Rentnerin schaut aus Fenster
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Ende der Witwenrente? Hinterbliebenenrente ist vorerst sicher

Durch die Berücksichtigung des Einkommens bei der Witwenrente setzt die Hinterbliebenenrente wenig Anreize beim Hinzuverdienst. Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer hat daher vorgeschlagen, die Witwenrente abzuschaffen. Die Bundesregierung winkt zwar ab. Doch bedeutet dies wirklich das Ende der Diskussion?

  • Rentensplitting statt Witwenrente – so lautet ein aktuell viel kritisierter Vorschlag.
  • Hintergrund des Vorstoßes ist die schlechte Vereinbarkeit mit dem Hinzuverdienst, da dieser auf die Rente angerechnet wird.
  • Der Abschaffungsgedanke sorgt für viel Furore – die Bunderegierung versichert allerdings, dass keine Änderungen geplant sind.

Die Witwenrente versucht den Umstand zu berücksichtigen, dass in einer Partnerschaft mit Kindern häufig ein Partner für längere Zeit für die Kindererziehung zuhause bleibt. Er sammelt so weniger Rentenansprüche als der Partner, der durchgehend arbeitet und gegebenenfalls auf der Karriereleiter weiter nach oben steigt. Stirbt der Hauptverdiener, soll der andere Partner trotz der geringen Rentenansprüche abgesichert sein.

Rund 5,2 Millionen Menschen beziehen eine Witwen- oder Witwerrente. Erhalten sie die große Witwenrente, werden ihnen zwischen 55 Prozent und 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners ausgezahlt. Verdienen sie nebenbei dazu, wird das Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Genau dies nimmt laut der Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer den Anreiz, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen. Sie möchte daher die Witwenrente abschaffen.

Rentensplittung statt Witwenrente

Damit die Personen ohne Abstriche bei der Hinterbliebenenversorgung hinzuverdienen können, schlägt Schnitzer vor, das Rentensplitting einzuführen. Dabei werden alle Rentenansprüche des Ehepaares zu gleichen Teilen auf die Partner verteilt. Dieses Prinzip gibt es bereits heute, ein ähnliches kommt bei einer Scheidung zum Tragen. Auch dort werden die Rentenansprüche fair auf die Geschiedenen verteilt.

Statt 55 Prozent bis 60 Prozent Witwenrente plus der eigenen Rente würden Empfänger nur noch 50 Prozent der gemeinsamen Ansprüche bekommen sowie die Rente aus den Rentenpunkten, die sie vor der Ehe gesammelt haben. Mit dem Rentensplitting hätten Betroffene je nach Fall weniger Rente als mit der Witwenrente zur Verfügung, aber sie könnten ohne Abzüge hinzuverdienen, erläutert die Wirtschaftsweise im Deutschlandfunk.

Bundesregierung beschwichtigt: Hinterbliebenenrente ist sicher

Die Position Schnitzers ist keine des Rates der Wirtschaftsweisen. Sie stellt ihre private Meinung dar. Die 61-Jährige erläutert zudem, dass es einen Bestandsschutz gäbe, wenn die Abschaffung kommen würde. Nur neu geschlossene Ehen wären betroffen.

Die Bundesregierung hat den Vorschlag der Vorsitzenden des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung allerdings abgelehnt. „Die Hinterbliebenenrente ist sicher“, sagt die stellvertretende Sprecherin Christiane Hoffmann. Das Vorhaben stehe nicht im Koalitionsvertrag, entsprechend gebe es keine Pläne dazu.

Vorerst müssen sich die Deutschen daher keine Gedanken um mögliche Anpassungen bei der Hinterbliebenenrente machen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Vorschlag wieder aufgewärmt wird, wenn es um die Frage geht, Beschäftigungsanreize zu schaffen oder -hindernisse aus dem Weg zu räumen.