Verwahrentgelt der Postbank: Höhe der Negativzinsen, Freibetrag & Alternativen

Nicht gerade begeistert werden die Kunden der Postbank gewesen sein, als sie in der zweiten Hälfte 2021 ein Schreiben erhielten, in dem sie den neuen Regelungen zum Verwahrentgelt zustimmen sollten. Was anfangs nur für Neukunden galt, wurde eine Zeit lang zu einer Standardkondition für alle Postbank-Sparer.

Die Postbank ist eine Marke der Deutschen Bank AG. Mit einem Filialnetz von etwa 700 eigenen Filialen und weiteren 2.000 Partneranbietern ist sie in vielen Städten und Regionen bundesweit vertreten. Zuletzt kamen Deutsche Bank und Postbank auf rund 19 Millionen Kunden. Damit ist die Postbank eine der größten Filialbanken in Deutschland.

Genau wie viele andere Banken berechnete sie ein sogenanntes Verwahrentgelt für höhere Einlagen. Wie hoch diese Negativzinsen waren, für wen sie galten und wie Sparer diese umgehen konnten, erfahren Interessierte auf dieser Seite.

Inhaltsverzeichnis

Welche Strafzinsen erhebt die Postbank?

Seit Juni 2021 gehörte ein Verwahrentgelt für Guthaben ab 50.000 Euro auf Giro-, und Anlagekonten für Privatkunden bei Neuvertrag dazu. Bei Tagesgeldkonten lag der Freibetrag noch niedriger, nämlich bei 25.000 Euro.

Auf jeden Euro, der über dem Freibetrag der jeweiligen Kontoart lag, zahlten Sparer Negativzinsen, oder – wie die Bank sagt – ein Verwahrentgelt. Der Zinssatz dafür betrug bis zum 14. Augist 2022 bei der Postbank bei 0,5 Prozent. Dieser Betrag entsprach genau dem Negativzinssatz, den die Europäische Zentralbank (EZB) von Banken und Sparkassen für deren Geldeinlagen forderte. Seit dem 15. August 2022 ist jedoch Schluss mit den Minuszinsen.

Übersicht Freibeträge zum Verwahrentgelt bei der Postbank bis August 2022

Freibetrag für Girokonten und AnlagekontenFreibetrag für Tagesgeld­konten
50.000 Euro25.000 Euro

Befanden sich beispielsweise 28.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto, war der Freibetrag um 3.000 Euro überschritten. Von diesen 3.000 Euro wurden 0,5 Prozent als Verwahrentgelt, besser bekannt als Strafzins, eingefordert. 15 Euro im Jahr müsste dieser Postbank-Musterkunde zahlen.

Ohne Zustimmung des Kunden geht es nicht

Auch Bestandskunden der Postbank waren von den Negativzinsen betroffen. Nach der Senkung der Freibeträge im Juni erhielten Postbank-Kunden mit Sichteinlagen in Höhe von mehr als 100.000 Euro ein Schreiben der Bank, in dem sie der neuen Regelungen zu den Minuszinsen zustimmen sollten. Bis zu einem bestimmten Datum sollten die Kunden die Zusatzvereinbarung unterschrieben zurücksenden. Dabei übte die Bank ganz unverstellt ein wenig Druck aus, etwa indem sie damit drohte, die Geschäftsbeziehungen beenden zu müssen, sollte der Sparer keine Unterschrift liefern.

Seit 1. September 2021 galten die Bestimmungen zur Berechnung des Verwahrentgelts für alle Postbank-Kunden.

Welche Alternativen gibt es bei der Postbank, um ein Verwahrentgelt zu vermeiden?

Die Postbank drohte in ihren Schreiben zur Zusatzvereinbarung zwar mit einer Auflösung des Vertrages. Allerdings ist es nicht das Ziel der Bank, die Kunden zu vergraulen. Vielmehr sehen die Banker eine Chance, den Sparern andere Geldanlageformen schmackhaft zu machen. In einem Verwahrentgelt-Einspar-Check schlägt die Bank ihren Kunden Alternativen vor. Das Zauberwort ist Wertpapieranlage. In einer persönlichen Beratung erfahren Interessierte mehr dazu.

Wohin mit den Einlagen?

Die Strafzinsen lassen sich leicht umgehen, wenn das Guthaben auf dem Giro-, Anlage- oder Tagesgeldkonto unterhalb des geltenden Freibetrags bleibt. Die Kosten für ein Girokonto sind bei der Postbank jedoch vergleichsweise hoch. Dieser Schritt will gut überlegt sein.

Je nach Risikobereitschaft und Sicherheitsorientierung kommen durchaus andere Geldanlageprodukte infrage:

Für Sparer ist folgendes wichtig:

Sie müssen aktiv werden, wenn sie Negativzinsen vermeiden wollen. Immerhin sorgen die Minusbeträge dafür, dass das Guthaben allmählich weniger wird. Auf der Suche nach anderen Sparmöglichkeiten sollten sie die Vorschläge der Postbank gründlich prüfen und sich Alternativen dazu ansehen.

Wann wird das Verwahrentgelt fällig?

Die allgemeine Regelung sagte 0,5 Prozent pro Jahr. Die Postbank rechnete jedoch nicht jeden Kontotyp jährlich ab. Nur bei den Tagesgeldkonten wurden die Kosten einmal jährlich jeweils zum 31.12. abgezogen. Für das Girokonto und das Anlagekonto erfolgte die Abrechnung alle drei Monate, jeweils zum Ende des Quartals. Dazu ein kurzes Beispiel:

Wie wird das Verwahrentgelt berechnet?

Die Formel für die monatliche Berechnung der Minuszinsen lautet:

(Guthaben x Negativzins) : 360 x 30 = Betrag der Strafzinsen für einen Monat

Für die Berechnung der Strafzinses ist zudem nur der Betrag wichtig, der über dem Freibetrag liegt.

In unserem Beispiel für das Verwahrentgelt der Postbank befinden sich 80.000 Euro auf einem Girokonto. Das Guthaben überschreitet den Freibetrag um 30.000 Euro. Auf diesen „Überschuss“ berechnet die Bank das Verwahrentgelt. Die Rechnung für den monatlichen Betrag sieht dann so aus:

(30.000 x 0,005) : 360 x 30 = 12,50 Euro

In einem Monat verringerte sich das Guthaben um 12,50 Euro.

Lassen sich die Negativzinsen steuerlich geltend machen?

Minuszinsen verringern zwar das Guthaben und sind ein Verlust. Leider gilt dies nicht für das Finanzamt. Im Sinne des Gesetzes sind die Strafzinsen keine echten Zinsen. Daher werden sie nicht als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt.

Warum berechnet die Postbank überhaupt Minuszinsen?

Als Grund für die Negativzinsen führte die Postbank die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank an. Diese verlangte seit 2014 einen Negativzins für die Einlagen, die Banken und Sparkassen bei der EZB parken. Anfangs lag dieser Zinssatz mit -0,1 Prozent im Negativbereich, seit 2019 bis Juli 2022 waren es -0,5 Prozent jährlich.

Das heißt im Klartext: Das Guthaben der Kunden, das die Banken nicht für die Kreditvergabe oder andere Geldgeschäfte nutzen, lagern sie bei der EZB ein und zahlten darauf die Negativzinsen. Diese Kosten gaben die Postbank und andere Geldhäuser an ihre Kunden weiter. Zu Beginn traf es vor allem Firmenkunden. Später wurden auch Privatkunden mit hohen Sparbeträgen zur Kasse gebeten.

Senkung der Freibeträge auch bei der Postbank

Offenbar freuen sich die Banken über dieses Geschäftsmodell, denn innerhalb der letzten Jahre hatten viele von ihnen die Grenze für die Freibeträge immer weiter herabgesetzt. Auch die Postbank: Sie begann mit einem Freibetrag von 100.000 Euro. Ab Juni 2021 sank dieser für Neukunden auf 50.000 Euro (für Tagesgeld-, Anlage- und Girokonten). Schließlich waren seit September 2021 alle Postbank-Sparer gleichermaßen betroffen: Neu- und Bestandskunden.

Die anhaltende Niedrigzinspolitik sei ein weiterer Grund, den die Postbank angibt. Denn dadurch würden Geldgeschäfte wenig attraktiv und die großen Gewinne ausbleiben. Nun müssten auch die Sparer dafür zahlen.

Verbraucherzentralen machten darauf aufmerksam, dass die Banken bei ihren Begründungen nicht die ganze Wahrheit sagten. Denn die EZB erhob nicht nur Negativzinsen, sondern gewährte auch hohe Freibeträge. Die Kreditinstitute zahlten demnach weitaus weniger, als sie ihre Kunden glauben machen wollen.