Du willst nicht in Vollzeit arbeiten, aber abgesichert sein? Teilzeitjobs könnten die ideale Lösung sein, egal ob du mehr Freizeit haben möchtest, nebenbei selbstständig bist oder Care-Arbeit verrichtest. Wir erklären dir, was du bei einer Teilzeitbeschäftigung und der Krankenversicherung beachten musst, was möglich ist und wie viel du zahlst.
Wie es funktioniert und was es kostet Arbeiten in Teilzeit: So bist du krankenversichert
Kurz & knapp
Ein erster Überblick: Teilzeit und Krankenversicherung
Wie oft wünschst du dir, dass der Tag mehr als 24 Stunden hat? Arbeit, Schlaf, Essen, Einkaufen, Haushalt, Kinder, Familie, Freunde – all das beansprucht Zeit und Zeit ist das einzige, was du dir nicht kaufen kannst. Aber du kannst hier und da Zeit reduzieren, um sie woanders mehr zu haben. Aus diesem Grund reduzieren viele ihre Arbeitszeit und arbeiten in Teilzeit statt Vollzeit. Aber was bedeutet das?
Fünf Fakten über Teilzeitbeschäftigungen und Versicherungen
- Teilzeit ist immer dann, wenn du weniger als vergleichbare Vollzeitbeschäftigungen arbeitest.
- Fast alle Angestellten haben ein Recht in Teilzeit zu arbeiten.
- Teilzeitjobs sind sozialversicherungspflichtig.
- Im Regelfall gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent für die Krankenkasse auch in Teilzeit.
- Verdienst du in einem Job mehr als 538 Euro, kannst du nicht familienversichert sein, sondern musst dich selbst versichern.
Inhaltsverzeichnis
Worüber möchtest du mehr erfahren?
- Was bedeutet „Teilzeit“?
- Wie kannst du dich krankenversichern?
- Kosten für die Krankenversicherung
- Rein oder raus aus der PKV?
Definition und dein Anspruch
01 Was bedeutet „arbeiten in Teilzeit“?
Teilzeit wird fälschlicherweise immer mit „halbtags“ gleichgesetzt, also dass statt 40 Stunden in der Woche nur 20 Stunden gearbeitet werden. Das stimmt so aber nicht. Im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (§ 2 Absatz 1) steht: „Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.“ Je nachdem, was bei deinem Arbeitgeber als Vollzeit gilt, wird als Maßstab genommen. Liegt deine Arbeitszeit darunter, bist du in Teilzeit angestellt.
Auch gibt es die Möglichkeit, in Brückenteilzeit zu arbeiten: Für eine festgelegte Dauer kannst du in Teilzeit arbeiten und danach zurück in die Vollzeitanstellung gehen. Zum Beispiel wenn du mehr Zeit für deine Kleinkinder haben möchtest oder jemanden pflegst oder einfach mehr von deinem Leben haben willst. Die Dauer dafür beträgt mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre.
Und weil Teilzeit immer beliebter und teilweise auch notwendiger wird, haben fast alle Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch darauf:
- Du arbeitest länger als 6 Monate beim Arbeitgeber
- Unternehmen hat mehr als 15 Mitarbeiter bei allgemeiner Teilzeit
- Unternehmen hat mehr als 45 Mitarbeiter bei Brückenteilzeit
- Auch Führungskräfte haben einen Anspruch darauf
- Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter bezahlt werden, also einen niedrigeren Stundenlohn haben als Kollegen bei gleicher Tätigkeit
Deinen Antrag, den du schriftlich einreichen solltest mit gewünschten Start und Stunden, kann aus betriebswirtschaftlichen Gründen abgelehnt werden. Dies ist unter anderem der Fall, wenn du der einzige Fachexperte in dem Unternehmen bist, zum Beispiel also der einzige Grafikdesigner. Nach zwei Jahren kannst du erneut einen Antrag stellen.
Hier muss aber noch eine klare Abgrenzung zum Minijob gezogen werden: Verdienst du weniger als 538 Euro pro Monat, reden wir vom Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung. Der größte Unterschied ist, dass ein Minijob nicht sozialversicherungspflichtig ist.
Verdienst du zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro, nennt man das Midijob. Auch wenn hier die Arbeitsstunden zwischen 18 und 30 pro Woche liegen, ist das auch nochmal gesondert zu Teilzeit zu betrachten, weil hier andere Beitragssätze für die Krankenversicherung gelten.
Die Versicherungspflicht und deine Optionen
02 Wie funktioniert die Krankenversicherung bei Teilzeitarbeit?
In Deutschland gilt die Versicherungspflicht – und so auch bei einer Teilzeitbeschäftigung. Du musst dich also krankenversichern. Nur wenn dein Gehalt unter 538 Euro liegt und du einen Minijob ausführst, kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Generell hast du zwei Optionen dich bei einer Krankenversicherung zu versichern, wenn du in Teilzeit arbeitest:
- bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (pflichtversichert)
- bei einer privaten Krankenversicherung
Generell hast du die Wahlfreiheit, ob du bei einer GKV oder PKV versichert sein willst. Meistens ist jedoch dein Gehalt ausschlaggebend: Liegst du als Angestellter oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, bist du nicht verpflichtet, bei einer GKV versichert zu sein. Diese Versicherungspflichtgrenze wird regelmäßig angepasst und liegt 2024 bei 69.300 Euro Gehalt pro Jahr (= 5.775 Euro im Monat).
Bei einer Teilzeitbeschäftigung kannst du nicht in der Familienversicherung krankenversichert sein! Du musst dich also selbst versichern. Ausgenommen sind Minijobs, wenn du nur bis zu 538 Euro im Monat verdienst.
Wann ein Wechsel möglich ist
03 Rein oder raus aus der privaten Krankenversicherung
Manche wollen rein oder drin bleiben und manche wollen raus aus der privaten Krankenversicherung. Manchmal macht das aufgrund sich verändernder Lebensumstände auch total Sinn. Aber wie ist das bei einem Teilzeitjob?
Allgemein sagt man ja, dass man, wenn man einmal drin ist, nicht mehr aus der privaten Krankenversicherung rauskommt. Die Rückkehr ist wahrlich nicht sehr einfach und kann nur unter bestimmten Bedingungen stattfinden. Häufig ist eine Teilzeitbeschäftigung aber der einfachste Weg, um von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche zu wechseln.
Wie sich das in Bezug auf eine Teilzeitbeschäftigung verhält, erklären wir dir hier:
Privat versichert bleiben oder werden
Um privat versichert zu bleiben oder es freiwillig zu werden, musst du von der Versicherungspflicht befreit sein. Das ist der Fall, wenn
- dein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (69.300 Euro im Jahr) liegt, auch in Teilzeit
- die Stunden deiner Teilzeitbeschäftigung sind weniger als die Hälfte der vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten (im Unternehmen sind 38 Stunden Vollzeit, d.h. du darfst maximal 19 Stunden pro Woche arbeiten)
- auch ohne die Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen
Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln
Willst du raus aus der privaten Krankenversicherung, ist die Teilzeitbeschäftigung deine Chance!
- Mindert sich dein Gehalt durch die Arbeitszeitreduzierung und du liegst damit unter der Krankenversicherungspflichtgrenze, setzt die Versicherungspflicht wieder ein und die Versicherungsfreiheit endet.
- Damit kannst du von der PKV in die GKV wechseln.
- Der Wechsel findet mit der Entgeltminderung statt.
- Ein Wechsel ist auch bei vorübergehender Gehaltsminderung möglich, wenn du für eine begrenzte Zeit (mehr als drei Monate) unter der Krankenversicherungspflichtgrenze liegst. Kehrst du wieder zurück und überschreitest du die Grenze, endet die Versicherungspflicht frühestens im nächsten Kalenderjahr und wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze im gesamten nächsten Jahr überschritten wird.
- Ein Wechsel ist ausgeschlossen, wenn du älter als 55 Jahre bist und in den letzten fünf Jahren nicht zeitweise bei einer GKV versichert warst
Es ist auf jeden Fall immer ratsam, sich vorab genauestens zu überlegen, wie du dich versichern lassen möchtest, darfst und kannst. Neben den oben genannten Regelungen spielen die Kosten eine große Rolle. Gerade im höheren Alter kann eine PKV eine teure Angelegenheit werden, auch wenn die Leistungen der PKV meistens sehr gut bzw. sogar besser sind.
Teilzeit gleich Teilkosten?
04 Krankenkasse: Kosten und Leistungen
Kommen wir zuerst zu den Kosten. Wie auch bei einem Vollzeitjob landet nicht das Gehalt, welches im Vertrag steht, auf dem Konto. Vom Bruttogehalt werden noch die Beitragssätze der Sozialleistungen abgezogen. Und die Beitragssätze sind bei Teilzeitbeschäftigungen genauso hoch wie bei Vollzeit. Dabei zahlt dein Arbeitgeber auch einen Teil bzw. die Hälfte.
Bist du gesetzlich versichert, bestehen deine monatlichen Beitragssätze aus:
- Gesetzliche Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des jeweiligen Zusatzbeitrags
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: mindestens 1,7 %
Wie viel du für deine Krankenkasse bezahlst, hängt ganz von deinem Gehalt ab. Dadurch, dass du und dein Arbeitgeber zusammen die vollen Beitragssätze zahlt, kommt es zu keiner Versicherungslücke.
Auch die Leistungen deiner Krankenkasse sind identisch mit den Leistungen eines Vollzeitjobs. Das betrifft auch das Krankengeld. Du hast für sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber, danach bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Alles in allem gibt es also keine Unterschiede zwischen Voll- und Teilzeit.
Bist du Mitglied bei einer PKV, richtet sich der Betrag nach deinem Tarif und den gewünschten Leistungen und das kann zwischen den einzelnen PKVs stark variieren. Dein Arbeitgeber beteiligt sich an deiner privaten Krankenversicherung mit einem steuerfreien Zuschuss, der maximal 421 Euro beträgt (Stand 2024).
Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.
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