Von Anspruch über Verdienstausfall Kind krank: So bekommst du Kinderkrankengeld, wenn du privat versichert bist

Schnupfen, Grippe, Magen-Darm-Virus: Schul- und Kindergartenkinder stecken sich viel und häufig an und müssen dann zu Hause betreut und liebevoll gepflegt werden. Aber was passiert dann mit deiner Lohnfortzahlung und hast du Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn du privat versichert bist? Besonders bei längeren Genesungszeiten, kann ein Verdienstausfall verheerend sein. Wir erklären dir hier alles, was du zu dem Thema wissen musst.

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Kurz und knapp

Kinderkrankentage in der privaten Krankenversicherung

Wer gesetzlich versichert ist und sich um ein krankes Kind kümmern muss, welches ebenfalls in der GKV mitversichert ist, muss sich um das Thema Kinderkrankengeld nicht wirklich Gedanken machen. Denn das ist ein System aus den gesetzlichen Krankenversicherungen. Bei Versicherten einer PKV bzw. wenn das Kind auch privat versichert ist, ist das etwas komplizierter.

Es gibt jedoch noch andere Lösungen, die angeboten werden und auch der Arbeitgeber spielt eine große Rolle, sodass der Verdienstausfall bei einer Freistellung nicht zu groß ausfällt.

5 einfache Fakten: Was passiert, wenn das Kind krank ist?

  1. Jeder Angestellte hat ein Recht auf unbezahlte Freistellung, wenn das Kind krank ist und betreut werden muss.
  2. Kinderkrankengeld gibt es in der Form nur in der gesetzlichen Krankenversicherung und stellt eine Entschädigungsleistung dar.
  3. Privat Versicherte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld.
  4. Ist das Kind privat versichert, das pflegende Elternteil gesetzlich, so gibt es auch hier kein Kinderkrankengeld.
  5. Nur die wenigsten privaten Krankenversicherungen bieten Tarifbausteine an, bei denen eine Pauschale bezahlt werden kann.

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Kinderkrankengeld erklärt

01 Kind krank: Welche Ansprüche bestehen?

Bis zu 8 Infektionen im Jahr fangen Kinder sich im Durchschnitt ein. Das liegt daran, dass das Immunsystem noch nicht so stark ist und auch daran, dass sie mit so vielen anderen Kindern jeden Tag engen Kontakt haben. So müssen Eltern also mit rechnen, dass das Kind häufiger mal krank ist – und sie dann mit ihm zuhause bleiben müssen.

Ist das Kind nicht älter als 12 Jahre, haben Angestellte den Anspruch, ja sogar das Recht, auf eine Freistellung (unbezahlt) von der Arbeit:

Pro ElternteilAlleinerziehende
1 Kind10 Tage/Jahr20 Tage/Jahr
Mehrere Kinder25 Tage/Jahr50 Tage/Jahr

Und das ist ja schon mal etwas. Aber niemand möchte sein Einkommen schmälern, weil das kranke Kind betreut werden muss, oder? Deswegen gibt es das Kinderkrankengeld: es ist eine Arbeitsausfallvergütung für das Elternteil, das zuhause beim Kind bleibt. Was sich wie ein tolles Geschenk anhört, ist aber nicht selbstverständlich zu bekommen. Schon gar nicht, wenn Angestellte privat versichert sind oder das Kind privat versichert ist.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes, welches den Verdienstausfall auffangen soll und von der jeweiligen GKV gezahlt wird, ist gesetzlich festgelegt und beträgt 70 % vom Bruttogehalt bzw. maximal 90 % vom Nettogehalt. Und ja, du hast richtig gelesen: es handelt sich um eine Leistung der GKV für gesetzlich Versicherte.

Im einfachsten und sichersten Fall:

  • ist das Elternteil, das mit dem Kind zuhause bleibt ist gesetzlich versichert;
  • ist das kranke Kind in der Familienversicherung des Elternteils, das das Kind betreut kostenlos gesetzlich mitversichert;
  • ist das Kind unter 12 Jahre alt und
  • sind keine weiteren Familienangehörige im selben Haushalt, die sich um das Kind kümmern können
  • hat der Arzt ein Attest ausgestellt für das Kind und hält die Betreuung durch einen Erwachsenen als notwendig

Ist das Kind privat versichert, so gibt es keinen finanziellen Ausgleich für die Zeit, die das Elternteil mit dem Kind daheim bleibt. Ist das Kind krank, besteht erstmal nur der Anspruch auf Freistellung, jedoch heißt das nicht, dass der Verdienstausfall bezahlt wird.

Kind krank und zuhause

02 Entschädigungsleistung: Auf die Konstellation kommt es an

Wer Anspruch auf Kinderkrankengeld hat, hängt nicht zuletzt von den Versicherungen der Eltern ab, bei wem das Kind versichert ist und wer das Kind zuhause pflegt und deswegen von der Arbeit freigestellt ist.

Kinderkrankengeld gibt es, wenn:

  • Kind gesetzlich familienversichert + Elternteil in der GKV bleibt zuhause

Kein Kinderkrankengeld gibt es, wenn

  • Kind in der GKV + betreuendes Elternteil in der PKV
  • Kind in der PKV + betreuendes Elternteil in der PKV
  • Kind in der PKV + betreuendes Elternteil in der GKV
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Kind krank in der PKV

03 So kannst du eine Art Kinderkrankengeld in der PKV bekommen

Auch wenn du Krankengeld von deiner PKV erhältst, so gilt das nicht für dein Kind. Dein Kind hat einen eigenen PKV-Tarif und ist ja nicht bei dir mitversichert. Auch wenn dein Kind gesetzlich versichert ist, du aber mit ihm zu Hause bleibst, so bekommst du nicht von der GKV das Kinderkrankengeld. Dafür muss der in der GKV versicherte Elternteil das Kind betreuen.

Einige Versicherer in der privaten Versicherungswirtschaft haben erkannt, dass das fehlende Kinderkrankengeld für privat Versicherte ein wirkliches Übel ist und bieten Lösungen an. Die sie sich natürlich auch bezahlen lassen.

Und bei diesen Anbietern gibt es ausgewählte Tarife, bei denen die Eltern einen Tagessatz oder Pauschale bekommen, wenn sie und ihr Kind privat vollversichert sind (und das Kind von dem entsprechenden Versicherten) betreut wird:

Um dann noch von der privaten Krankenversicherung das Kinderkrankengeld zu bekommen, müssen viele Bedingungen erfüllt sein:

  • das Kind darf nicht älter als 12 Jahre alt sein (nur bei hilfebedürftigen, behinderten Kindern gibt es keine Altersgrenze)
  • die Betreuung vom Arzt angeordnet wird und er ein entsprechendes Attest aushändigt
  • das Kind innerhalb der Schulzeit und nicht in den Ferien krank ist
  • das Elternteil eine Freistellung von der Arbeit hat, um um das kranke Kind zu betreuen, jedoch der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung zahlt
  • es keine anderen Angehörigen im Haushalt gibt (auch Großeltern), die sich um das kranke Kind kümmern können

Zusammenfassung

04 Kind krank: dieses Geld kannst du bekommen

Bei einem Verdienstausfall, der eintritt, weil dein Kind krank ist, musst du dich nicht nur auf das Kinderkrankengeld konzentrieren. Wir wissen, dass das Thema etwas komplizierter ist und listen dir deswegen einmal auf, wann du welches Geld bekommst, wenn dein Kind krank ist und du es als privat Versicherter betreuen musst:

  • Lohnfortzahlung des Arbeitgebers als Angestellter, wenn vertraglich (nicht anders) geregelt
  • staatliche Bezüge bei Beamten
  • Kinderkrankengeld im Tarif der PKV enthalten ist

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Lohnfortzahlung. Diese wird vom Arbeitgeber bezahlt, entfällt also leider für Selbstständige. Die Lohnfortzahlung ist gesetzlich festgeschrieben (§ 616 BGB) und so haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu 5 Tage, wenn sie der Arbeitsverpflichtung unverschuldet nicht nachkommen können. Das gilt für Kinder wie auch Familienangehörige, die gepflegt werden müssen. In einigen Tarifverträgen wird die Grenze sogar auf 10 Tage angehoben.

Aber Achtung: Manchmal wird die Lohnfortzahlung auch im Vertrag ausgeschlossen. Du solltest diesen also ganz aufmerksam und akribisch lesen. Bei Formulierung wie „Die Zahlung des Arbeitsentgelts erfolgt nur für tatsächlich geleistete Arbeit.“ sollten deine Alarmglocken schrillen.

Ansonsten kannst du auch immer noch mit deinem Arbeitgeber in “Verhandlungen gehen” und absprechen, dass, soweit es deine Arbeitstätigkeit zulässt, auch im Home Office arbeiten kannst und somit kein Verdienstausfall zu befürchten ist.

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Zuletzt aktualisiert am: 12.12.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Krankenversicherungen