Fristen, Ausnahmen, Vorlage Versicherungen kündigen: So klappt es!

Wir alle haben oder benötigen recht viele Versicherungen. Was aber, wenn sich etwas im Leben ändert, es einen besseren oder günstigeren Vertrag gibt oder eine Versicherung schlichtweg nicht mehr gebraucht wird? Wann du wie kündigen kannst, welche Sonderrechte es gibt und was du beachten musst, erklären wir dir in diesem Ratgeber.

Eine kurze Einführung

Wann und wie kannst du Versicherungen kündigen?

In den meisten Fällen verlängert sich die Hauptfälligkeit von Versicherungen Jahr um Jahr, wenn sie nicht gekündigt werden. Im schlimmsten Fall können die Versicherungsverträge also ewig laufen. Nur sehr selten gibt es Verträge mit einer Ablaufzeit, wie zum Beispiel eine Reiserücktrittskostenversicherung oder auch eine kapitalbildende Lebensversicherung. Wie aber kündigst du deine Versicherung richtig?

Versicherungen kündigen: die 5 wichtigsten Fakten

  1. Bei Einhaltung der Kündigungsfrist können Versicherungen ohne die Angabe von Gründen gekündigt werden.
  2. In speziellen Fällen besteht ein Sonderkündigungsrecht außerhalb der allgemeinen Kündigungsfristen.
  3. Eine Beitragserhöhung ist einer der häufigsten Gründe für eine rechtmäßige Kündigung der Versicherung.
  4. Bei manchen Versicherungsarten gibt es besonders geregelte Kündigungszeiträume, wie für die Kfz-Versicherung oder auch für private Krankenversicherungen.
  5. Das Versicherungsunternehmen kann jedoch auch dem Versicherungsnehmer kündigen, zum Beispiel nach einem Versicherungsfall.

Die ordentliche Kündigung

01 Deine Versicherungen regulär kündigen

Die erste Regel ist, dass du dich an die Fristen halten musst, die in deinem Versicherungsvertrag festgelegt sind. Diese solltest du in jedem Fall einhalten. Wir geben dir hier einen Überblick, was du über die reguläre Kündigung deiner Versicherung bei verschiedenen Versicherungsarten wissen musst.

Im nächsten Kapitel gehen wir auf die außerordentliche Kündigung bzw. Sonderkündigung ein.

Wann du Versicherungen kündigen kannst, hängt von der Art der Versicherung ab und den Vertragsvereinbarungen. Meistens sind es bei Sachversicherungen ein bis zu drei Monate Kündigungsfrist und Lebensversicherungen kann man zum Ende der Versicherungsperiode kündigen.

Hier kommt die Übersicht zu den Kündigungsfristen:

VersicherungsartZeitpunktGängige Frist
gesetzliche KrankenversicherungKassenwechsel nach 12 Monaten Mitgliedschaft, danach jederzeit;

Wechsel in die PKV jederzeit wenn Bedingungen erfüllt sind

2 Monate
private Krankenkassenach Ende der Mindestlaufzeit (1 bis 2 Jahre je Vertrag) und dann immer zum Ende des Versicherungsjahres3 Monate
Rentenversicherung, Lebensversicherungzum Ende der Versicherungsperiode/ Beitragszahlungsabschnitt (meistens nur während der Ansparphase)keine
Berufsunfähigkeitzum Ende der Versicherungsperiode/ Beitragszahlungsabschnittkeine
Kfz-Haftpflicht und -Kaskoversicherungzum Ende des Vertragsjahres; meistens Ende des Kalenderjahres1 Monat
Reiseversicherungzum Ende des Vertragsjahres; außer die Versicherung wurde nur für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen1 Monat
andere Versicherungenzum Ende des Vertragsjahres oder nach der Mindestlaufzeit (bis zu 3 Jahre)3 Monate

Pass immer auf, was in deinem Vertrag als Versicherungsjahr gilt: Ist es gleichgesetzt mit dem Kalenderjahr oder gibt der Versicherer andere Stichtage an?

Die außerordentliche Kündigung

02 Sonderkündigungsrechte bei Versicherungen

Nicht immer musst du auf die Kündigungsfrist achten und kannst eine Versicherung trotz Laufzeit kündigen. Denn in manchen Fällen steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu, sodass du außerordentlich kündigen kannst.

Sonderfälle sind:

  • Kauf eines versicherten Objektes
  • nach einem Schadensfall/Versicherungsfall
  • Vertragsänderungen oder Beitragserhöhungen
  • Todesfall

Wir erklären dir im Folgenden, wann du von dem Sonderkündigungsrecht in den einzelnen Fällen Gebrauch machen kannst.

Kauf eines versicherten Objektes

Am häufigsten tritt der Fall beim Kauf eines Autos oder eines Gebäudes, zum Beispiel einem Ferienhaus, ein. Hier übernimmst du auch die Versicherungen als Käufer oder musst als Verkäufer die Versicherungen an den Käufer übertragen.

Im ersten Monat nach dem Kauf gilt das Sonderkündigungsrecht für den Käufer.

Nach einem Schadens- oder Versicherungsfall

Hat der Versicherer den Schaden anerkannt, gilt hier für einen Monat das Sonderkündigungsrecht. Je nach Fall mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode (meistens das Versicherungsjahr). Der Versicherer ist dennoch verpflichtet, für den Schaden im Rahmen der Police aufzukommen oder die Versicherungssumme auszuzahlen.

Das betrifft die Haftpflicht-, Hausrat, Kfz-, Rechtsschutz- und Wohngebäudeversicherungen sowie die Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Vertragsänderungen oder Beitragserhöhungen

Bei Haftpflicht-, Hausrat, Kfz-, Rechtsschutz- und Wohngebäudeversicherungen kannst du außerordentlich kündigen, wenn

  • die Beiträge erhöht werden ohne verbessernde Leistungen
  • weniger Leistungen ohne einen günstigeren Betrag

Kündigen kannst du zum Wirksamwerden der angekündigten Leistungen und innerhalb eines Monats, nachdem du über die Änderungen informiert worden bist.

Todesfall

So makaber es sich anhört, aber wenn es nichts mehr zu versichern gibt, kannst du außerordentlich kündigen, wie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung, nach dem Ableben des Versicherungsnehmers oder wenn das Haustier verstorbenist (Tierhaftpflicht, Tierkrankenversicherung).

Zwei Sonderfälle

03 Welche Versicherungen nicht kündbar sind

Es gibt eigentlich nur zwei Fälle, in denen die Versicherung nicht oder nur unter konkreten Bedingungen gekündigt werden kann.

  1. Die Rürup-Rente (Basis-Rentenversicherung) kann nur in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt werden. Eine Kündigung, um den Rückkaufswert zu erhalten, funktioniert hier nicht.
  2. Die private und gesetzliche Krankenversicherung kann nur gekündigt werden, wenn die neue Krankenversicherung direkt im Anschluss und ohne Verzögerung beginnt. Der Grund hierfür liegt in der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflicht.

Kündigungsfristen

04 Welche Fristen gibt es und wie finde ich diese heraus?

Die meisten Versicherungen haben eine 3-monatige Kündigungsfrist. Wichtig ist, dass die Versicherungsperiode meistens ein Jahr beträgt und nicht zwangsläufig dem Kalenderjahr entspricht. Entscheidend ist dann, wann du den Versicherungsvertrag abgeschlossen hast.

Beispiel: Du hast die Versicherung am 01. Oktober abgeschlossen, dann musst du bis zum 01.07. kündigen.

Die Kündigungsfrist von drei Monaten gilt in der Regel für Sachversicherungen, also für Hausrat-, Unfall-, Rechtsschutz-, Privathaftpflicht- und Wohngebäudeversicherungen.

Sonderregelungen Kündigungsfrist

Bei einigen Versicherungen ist die Kündigungsfrist anders geregelt.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die GKV wechseln kannst du nach der 12-monatigen Bindungsfrist oder nach einem Jobwechsel. Du hast immer eine zweimonatige Kündigungsfrist (immer zum Monatsende). Beispiel: Du kannst Ende November kündigen und deine Mitgliedschaft bei der neuen GKV startet Anfang Februar.

Die GKV zu kündigen um in die private Krankenversicherung zu wechseln ist nur möglich, wenn keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeführt wird, also wenn du selbstständig bist oder gemacht hast oder dein Jahreseinkommen die Jahresentgeltgrenze überschreitet (66.000 Euro in 2023, 69.300 Euro in 2024).

Private Krankenversicherung

Die PKV kann zum Ende des 1. Jahres oder danach mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist beendet werden, außer bei einer Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren darf innerhalb dieses Zeitraums nicht gekündigt werden. Es wird ein Nachweis über einen nahtlosen Übergang zum neuen Versicherer benötigt.

Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherung

Diese Versicherungen können immer zum Ende eines Zahlungsabschnittes gekündigt werden. Bei einer jährlichen Einzahlung kann zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden; bei Ratenzahlungen zum Schluss des Ratenzeitraums. Beides jedoch nur innerhalb der Ansparphase. Es gibt keine weiteren Fristen, die beachtet werden müssen.

Bei einer Kündigung wird ein Rückkaufswert von den Versicherern bezahlt. Die eingezahlte Summe reduziert sich um die meistens sehr hohen Abschluss- und Vertriebskosten und den Stornoabzug.

Die Riester-Rentenversicherung kann während der Ansparphase zu jedem Zeitpunkt zum Ende der Versicherungsperiode gekündigt werden (Monat, Versicherungsjahr). Da dies gesetzlich jedoch als “schädliche Verwendung” gesehen wird, musst du die staatliche Förderung in voller Höhe zurückzahlen.

Kfz-Versicherung

Haftpflicht- und Kaskoversicherungen für Autos können in der Regel mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Das ist, vor allem bei alten Verträgen, zumeist zum 30. November. Die Kündigung muss spätestens an diesem Stichtag beim Versicherer eingetroffen sein.

Immer mehr Versicherungsunternehmen haben inzwischen andere Stichtage festgelegt. Bitte immer die Fristen in den Vertragsbedingungen beachten. Wurde der Beitrag erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.

Hast du ein angemeldetes Auto gekauft, übernimmst du auch die Versicherung, die du binnen eines Monats kündigen kannst. Dazu reicht es, bei einer anderen Versicherung einen Vertrag abzuschließen; das ist in diesem Fall mit einer Kündigung gleichzusetzen.

Nicht immer lohnt sich ein Wechsel der Versicherung oder des Versicherungsunternehmens. Gerade bei einer privaten Krankenversicherung bringt das häufig mehr Nach- als Vorteile. Überprüfe deshalb immer auch, ob ein Tarifwechsel die gewünschte Änderung bringen kann oder ob bei einer Rentenversicherung der Vertrag beitragsfrei fortgeführt werden kann. Wir helfen dir sehr gerne dabei.

Anja
Anja
Versicherungen

Fristen unbedingt einhalten

05 Die Versicherung richtig kündigen

Deine Versicherungen kannst du auf verschiedenen Wegen kündigen:

  • Post
  • Fax
  • E-Mail

Das Allerwichtigste ist, dass die Kündigung bei deinem Versicherer spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist eingetroffen ist! Es zählt nicht der Poststempel, sondern der Eingang.

Lass dir den Eingang der Kündigung unbedingt bestätigen. Wählst du den postalischen Weg, kannst du den Brief als Einwurfeinschreiben verschicken und bei einem Fax achte auf einen qualifizierten Sendebericht. Auch eine Kündigung per Mail kannst du eine Lesebestätigung einstellen. Besonders bei Kündigungen auf den letzten Drücker solltest du darauf nicht verzichten.

Was sollte in deiner Kündigung stehen?

  • Anliegen “Kündigung” und die Versicherungsnummer in den Betreff für eine schnelle Zuordnung
  • das Datum, zu dem du kündigst oder, wenn du dir unsicher bist, “zum nächstmöglichen Zeitpunkt”
  • Bitte um Bestätigung
  • Widerruf der Einzugsermächtigung für dein Bankkonto

Du musst keinen besonderen Grund für deine Kündigung angeben. Wir geben dir im Folgenden eine Vorlage für eine Kündigung:

“ Hiermit kündige ich meine <Versicherungsbezeichnung> mit der Versicherungsnummer <Nummer> fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes.

Außerdem ziehe ich meine erteilte Einzugsermächtigung für das Konto “IBAN, BIC> zum Vertragsende zurück.”

Bei einem Rückkaufswert musst du auch immer die Kontoverbindung (IBAN, BIC) angeben, auf welches das Geld ausgezahlt werden soll.

Bei einer verspäteten oder unwirksamen Kündigung kann die Kündigung zurückgewiesen werden – jedoch müssen die Gründe dafür angegeben werden.

Kündigungsrecht des Versicherers

06 Wenn der Versicherer die Versicherung kündigt

Das Kündigungsrecht kann beidseitig ausgeübt werden: Nicht nur du kannst eine Versicherung kündigen, sondern auch die Versicherung hat das Recht dazu.

Welche Versicherer dürfen das?

  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Autoversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Am Ende der Hauptfälligkeit darf dir gekündigt werden, es gelten quasi dieselben Fristen wie bei dir. Ein Grund muss nicht angegeben werden. Aber auch, wenn du die Versicherung, zum Beispiel nach einem Schaden, in Anspruch genommen hast, kann dir innerhalb eines Monats nach der Schadensregulierung gekündigt werden.

Aber warum machen Versicherer das? Beliebt ist die “Masche” bei günstigen Altverträgen. Manchmal wird einem mit der Kündigung auch ein neuer Versicherungsvertrag angeboten, der häufig teurer ist und andere Konditionen hat.

Ein anderer Grund kann sein, dass du die Versicherung in Anspruch genommen hast. Also genau deswegen, warum du sie abgeschlossen hast. Bei einer Kfz-Versicherung nach einer Schadensmeldung oder bei einer Rechtsschutzversicherung nach mehreren Fällen. Die Versicherer haben in diesen Fällen Sonderkündigungsrechte.

Tipp: Wenn dir eine Kündigung droht oder bereits ausgesprochen wurde, solltest du mit dem Versicherer in Kontakt treten und fragen, ob die Kündigung von dir ausgehen kann. Wenn du wieder eine Versicherung dieser Art abschlie möchtest, kann sich eine Kündigung seitens des Versicherers negativ auf dich auswirken.

Es gibt jedoch auch Versicherer bzw. Versicherungsarten, bei denen du besonderen gesetzlichen Schutz genießt und die dir nicht einfach kündigen dürfen. Dazu zählen

  • private Krankenversicherung
  • private Rentenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

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