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Private Krankenversicherung

Deutlich mehr Leistungen als die GKV

Private Krankenversicherung
  • Für Beamte, Selbstständige und Studenten
  • Für Arbeitnehmer ab 52.200 Euro Bruttoverdienst
  • Von der Chefarztbehandlung bis zum Zahnersatz
  • Individuell anpassbar und flexibel
 

Die beste private Krankenversicherung 2013 finden

Kurze Wartezeiten beim Arzt, beste Behandlung und Medikamente: Das bekommen Sie nur durch eine private Krankenversicherung (PKV). Und die muss nicht mal teuer sein. Wenn Sie eine Krankenversicherung privat abschließen, zahlen Sie häufig weniger als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Wer kann eine PKV abschließen?

Selbständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Sie müssen sich dafür nur von ihrer Versicherungspflicht befreien lassen und können dann in die private Krankenversicherung eintreten. Während Beamte früher die Möglichkeit hatten, auf eine die Beihilfe ergänzende Versicherung zu verzichten, müssen auch sie seit dem 1.1.2009 entweder in der gesetzlichen oder aber in der privaten Krankenversicherung versichert sein. Da bei ihnen der Arbeiterzuschuss entfällt, lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung jedoch selbst bei mehreren Kindern häufig nicht gegenüber der privaten Krankenversicherung.

Einkommensgrenze für Angestellte

Arbeitnehmer können eine private Versicherung abschließen, wenn ihr Einkommen die aktuelle Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) überschreitet. Im Jahr 2013 bedeutet dies, dass Sie als Arbeitnehmer jährlich mehr als 52.200 Euro brutto verdienen müssen. Sie können sich dann von der Versicherungspflicht bei der GKV befreien lassen und haben die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich dem Lohnniveau in Deutschland angepasst. Fallen Sie durch einen Jobwechsel oder durch die Erhöhung der Einkommensgrenze erneut unter die Versicherungspflichtgrenze, sind Sie automatisch wieder versicherungspflichtig und müssen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen.

Was bieten Tarife der privaten Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung bietet hochwertigere Leistungen als die GKV. Dazu zählen die Chefarztbehandlung sowie hohe Kostenerstattung für Sehhilfen, Medikamente, Physiotherapie, Zahnersatz und alternative Heilmethoden. Diese Leistungen trägt die gesetzliche Versicherung in der Regel nicht oder nur zu geringen Teilen.

Ein enormer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist ihre Individualität. Im Gegensatz zum Standardschutz der gesetzlichen Krankenkassen kann der Leistungsumfang auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten werden. Sie können also bestimmte Leistungen versichern, andere hingegen ausklammern und damit Ihre Beiträge senken. Beachten Sie allerdings, dass die genauen Leistungen vom jeweiligen Tarif abhängig ist. Der PKV Basistarif beinhaltet zum Beispiel in der Regel nur Leistungen, die auch die gesetzliche Krankenversicherung bietet, während Top-Tarife kaum Wünsche offen lassen.

  Gesetzl. Krankenversicherung (GKV) Private Krankenversicherung (PKV)
Versicherte

Arbeitnehmer sind bis zu einem Einkommen von derzeit 52.200 Euro brutto jährlich pflichtversichert. Verdienen Sie mehr, haben Sie die Möglichkeit sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern zu lassen oder in die private zu wechseln.

Auch Beamte, Studenten, Freiberufler und Selbständige können sich freiwillig gesetzlich versichern.

Arbeitnehmer können sich ab einem Einkommen von 52.200 Euro brutto im Jahr von der Versicherungspflichtgrenze befreien lassen und in die private Krankenversicherung eintreten.

Beamte, Studenten, Selbständige und Freiberufler können einkommensunabhängig die private Krankenversicherung wählen.

Familienversicherung

Die kostenlose Familienmitversicherung gilt für Kinder bis 25 Jahre und Ehepartner ohne Einkommen bzw. mit einem geringen Einkommen bis 450 Euro monatlich. 

Eine kostenlose Familienversicherung ist in der PKV nicht vorgesehen. Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen müssen selbständig in der privaten Krankenversicherung versichert werden.

Leistungsumfang

Die Leistungen in der GKV entsprechen der gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung. Für zahlreiche Leistungen müssen Versicherte daher selbst aufkommen bzw. Zuzahlungen leisten.

Zahlreiche Krankenkassen bieten allerdings Zusatzleistungen in Form von Bonusprogrammen oder Wahltarifen, so lässt sich der Leistungsumfang der Versicherung teilweise erheblich erweitern.

Die Leistungen der Ärzte sind dabei budgetiert. So kann es gerade am Jahres- oder Quartalsende dazu kommen, dass das Budget ausgeschöpft und Behandlungen verschoben werden müssen.

Die Krankenversicherung gilt dabei europaweit und in allen Ländern mit den Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet hat.

Die Leistungen bei der privaten Krankenversicherung richten sich nach dem jeweiligen Tarif. So gibt es Tarife, die Versicherten ein breites Leistungsspektrum bieten, andere umfassen nur die Grundversorgung.

Die sogenannten Top-Tarife bieten den umfassendsten Leistungsumfang. Dieser beinhaltet beispielsweise die Kostenerstattung für Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktikerleistungen sowie die Chefarztbehandlung und Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt.

Eine Budgetierung von Leistungen gibt es bei der privaten Krankenversicherung nicht. Dadurch besteht nicht die Gefahr, dass Behandlungen verschoben werden.

Die private Versicherung gilt europaweit und mindestens einen Monat darüber hinaus. Auch ein weltweiter Schutz ist mitunter möglich.

Beiträge

Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt ein einheitlicher, einkommensabhängiger Beitragssatz. Zusätzlich dazu können Krankenkassen einen monatlichen Zusatzbeitrag für die Versicherung erheben. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 15,5 Prozent. Arbeitgeber zahlen dabei einen Anteil von 7,3, Arbeitnehmer 8,2 Prozent.

Eine Beitragsrückerstattung ist bei einer sehr guten Finanzlage der Versicherung möglich, wird aber kaum genutzt. Allerdings bieten viele Kassen Wahltarife an, die Beiträge bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen erstatten.

Die Krankenversicherungsprämie bei der PKV richtet sich nach verschiedenen Faktoren. So wird der Beitrag individuell abhängig von Alter, Gesundheitszustand und gewünschtem Leistungsumfang festgelegt. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle.

Eine Beitragsrückerstattung ist möglich, wenn dies in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist. So können bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen bis zu 6 Monatsbeiträge jährlich erstattet werden.

Abrechnung

Medizinische Behandlungen werden vom Leistungserbringer direkt mit den Krankenkassen nach dem Sachleistungsprinzip abgerechnet. Der Versicherte muss nicht in Vorleistung gehen, nur bei manchen Behandlungen sind Zuzahlungen fällig.

Bei ambulanten Behandlungen tritt der Versicherte in Vorleistung und reicht die Rechnung dann zur Erstattung bei der Krankenversicherung ein. Bei stationären Behandlungen rechnet das Krankenhaus direkt mit der Krankenversicherung ab.

Krankenversicherung
im Alter
Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidarprinzip. Dies bedeutet, die Beiträge bleiben im Alter stabil, obwohl im Schnitt mehr Leistungen in Anspruch genommen werden. Allerdings kann es langfristig durch den demografischen Wandel zu generellen Beitragssteigerungen und Leistungskürzungen kommen.

Da sich die Beiträge zur privaten Versicherung nach dem individuellen Gesundheitsrisiko richten, steigen die Beiträge mit dem Alter an. Um Kostenexplosionen zu vermeiden, werden allerdings bereits in jungen Jahren Altersrückstellungen gebildet, um den Beitragsanstieg zu bremsen. Dafür kommt es jedoch zu keinen Leistungskürzungen.

Aufnahme Die gesetzlichen Krankenkassen müssen jeden Versicherten aufnehmen. Ausnahme bilden nur Menschen, die über 55 Jahre alt sind und vorher nicht versicherungspflichtig waren. Die privaten Krankenversicherer können die Bedingungen für die Aufnahme in ihre Tarife selbst festlegen. Ausnahme bildet der Basistarif. Hier besteht für die Krankenversicherungen ein Aufnahmezwang.
Kündigung und
Wechsel
Eine Kündigung ist jederzeit möglich und tritt zum jeweils übernächsten Monat in Kraft. Allerdings hat der Versicherte bei der neuen Krankenkasse dann achtzehn Monate keine Möglichkeit zum Wechsel. Sie können bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherunsgjahres kündigen.
Eine Rückkehr in die GKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
 
 

Stolperfalle

Gerade besonders günstige Tarife sollten Sie gemeinsam mit einem Berater unter die Lupe nehmen. Bei einer solchen PKV fallen oftmals wichtige Leistungen weg oder es drohen im Nachhinein erhebliche Beitragssteigerungen, was oft nur für einen Experten ersichtlich ist.

Beiträge zur PKV

Private Krankenversicherung
Eine PKV bietet u.a. Zusatzleistungen wie
Chefarztbehandlung oder Zahnersatz

Anders als bei der GKV sind die Kosten einer PKV unabhängig von Ihrem Einkommen. Etwaige Gehaltserhöhungen wirken sich auf die Höhe der zu leistenden Beiträge nicht aus. Die Beiträge beruhen auf persönlichen Faktoren wie Ihrem Gesundheitszustand, Ihrem Beruf und Ihrem Alter. Somit können gerade junge Angestellte bei der Privaten sparen.

Darüber hinaus stehen die Beiträge in Zusammenhang mit dem Versicherungsumfang und der Kostenpolitik des Anbieters. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote und Tarife lohnt sich also. In vielen Fällen ist eine private Krankenversicherung am Ende sogar deutlich günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung. Um einen ersten Eindruck über die Kosten zu erhalten, können Sie auch unseren PKV Rechner ausprobieren.

Arbeitgeberanteil

Auch Arbeitnehmer, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, erhalten einen Arbeitgeberanteil bzw. Arbeitgeberzuschuss zur Versicherungsprämie. Dieser beträgt 50 % der Kosten für die private Krankenversicherung, maximal jedoch die Hälfte des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2013 beträgt der vorgeschriebene Höchstbetrag zur Versicherung 287,44 Euro pro Monat. Allerdings kann der Arbeitgeber auch freiwillig mehr als den vorgeschriebenen Höchstbeitrag leisten.

Kostenreduktion durch Selbstbeteiligung

Gerade Selbständige und Freiberufler, die die Krankenversicherungsprämie allein tragen müssen, sind häufig auf der Suche nach einer Möglichkeit die Beiträge zu reduzieren. Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann der monatliche Beitrag zur Versicherung erheblich verringert werden. Allerdings sollten Sie dabei darauf achten, dass die Selbstbeteiligung nicht zu hoch angesetzt wird, sonst besteht die Gefahr, dass man sich finanziell übernimmt, wenn man doch auf Leistungen angewiesen ist.

Was tun bei einer Beitragserhöhung?

Die Prämien für die private Krankenversicherung können im Nachhinein nach oben hin angepasst werden. Veraltet ein Tarif etwa, sind höhere Ausgaben für Leistungen notwendig, so dass die Prämien für die Versicherung gegebenenfalls erhöht werden müssen. Werden die Beiträge im Laufe der Zeit zu hoch, kann es sich lohnen, entweder den Tarif oder aber den Anbieter zu wechseln. Welche der beiden Möglichkeiten sich eher lohnt, ist abhängig von der bisherigen Versicherungszeit, den angesammelten Altersrückstellungen und dem Alter des Versicherten. Mehr nützliche Tipps zum Wechsel der privaten Krankenkasse können Sie hier nachlesen.

 

Spartipp

In vielen Tarifen erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Beiträge, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Dies lohnt sich vor allem für junge, gesunde Versicherte, die selten krank werden. Darüber hinaus zahlen einige Versicherer auch freiwillig eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, wenn in einem Jahr besonders gut gewirtschaftet wurde.

Gültigkeit der Versicherung im Ausland

Ein umfassender Krankenversicherungsschutz ist nicht nur im Inland wichtig. Auch wer sich zeitweise, etwa im Urlaub oder im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit, ins Ausland begibt, möchte sich dort im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung gut versorgt durch die Versicherung wissen. Die private Krankenversicherung bietet im europäischen Ausland uneingeschränkten Schutz, im außereuropäischen Ausland gilt der Schutz einen Monat. Je nach Tarif kann die private Krankenversicherung auch länger als einen Monat leisten, hier sollte man jedoch im Vorfeld Rücksprache mit seinem Krankenversicherer halten. Alternativ kann man auch mittels einer Auslandsreisekrankenversicherung den Versicherungsschutz für das Ausland erweitern.