eBay-Abmahnung: Gilt das Wettbewerbsrecht auch für Privatverkäufer?

Die meisten Verbraucher kennen und nutzen eBay, um gebrauchte Produkte, Raritäten und Schnäppchen zu ergattern oder selbst anzubieten. Was vielen nicht bewusst ist: Bei Kauf und Verkauf werden Verträge abgeschlossen. eBay-Händler müssen zudem rechtliche Verpflichtungen erfüllen. Wer diese missachtet, riskiert es, rechtlich abgemahnt zu werden.

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eBay-Abmahnung: Ist das bei Privatverkäufen gerechtfertigt?

Beim Handeln auf eBay lauern einige Stolperfallen, in die Händler schon zu tappen drohen, ehe es überhaupt zum Verkauf kommt. Es geht um Markennutzungsrechte, Bildrechte, Urheberrechte und Wettbewerbsregeln. Auch Privatverkäufer müssen sich an diese Vorgaben halten, sonst drohen Abmahnung und hohe Strafzahlungen

  • Auf eBay sind die Grenzen zwischen gewerblichen Shop-Betreibern und Privatverkäufern mitunter nicht klar erkennbar.
  • Wer juristisch gesehen Privatverkäufer oder gewerblicher Händler ist, entscheidet beim Rechtsstreit der Einzelfall.
  • Private eBay-Nutzer, die eine Abmahnung erhalten, sollten die Forderung daher von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, bevor sie sich zu irgendetwas verpflichten.

Dieser Ratgeber zur eBay-Abmahnung informiert über diese Punkte:

eBay-Abmahnung erhalten: Was ist zu tun?

Wer eine Abmahnung erhalten hat, muss die Angelegenheit unbedingt ernst nehmen. Im Schreiben ist eine Frist genannt, bis zu der der Abgemahnte reagieren muss. Bleibt er tatenlos, hat dies unangenehme Folgen.

Aber auch vorschnelles Handeln bringt Nachteile. So raten Experten davon ab, die Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Ratsam ist eine Einschätzung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.

Folgende Schritte helfen, um nach dem ersten Schreck souverän zu handeln:

  1. Durchatmen und Ruhe bewahren – ein einfacher Ratschlag, der in jeder Krisensituation hilft. Abmahnungsschreiben sind oft recht bedrohlich und abschreckend formuliert. Hinzu kommt zudem meist eine hohe Geldforderung. Fachliche Hilfe suchen – Ein Anwalt für Internet- und eBay-Recht sollte Abmahnung und Sachverhalt einschätzen.
  2. Wirksamkeit der Abmahnung prüfen lassen – Die Abmahnung muss bestimmte formale Kriterien erfüllen. Nicht jedes Schreiben ist rechtssicher, denn nicht immer sind es Anwälte, die abmahnen. Zum Teil möchten auch professionelle Online-Händler die Konkurrenz von eBay vertreiben.
  3. Die Unterlassungserklärung prüfen lassen – Wer die Unterlassungserklärung unterschreibt und absendet, verspricht vertraglich, den entsprechenden Wettbewerbsverstoß in Zukunft zu unterlassen. Dies prüfen die Abmahner häufig nach. Sollten sie feststellen, dass der Konkurrent den Regelverstoß an anderen Stellen seines Online-Shops oder bei anderen Anzeigen wiederholt, fordern sie Vertragsstrafen. Diese können weitaus höher sein als die erste Schadensersatzsumme.
  4. Die Höhe der Schadensforderung prüfen lassen – Liegt tatsächlich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, ist die Strafe zu zahlen. Ein Fachanwalt kann einschätzen, ob die Forderung angemessen ist, und gegebenenfalls mit dem Abmahner verhandeln.

Häufige Gründe für Abmahnung über eBay

Auf eBay treffen viele Händler aufeinander, ob privat oder gewerblich. Konkurrenten aber auch Vereine wie der IDO-Verband haben es sich zur Aufgabe gemacht, alle Wettbewerbsregeln streng zu kontrollieren. Bei Verstößen hagelt es Abmahnungen. Von einigen Gründen sind auch private Nutzer betroffen.

Privatverkäufer oder schon eBay-Händler?

Abmahnungen wegen Verstoß von Wettbewerbsrechten betreffen normalerweise nur gewerbliche Händler. Auf einer Online-Auktionsplattform wie eBay sind die Grenzen zwischen Privatverkäufer und kommerziellem Händler jedoch fließend. Zudem ist die Konkurrenz sehr groß. Wenn ein Privatverkäufer jeden Monat eine große Menge an Schmuckartikeln oder Kindermode verkauft, liegt für andere Profi-Verkäufer der Verdacht nahe, dass es sich um einen Händler handelt, der sich als Privatverkäufer tarnt, um bestimmte Richtlinien zu umgehen.

Eindeutige Kriterien, wer als privater Nutzer und wer als gewerblicher Händler gilt, gibt es bisher nicht. Daher entscheidet im Rechtsstreit der Einzelfall. Auch das ist ein Grund, weshalb ein Anwalt die eBay-Abmahnung aus fachlicher Sicht einschätzen sollte.

Darüber hinaus können auch private Verkäufer bei ihren Anzeigen gegen Markennutzungsrechte oder Bildrechte verstoßen. Privatverkäufer sind daher ebenfalls von eBay-Abmahnungen betroffen.

Wer eBay gern nutzt, um in Kleiderschrank, im Keller oder im Bücherregal Platz zu schaffen, sollte sich über eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Internet-Recht informieren. Die Beratung und ein Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen gehören bei vielen Tarifen zum Leistungspaket dazu.

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