Privatverkäufer oder schon eBay-Händler?
Abmahnungen wegen Verstoß von Wettbewerbsrechten betreffen normalerweise nur gewerbliche Händler. Auf einer Online-Auktionsplattform wie eBay sind die Grenzen zwischen Privatverkäufer und kommerziellem Händler jedoch fließend. Zudem ist die Konkurrenz sehr groß. Wenn ein Privatverkäufer jeden Monat eine große Menge an Schmuckartikeln oder Kindermode verkauft, liegt für andere Profi-Verkäufer der Verdacht nahe, dass es sich um einen Händler handelt, der sich als Privatverkäufer tarnt, um bestimmte Richtlinien zu umgehen.
Eindeutige Kriterien, wer als privater Nutzer und wer als gewerblicher Händler gilt, gibt es bisher nicht. Daher entscheidet im Rechtsstreit der Einzelfall. Auch das ist ein Grund, weshalb ein Anwalt die eBay-Abmahnung aus fachlicher Sicht einschätzen sollte.
Darüber hinaus können auch private Verkäufer bei ihren Anzeigen gegen Markennutzungsrechte oder Bildrechte verstoßen. Privatverkäufer sind daher ebenfalls von eBay-Abmahnungen betroffen.
Wer eBay gern nutzt, um in Kleiderschrank, im Keller oder im Bücherregal Platz zu schaffen, sollte sich über eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Internet-Recht informieren. Die Beratung und ein Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen gehören bei vielen Tarifen zum Leistungspaket dazu.
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