Abgesichert im Alter? Betriebsrente und Krankenversicherung: Darauf musst du achten

Mit einer Betriebsrente sorgst du entspannt fürs Alter vor. Doch ist dir bewusst, dass davon Beiträge zu deiner gesetzlichen Krankenversicherung abgehen? Seit Einführung eines Freibetrags ist das Minus zwar nicht mehr ganz so groß. Dennoch solltest du dich genau informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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Ein kurzer Überblick

Das Wichtigste über Betriebsrente & gesetzliche Krankenversicherungen

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine wichtige Säule, wenn es um deine Ruhestandsplanung geht. Als Arbeitnehmer hast du die Möglichkeit, mit Unterstützung deines Chefs Vermögen fürs Alter anzusparen. Im Vergleich zur privaten Altersvorsorge hat die Betriebsrente jedoch einen Haken: Auf sie musst du als Betriebsrentner den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichten.

Die kleine positive Nachricht dabei ist: Für Betriebsrenten gibt es einen Freibetrag. Von ihm profitierst du allerdings nur, wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist.

Drei Fakten über Betriebsrente und Beiträge zur Krankenversicherung

  1. Wenn du Versorgungsbezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge bekommst, musst du Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
  2. Seit 2020 gibt es für Betriebsrentner einen Freibetrag für Beiträge zur Krankenversicherung.
  3. Wenn du als Rentner eine private Krankenversicherung hast, spielt die Auszahlung der Bezüge aus einer betrieblichen Altersversorgung keine Rolle. Die Beiträge orientieren sich nicht an der Höhe deiner Rentenauszahlung.

Deep Dive

01 Einfluss deiner Betriebsrente auf die Krankenversicherung

Die Betriebsrente ist ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge für viele Arbeitnehmer. Seit einigen Jahren muss dich dein Chef dabei unterstützen, sodass du dir schrittweise ein solides finanzielles Polster für deinen Ruhestand aufbauen kannst.

Was jedoch häufig beim Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge vergessen oder nicht bedacht wird: Auch als Rentner bist du in der Pflicht, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Abhängig davon, wie teuer deine Krankenversicherung ist, wirkt sich das direkt auf die Höhe deiner monatlichen Rentenbezüge aus. Denn von deiner Betriebsrente gehen noch Beiträge für die Krankenkasse und die gesetzliche Pflegeversicherung ab. Je höher Krankenkassenbeitrag ist, desto weniger bekommst du ausgezahlt.

Wichtig: Das gilt nur, wenn du gesetzlich versichert bist. Bist du im Alter in einer privaten Krankenversicherung, erhältst du deine Betriebsrente voll ausgezahlt, abgesehen von möglichen Steuern.

Unser Tipp: Hast du die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln, kann das Thema Abzüge bei deiner Betriebsrente ein ausschlaggebender Punkt sein. Darüber hinaus kannst du dir einen individuellen und auf deine Bedürfnisse zugeschnitten Versicherungsschutz auswählen. Lass dich bei der Suche nach dem besten Preis-Leistungs-Mix sicherheitshalber beraten, um Stolperfallen zu umgehen.

So kannst du profitieren

02 Betriebsrente & Krankenversicherung: Diese Freibeträge solltest du kennen

Wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist, profitierst du mit einer Betriebsrente von den geltenden Freibeträgen. Für freiwillig Versicherte gilt der Freibetrag nicht. In diesem Fall wird die gesamte Betriebsrente für die Berechnung des Krankenkassenbeitrags herangezogen.

Der Freibetrag beträgt 2024 genau 176,75 Euro. Bis zu diesem Betrag werden von deiner Betriebsrente keine Krankenkassenbeiträge fällig. Erst für jeden Cent darüber hinaus fällt der Beitrag an.

Dazu ein Beispiel: Bekommst du 300 Euro Betriebsrente, wird zunächst der Freibetrag abgezogen. Von den verbleibenden 123,75 Euro wird nun der Beitrag berechnet. Bei einem durchschnittlichen Krankenkassenbeitrag von 16,3 Prozent ergibt sich ein Betrag von rund 20 Euro. Hinzu kommt dein Pflegeversicherungsbeitrag, der auf die volle Betriebsrente berechnet wird.

 

Unser Tipp: Trotz des Freibetrags kann sich deine Betriebsrente spürbar reduzieren. Prüfe daher, ob du mit einem Wechsel der Krankenkasse Geld sparen kannst. Denn die Kassen unterscheiden sich teils deutlich in ihrem Zusatzbeitrag.

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Mit welchen Beiträgen musst du rechnen?

03 Beiträge zur Krankenversicherung: Was musst du als Rentner zahlen?

Auch als Rentner musst du bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung den üblichen Beitragssätzen rechnen. Wie viel du für deine Krankenkasse im Ruhestand zahlst, hängt von deinem Einkommen ab. Dabei werden alle Einkommensarten berücksichtigt, also auch deine Bezüge aus der Betriebsrentenversicherung.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Hiervon zahlst du die Hälfte. Den Rest übernimmt die Deutsche Rentenversicherung. Dieser Betrag wird automatisch monatlich von deinen Renteneinkünften  abgezogen. Darüber hinaus erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag, der bei durchschnittlich 1,7 Prozent liegt. Von diesem Betrag wird ebenfalls nur die Hälfte berechnet.

Bist du Mitglied in der sogenannten Krankenversicherung der Rentner (KVdR), bekommst du den Zuschuss der Rentenversicherung automatisch. Bist du freiwillig bei einer Krankenkasse versichert oder hast du eine private Krankenversicherung, musst du den Beitragszuschuss bei der Rentenantragstellung beantragen. Dieser wird dann mit der Rente ausgezahlt. Der Beitragszuschuss beträgt in der Regel 7,3 Prozent deiner Einkünfte.

Jenny
Jenny
Expertin für Krankenversicherungen

Weitere Fragen

Häufige Fragen zum Thema Betriebsrente und Krankenversicherung

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Zuletzt aktualisiert am: 04.01.2024

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen