Geschwindigkeitsbegrenzung gab. Wenn jedoch nur eine Gefahrenstelle wie eine Baustelle ausgeschildert ist, musst du selbstständig deine Geschwindigkeit anpassen (wegen Baustellenfahrzeugen, Personen auf der Fahrbahn, Fahrbahnverschmutzungen etc.). Versäumst du das, beträgt das Bußgeld für diesen Verstoß schon satte 100 Euro und einen Punkt obendrauf.
- Sichtweite und Wetter: Bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h, unabhängig von den Verkehrsschildern. Merke dir am besten 50-50, so solltest du das nicht vergessen.
Jung, wild, zu schnell
04. Blitzer in der Probezeit
Hast du deinen Führerschein vor weniger als 2 Jahren erhalten? Dann bist du noch in der Probezeit und musst sozusagen beweisen, dass du fahrtauglich bist. Deswegen gelten in diesen zwei Jahren auch strengere Regeln, was Verkehrsverstöße und -straftaten betrifft. Die Verstöße werden in A-Verstöße und B-Verstöße eingeteilt. A-Verstöße sind Verfehlungen, die mindestens zur Probezeitverlängerung führen und im schlimmsten Fall zu einem Führerscheinentzug.
Weniger als 20 km/h zu schnell: Hier hast du nochmal Glück im Unglück gehabt. Du musst lediglich das normale Bußgeld bezahlen und hast darüber hinaus keine weiteren Sanktionen zu befürchten. Hier reden wir noch von einem B-Verstoß.
Mehr als 20 km/h zu schnell: Du begehst einen A-Verstoß mit schwereren Sanktionen. Neben dem Bußgeld wird deine Probezeit um 2 Jahre verlängert (auf insgesamt 4 Jahre) und du musst eine Nachschulung bzw. Aufbauseminar besuchen – und zusätzlich aus eigener Kasse zahlen.
Zwei B-Verstöße, also wenn du zweimal mit bis zu 20 km/h über dem Tempolimit geblitzt wirst, zählt wie ein A-Verstoß – mit den gleichen Konsequenzen, wie mit 21 km/h oder mehr zu viel.
Sammelst du Blitzerfotos wie Sammelkarten zu Fußball-Weltmeisterschaften, musst du deinen Führerschein für 6 Monate abgeben und gegebenenfalls zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (kurz: MPU), um deinen Führerschein wiederzubekommen. Nötig dafür sind drei A-Verstöße oder 6 B-Verstöße. Nach dieser Rechnung reichen aber auch 1 A-Verstoß und 4 B-Verstöße. Und nicht nur Blitzer zählen dort mit rein, sondern alle Vergehen und Verstöße im Straßenverkehr.
Niemand ist unfehlbar, Behörden auch nicht. Für korrekte Bußgeldbescheide müssen Behörden strikte Auflagen einhalten. Besonders bei Blitzern gibt es diverse Anhaltspunkte, die die Beweisführung nicht erfolgreich komplettieren, zum Beispiel falsch geeichte Geräte, nicht ausreichend geschultes Personal oder schlechte Blitzerfotos. Für die größten Erfolgsaussichten bei gerichtlichen Überprüfungen ist es ratsam, sich immer eine Expertenmeinung einzuholen.

Geblitzt?
05. So läuft das Bußgeldverfahren ab
Wurdest du geblitzt, solltest du regelmäßig in deinen Briefkasten schauen, denn der Bußgeldbescheid wird dir zugeschickt bzw. an die Adresse des Fahrzeughalters. Bist du mit dem Auto eines Freundes oder deiner Eltern gefahren, bekommen diese den Bescheid.
Sobald der Bußgeldbescheid da ist, hast du zwei Möglichkeiten:
- Den Bußgeldbescheid samt Geldstrafe und eventuell weiteren Sanktionen akzeptieren. Dazu reicht es aus, den geforderten Betrag zu bezahlen oder keinen Einspruch einzulegen (Frist 14 Tage). Nach Ablauf der Frist zum Einspruch hast du weitere 14 Tage Zeit, das Bußgeld zu bezahlen. Das ist dann das Ende des Bußgeldverfahrens.
- Einen Einspruch einlegen und die Schuld damit nicht anerkennen. Dafür hast du 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheides Zeit. Den Brief einfach im Briefkasten liegen lassen, zählt übrigens nicht und verlängert die Frist auch nicht.
Entscheidest du dich für die zweite Variante – Einspruch einlegen – wird ein Zwischenverfahren eingeleitet und der Einspruch geprüft. Das Ende: offen.
Willst du aus Angst vor den Folgen den Unfallort einfach verlassen und begehst Fahrerflucht, ist das ein klarer A-Verstoß und es folgen 2 Jahre Probezeitverlängerung sowie der Besuch eines Aufbauseminars. Selbst wenn du nur ganz leicht irgendwo angeeckt bist.
Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.
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