Anspruch, Antrag, Höhe Private Krankenversicherung: So viel Mutterschaftsgeld bekommst du

Mit einer Schwangerschaft ändert sich nicht nur das private Leben, sondern auch die finanzielle Lage. Dabei gehört Mutterschaftsgeld zu den typischen Arbeitnehmerrechten, oder? Nicht immer. Denn für privat Versicherte – ob Angestellte oder Selbstständige – gelten andere Richtlinien. Ob und wie viel Mutterschaftsgeld in der privaten Krankenversicherung gezahlt wird, erklären wir dir in diesem Ratgeber.

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Ein Überblick

Mutterschaftsgeld: Anspruch, Höhe, Fristen

Für die meisten ist die Neuigkeit schwanger zu sein eine wunderbare Nachricht oder Überraschung. Neben der Freude gibt es manchmal aber auch einige Ängste und Zweifel – vor allem, wenn es um das Finanzielle geht. Damit die Sorgen nicht zu groß werden, werden Mütter und Eltern mit einigen finanziellen Leistungen unterstützt.

Kurz vor und nach der Geburt gibt es den Mutterschutz, in dem Mutterschaftsgeld von einem Elternteil bezogen werden kann – der Mutter. Erst danach fängt die Elternzeit an mit dem Elterngeld. Aber nicht alle werdenden Mütter haben Anspruch auf das Mutterschaftsgeld.

5 Fakten über Mutterschaftsgeld in der PKV

  1. Die Mutterschutzfrist beträgt unter normalen Umständen 14 Wochen, meistens 6 Wochen vor dem Geburtstermin und 8 Wochen danach.
  2. Privat Versicherte müssen den Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung stellen.
  3. Das Bundesamt zahlt nur einen einmaligen Zuschuss von maximal 210 Euro.
  4. Arbeitgeber zahlen einen großen Zuschuss zur Einmalzahlung.
  5. Selbstständige können nur über eine Zusatzversicherung Geld während des Mutterschutzes erhalten.

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Was ist Mutterschaftsgeld?

01 Wir erklären dir die allgemeinen Mutterschutzleistungen

In Deutschland haben Schwangere Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Diese sollen das Einkommen in der Zeit sichern, wenn die Frau aufgrund von Schwangerschaft oder Geburt nicht arbeiten gehen kann und darf.

Dies ist insbesondere der Fall während der Mutterschutzfristen. Diese betragen 14 Wochen und beginnen meistens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und dauern noch weitere 8 Wochen nach der Geburt. Auch wenn der Geburtstermin abweicht, stehen den (werdenden) Müttern trotzdem meistens nur 14 Wochen zur Verfügung.

In dieser Zeit herrscht ein Arbeitsverbot und die Frauen bekommen Mutterschaftsgeld (auch Mutterschutzgeld. Darf die Frau aufgrund eines ärztlichen Attests vor und/ oder nach der Mutterschutzfrist nicht arbeiten, erhält sie Mutterschutzlohn.

Aber auf welche Mutterschaftsleistungen Anspruch besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art der Krankenversicherung
  • Arbeitssituation
  • und der Fristen der Mutterschaftsleistungen

Wir gehen hier vor allem auf das Mutterschaftsgeld in der privaten Krankenversicherung ein. Und privat versicherte Frauen, die ein Kind erwarten, bekommen das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Das gilt übrigens auch für Frauen, die in der gesetzlichen Familienversicherung sind. Eigenständig gesetzlich Versicherte erhalten das Mutterschaftsgeld von ihrer GKV.

Gibt es Mutterschaftsgeld in der PKV?

02 Anspruch auf Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung

Also ja, es gibt das Prinzip des Mutterschaftsgeldes auch in der privaten Krankenversicherung, allerdings wird das nicht von der PKV sondern vom Bundesamt für Soziale Sicherung bezahlt. Das trifft auch zu, wenn der Arbeitgeber der Frau zulässig in der Schwangerschaft oder innerhalb der Mutterschutzfristen nach der Geburt gekündigt hat.

Anspruch darauf haben privat Versicherte, die in einem Angestelltenverhältnis arbeiten. Selbstständige haben dagegen keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

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Höhe und Dauer des Mutterschaftsgeldbezugs

03 Beamtinnen und Angestellte bekommen das meiste Mutterschaftsgeld

Was die Dauer des Mutterschutzes angeht, so ist es nicht relevant, wie die Schwangere Mutter versichert ist, weil das vor allem medizinische Gründe hat. Unterschiede gibt es vor allem bei der Höhe und da ist nicht nur die Art der Krankenversicherung entscheidend.

Reden wir zuerst über die Dauer des Mutterschaftsgeldbezug

14 Wochen lang ist der Mutterschutz. Nur ist nicht jede Schwangerschaft und Geburt gleich und den Babys sind diese Fristen reichlich egal. Als Grundlage wird der errechnete Geburtstermin genommen und 6 Wochen davor und 8 Wochen danach darf die Mutter nicht arbeiten gehen, sie steht unter Schutz.

Egal ob das Baby früher oder später kommt, diese 14 Wochen Mutterschutzfrist bleibt gleich. Nur bei folgenden Szenarien kann die Schutzzeit nach der Geburt auf 12 Wochen verlängert werden, dann redet man auch vom Mutterschutzlohn und nicht Mutterschaftsgeld:

  • es sind Zwillinge, Drillinge oder mehr
  • das Kind kommt mit einer Behinderung bzw. Beeinträchtigung zur Welt
  • es ist ein Frühchen

Und die Höhe des Mutterschaftsgeldes?

Anders als bei gesetzlich Versicherten Müttern, die während des Mutterschutzes von ihrer GKV pro Tag 13 Euro Mutterschaftsgeld bekommen, beschränkt sich das Mutterschaftsgeld bei privat Versicherten auf einmalig bis zu 210 Euro, bezahlt vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

Bei Arbeitnehmerinnen mit einer privaten Krankenversicherung bezuschusst der Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld und zwar in der Höhe, wie es bei gesetzlich Versicherten wäre. Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft – egal ob vorher in Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet wurde..

Werdende oder frischgebackene Mütter, die selbstständig und privat versichert sind, haben keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Wer nicht ganz ohne Einkommen auskommen möchte, kann eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, um während des Mutterschutzes Krankengeld zu bekommen. Diese muss je nach Versicherung 8 bis 9 Monate vor dem Mutterschutz abgeschlossen sein, damit ein Anspruch besteht. Wenn die Planung also konkret wird oder das positive Ergebniss vom Schwangerschaftstest da ist, sollte das eines der ersten Schritte sein.

Am komfortabelsten haben es Beamtinnen: Sie erhalten zwar kein Mutterschaftsgeld, jedoch bekommen sie ihre normalen Bezügen plus Zulagen für die Zeit des Mutterschutzes.

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Mutterschaftsgeld in der PKV beantragen

04 Einfache Beantragung beim Bundesamt für Soziale Sicherung

Das Mutterschaftsgeld kann beim Bundesamt für Soziale Sicherung (https://www.bundesamtsozialesicherung.de/) online beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • eine Schwangerschaft vorliegt oder das Baby bereits geboren wurde
  • die Mutter privat versichert oder gesetzlich familienversichert ist
  • die Frau in einem Beschäftigungsverhältnis ist, indem sie kein Entgelt bekommt (aufgrund der Mutterschutzfrist; z. B. Minijob)
  • zulässige Kündigung des Arbeitgebers während der Schwangerschaf oder Mutterschutzes

Und so funktioniert die Antragsstellung:

  • Website zur Antragsstellung des Bundesamtes für Soziale Sicherung: Hier kann sich zwischen einem Online-Antrag und einem Papierantrag entschieden werden. Für den Papierantrag steht ein entsprechender Download bereit.
  • Antrag ausfüllen: Für den Antrag, egal ob online, musst du die folgenden Informationen angeben:
    • Angaben zur Krankenversicherung
    • Angaben zum aktuelle Beschäftigungsverhältnis
    • Steueridentifikationsnummer
    • Errechneter Geburtstermin
    • Angaben zur Kontoverbindung
  • Beschäftigungsbescheinigung: Das Dokument muss frühestens zu Beginn der Schutzfrist vom Arbeitgeber ausgefüllt, heruntergeladen werden (egal welche Reihenfolge) und zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Bitte darauf achten, welche Belege noch beigefügt werden müssen.
  • Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin: Dieses Dokument erhält die werdende Mutter vom Arzt. Ein entsprechendes Muster ist auf der Website zu finden.

Ist der Antrag eingereicht, kann online der Status eingesehen werden und sollten Unterlagen fehlen oder nachgereicht werden müssen, können diese hier ebenfalls noch übermittelt werden.

Krankenversicherungsbeiträge und -schutz

05 Mutterschaftsgeldbezug: Keinen Zuschuss mehr vom Arbeitgeber

Während der Mutterschutzfrist (und übrigens auch während der Elternzeit) zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss mehr zur privaten Krankenversicherung. Das heißt, der Monatsbeitrag muss in voller Höhe von der Mutter selbst bezahlt werden. Und zwar solange, wie sie nicht arbeitet und wenn keine Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit ausgeübt wird.

Einige private Krankenversicherungen bieten Tarife mit einer Beitragsfreistellung während der Elternzeit an. Teilzeitbeschäftigte, die privat versichert sowie in Elternzeit sind und unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen, können sich bei einer GKV pflichtversichern lassen. Denn wir dürfen nicht vergessen, dass es in Deutschland eine Versicherungspflicht gibt. Ist das andere Elternteil gesetzlich versichert, kommt hier auch eine Familienversicherung in Frage.

Solange die Mutter krankenversichert ist, hat sie Anspruch auf alle Leistungen, die in ihrem Tarif vereinbart sind. Weitere Leistungen müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Die privaten Krankenversicherungen haben meistens ein sehr umfangreiches Leistungsportfolio für Schwangere und ihre neugeborenen Babys, das über dem der gesetzlichen Krankenkassen liegt. Häufig ist dafür aber der Premium-Tarif der PKV notwendig.

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Zuletzt aktualisiert am: 08.12.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Krankenversicherungen