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Freiwillige Krankenversicherung

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Was bedeutet freiwillige Krankenversicherung?

Arbeitnehmer müssen sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, wenn sie unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Viele andere Personengruppen können wählen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Haben Sie die Wahl und entscheiden sich für die Gesetzliche, so spricht man von einer freiwilligen Krankenversicherung.

Freiwillige Krankenversicherung – Grundlagen

Die freiwillige Krankenversicherung wird in § 9 des Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) beschrieben. Sie kommt zum Zuge, wenn eine Pflichtversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse endet oder wenn eine Person Zutritt zu dieser erlangen möchte.

Wer kann eine freiwillige Krankenversicherung wählen?

In Deutschland gilt für die meisten Menschen, dass sie sich gesetzlich krankenversichern müssen. Diese Pflicht besteht für einige Personengruppen nicht, darunter Beamte, Studenten und viele Selbständige. Auch Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze sind nicht betroffen. 2012 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 50.850 Euro brutto pro Jahr. Unter anderem können folgende Gruppen eine freiwillige Krankenversicherung wählen:

  • Versicherte, deren Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse endet
  • Selbständige
  • Kinder, für die keine Familienversicherung möglich ist, weil die Bedingungen nach § 10 SGB V nicht erfüllt sind
  • Mitglieder, die aus der Familienversicherung ausscheiden
  • Studierende, die nicht mehr in der Krankenversicherung der Studenten versicherungspflichtig sind
  • Schwerbehinderte
  • Aus dem Ausland heimgekehrte Arbeitnehmer

Möchten Sie eine freiwillige Krankenversicherung wählen, so müssen Sie Ihre Absicht schriftlich erklären.

 

Redaktions-Tipp

Möchten Sie wegen einer Sonderleistung Mitglied einer bestimmten Krankenkasse werden? Dann sollten Sie sich bestätigen lassen, dass sie die Leistung auch weiterhin bieten wird. Auf einige Krankenkassen kommen Fusionen zu, was zu Änderungen bei manchen Leistungen führen wird.

Meldefristen

Für Arbeitnehmer, deren Versicherungspflicht endet und für Selbständige gelten bestimmte Meldefristen. Arbeitnehmer, die der privaten Krankenversicherung beitreten möchten, müssen spätestens zwei Wochen nach Mitteilung ihrer gesetzlichen Krankenkasse ihren Austritt erklären. Sonst setzt sich ihre Versicherung als freiwillige Versicherung fort. Selbständige, die der Gesetzlichen freiwillig beitreten wollen, müssen dies spätestens 3 Monate nach Eintritt der Selbständigkeit beantragen.

 

Spartipp

Wenn Sie selten zum Arzt gehen und sparen möchten, kann der Abschluss eines Wahltarifs mit Beitragsrückzahlung sinnvoll sein. Haben Sie einen solchen Tarif und nehmen ein Jahr lang keine medizinische Leistung (außer Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen) in Anspruch, erhalten Sie bis zu einem Monatsbeitrag zurück.

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