Wann darf der Mieter den Vermieter abmahnen?
Viele Mieter wissen nicht, dass auch sie den Vermieter abmahnen und die Einhaltung der Regelungen im Mietvertrag einfordern können. So muss dieser dafür sorgen, dass der Wohnraum was Heizung, Fenster und Wasser- und Stromversorgung betrifft, einen bestimmten Standard erfüllt. Der Mietvertrag legt fest, für welche Reparaturen der Vermieter verantwortlich ist.
Wenn der Vermieter beispielsweise nach mehreren Aufforderungen nicht dafür sorgt, dass in einem Wohnhaus der Wasseranschluss einwandfrei funktioniert, ist eine Abmahnung durch die Mieter gerechtfertigt.
Folgende Punkte sind dabei zu bedenken:
- Eine mündliche Form ist möglich, die schriftliche Variante ist ein besserer Nachweis, falls es zu einem gerichtlichen Streitfall kommt.
- Das Schreiben muss den Grund für die Abmahnung klar nennen, eine angemessene Frist zur Verbesserung bieten sowie die Maßnahmen nennen, die bei weiterem Verstoß der Absprachen getroffen werden.
- Die Aufforderung sollte direkt als „Abmahnung“ bezeichnet sein.
Als angemessene Frist gelten etwa zwei bis vier Wochen – je nach Abmahnungsgrund. Lässt der Vermieter die gesetzte Frist tatenlos verstreichen, können Mieter als Konsequenzen eine Mietminderung durchführen oder die Kündigung des Mietvertrags fordern. Dies muss in der Abmahnung klar angekündigt werden.
Da Konflikte und Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern nicht ausgeschlossen sind, ist eine rechtliche Hilfe ratsam. Ein Mietrechtsschutz sichert Mieter vor hohen Kosten, falls es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Die Kostenübernahme der fachlichen Beratung durch erfahrene Anwälte bei Abmahnung oder Kündigung ist ebenfalls ein Teil dieser Leistungen. Die Kosten für eine solche Rechtsschutzversicherung sind relativ günstig und zahlen sich im Streitfall schnell aus.
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