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Krankenkassenwechsel

Sparen und bessere Leistungen nutzen

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Warum kann ein Wechsel sinnvoll sein?

Seitdem der einheitliche Beitragssatz eingeführt wurde, werben die Kassen mit unterschiedlichen Leistungen und Angeboten um neue Mitglieder. Viele Tarife bieten Sonderleistungen und hohe Ersparnisse beim Beitrag. Die Möglichkeiten, die die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bereithalten, sind sehr unterschiedlich.

Was ist beim Krankenkassenwechsel zu beachten?

Möchten Sie die Krankenkasse wechseln, müssen Sie bei Ihrer GKV schriftlich kündigen. Das Schreiben können Sie persönlich vorlegen oder per Einschreiben mit Rückschein verschicken. 14 Tage nach Eingang Ihrer Kündigung muss Ihre Krankenkasse die Kündigung schriftlich bestätigen. Ist dies nicht der Fall, so fordern Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung ein. Diese müssen Sie Ihrer neuen GKV zukommen lassen. Der Wechsel ist vollbracht, sobald Ihre neue Krankenkasse Ihre Mitgliedschaft bestätigt hat.

Regulärer Krankenkassenwechsel

Sie müssen mindestens 18 Monate bei Ihrer GKV Mitglied gewesen sein, um zu einer neuen Krankenkasse wechseln zu können. Haben Sie einen Wahltarif, können Sie vermutlich erst nach 3 Jahren kündigen. Nach Ablauf der für Sie geltenden Frist können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende wechseln. Kündigen Sie beispielsweise Ende Oktober Ihre GKV, können Sie ab dem 1. Januar bei einer neuen Krankenkasse versichert sein.

 

Spartipp

Wenn Sie an bestimmten Programmen Ihrer GKV teilnehmen oder sich gesundheitsbewusst verhalten, können Sie mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Einige Krankenkassen bieten Ihnen zudem finanzielle Unterstützung, wenn Sie Gesundheitskurse wahrnehmen.

Sonderkündigungsrecht

Wenn Ihre Krankenkasse ankündigt, dass Sie künftig Zusatzbeiträge zahlen müssen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt auch, wenn sie bislang gezahlte Prämien streicht oder senkt. Erhebt Ihre GKV in Zukunft einen Zusatzbeitrag, können Sie bis zu dem Tag kündigen, an dem Sie diesen das erste Mal zahlen müssten. Wenigstens 4 Wochen vor diesem Tag muss Sie Ihre GKV über Ihr Kündigungsrecht informieren. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, falls Sie einen Wahltarif haben.

Tarife vergleichen und Krankenkasse wechseln

Möchten Sie die Krankenkasse wechseln, sollten Sie vorher viele Tarife einander gegenüberstellen. Unser Vergleichsrechner gibt Ihnen die Chance, eine Vielzahl an Angeboten miteinander zu vergleichen und den Wunschtarif zu beantragen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Service!