Wann kannst du deine Krankenversicherung kündigen? Gesetzliche Krankenversicherung: Kündigungsfrist im Fokus

In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten Kündigungsfristen und Regelungen, die du kennen solltest. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. In bestimmten Situationen wie einem Umzug ins Ausland, einer Beitragserhöhung oder der Leistungsreduzierung hast du ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht.

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Kündigungsfrist Krankenkasse: Was du wissen solltest

Wie lange ist die Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt grundsätzlich zwei Monate zum Monatsende. Das bedeutet, dass du deine Krankenversicherung spätestens am 31. Oktober kündigen musst, um zum 31. Dezember wirksam auszutreten.

Du kannst allerdings nicht jederzeit kündigen. Denn in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine 12-monatige Bindungsfrist, sodass du für zwölf Monate bei einer Kasse sein musst. In bestimmten Situationen gilt die Frist jedoch nicht, zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung durch die Krankenkasse.

Drei Fakten zur Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung

  1. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende des Versicherungsjahres (§ 175 Abs. 4 SGB V).
  2. Eine Sonderkündigung ist in bestimmten Situationen möglich, etwa bei einer Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  3. Willst du deine Krankenkasse wechseln, musst du dafür keine besonderen Gründe angeben.

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Kassenwechsel: Möglichkeiten und Voraussetzungen

01 Wechsel ist an Bindungsfrist geknüpft

Du kannst deine gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn du die Mindestbindungsfrist erfüllt hast – du also schon mindestens ein Jahr dort versichert bist. Seit dem 1. Januar 2021 musst du nicht einmal selbst die Kündigung verfassen. Stattdessen informiert die neu gewählte Kasse deine bisherige über den Wechsel.

Deine Krankenkasse musst du nur dann kündigen, wenn du das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) komplett verlassen möchtest. In diesem Fall musst du nachweisen, dass du anderweitig im Krankheitsfall abgesichert bist, um die Kündigung wirksam werden zu lassen. Dies ist etwa der Fall, wenn du freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist. Dann kannst du in die private Krankenversicherung wechseln.

Möchtest du von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln, ist dies nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Als Angestellter musst du dein Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 Euro (Stand 2023) senken, um in die GKV zurückkehren zu können. Bist du selbstständig, musst du in deinem Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis wechseln, um die Möglichkeit eines Wechsels zu haben.

Wenn du dich für einen Krankenkassenwechsel entscheidest, solltest du die passende Absicherung wählen. Wir bieten einen praktischen Rechner an, mit dem du eine Vielzahl von Krankenkassen einfach vergleichen kannst.

Gesetzliche Krankenversicherung – Die Kündigungsfrist

02 Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Umzug ins Ausland

Wenn du ins Ausland umziehst, ändert sich deine Versicherungssituation in der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, unabhängig von der regulären zweimonatigen Kündigungsfrist.

Deine gesetzliche Krankenversicherung kannst du außerordentlich kündigen, wenn du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegst und dadurch nicht mehr versicherungspflichtig in Deutschland bist.

Es ist wichtig zu beachten, dass du nach dem Umzug ins Ausland eine Krankenversicherung in deinem neuen Aufenthaltsland abschließen solltest, um eine angemessene Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Informiere dich daher vor deinem Umzug über die dortigen Versicherungsbestimmungen und sorge für eine reibungslose Fortsetzung deiner Krankenversicherung im Ausland.

 

Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Beamten

Wenn du als junger Beamtenanwärter deinen Dienst beginnst, erhältst du eine Urkunde, die deine Verbeamtung als Beamte bestätigt. Dadurch ändert sich deine Krankenversorgung. Mit der Verbeamtung hast du Anspruch auf Beihilfe durch deinen Dienstherrn und wirst in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr als versicherungspflichtig betrachtet. Wechselst du als Beamter in die private Krankenversicherung, dann übernimmt dein Dienstherr mindestens 50 Prozent deiner Krankheitskosten und in bestimmten Fällen sogar 70 Prozent. Die private Krankenversicherung kommt für die verbleibenden Kosten auf.

Auch wenn du ein Beamter auf Widerruf oder auf Probe bist, hast du bei deiner Verbeamtung ein Sonderkündigungsrecht. Dies bedeutet, dass du ab dem Zeitpunkt deiner Verbeamtung nicht mehr gesetzlich versicherungspflichtig bist. Du kannst dann die GKV kündigen und in die private Krankenversicherung wechseln.

Du suchst ein Muster für dein Krankenversicherungs-Kündigungsschreiben? Eigentlich ist das gar nicht mehr notwendig. Denn seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 kümmert sich deine neue Krankenkasse um den reibungslosen Wechsel. Sie kontaktiert deine alte Kasse und informiert sie über deine Kündigung.

Jenny
Jenny
Expertin für Krankenversicherungen

Sonderkündigungsrecht Krankenkasse: Diese Rechte hast du

03 Kündigungsfrist bei Sonderkündigung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die reguläre Kündigungsfrist für deine gesetzliche Krankenversicherung beträgt grundsätzlich zwei Monate zum Monatsende, wenn deine Mindestbindungsfrist von einem Jahr abgelaufen ist.

Allerdings gibt es außerordentliche Kündigungsgründe, die es dir ermöglichen, deine Krankenkasse außerhalb der regulären Mindestbindungsfrist zu wechseln. Diese Sonderkündigungsrechte der Krankenkasse sind gesetzlich festgelegt und bieten dir als Versicherten die Möglichkeit, in bestimmten Situationen deine Krankenkasse zu wechseln.

 

Wenn du deine Kündigungsfrist für die gesetzliche Krankenversicherung verpasst hast und schon länger als zwölf Monate versichert bist, ist das kein großes Problem. Du hast im neuen Monat wieder die Möglichkeit, deine Kasse mit der regulären Frist von zwei Monaten zum Monatsende zu kündigen.

Befindest du dich noch im Zeitraum der Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten, bleibt dir nichts anderes übrig, als den Ablauf der Frist abzuwarten, bis du deine Krankenkasse kündigen kannst.

Wir empfehlen, dass du vor einem Wechsel verschiedene Krankenkassen miteinander vergleichst, um in Zukunft optimal abgesichert zu sein. Verschaffe dir hier einen Überblick.

Hast du noch Fragen? Meld dich gerne bei uns.

Zuletzt aktualisiert am: 10.08.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen