Senioren sitzen im Kreis
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Grundsicherung: Seit Januar 2021 neuer Freibetrag von bis zu 223 €

Wer im Rentenalter nicht genug Geld zum Leben hat, kann die Grundsicherung im Alter beantragen. Lange wurde dabei das gesamte Einkommen berücksichtigt. Seit drei Jahren gibt es immerhin einen Freibetrag für die private Altersvorsorge. Seit Januar 2021 gilt dies auch für die gesetzliche Rente, was die Grundsicherung um bis zu 223 Euro monatlich erhöht.

Veröffentlicht am 13. Januar 2021

  • Mit der Einführung der Grundrentenzeiten gibt es wichtige Änderungen bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter.
  • Seit Januar 2021 wird nicht mehr die gesamte gesetzliche Rente als Einkommen berücksichtigt.

Mehr als eine Million Menschen sind auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen. Sie haben also nicht genug Geld zur Verfügung, um damit ihren Grundbedarf zu decken und ihre Miete zu zahlen. 2021 könnte die Anzahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter deutlich steigen. Denn durch einen neuen Freibetrag, der für die gesetzliche Rente gilt, haben nun wesentlich mehr Personen Anspruch auf die Sozialleistung.

Bis 2020 nur Freibetrag für private Rente

Bei der Grundsicherung im Alter prüfen die Sozialämter, wie hoch das Einkommen (abzüglich des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags) ist und wie hoch der Grundbedarf sowie die durchschnittliche Miete ist. Liegt das Einkommen unter der Summe aus Grundbedarf und Miete, stockt das Amt den Betrag auf.

Die gesetzliche Rente wurde bisher komplett angerechnet. Bei der privaten Rente gibt es dagegen seit 2018 einen Freibetrag von 100 Euro. Bekommt der Bezugsberechtigte beispielsweise 100 Euro aus seiner Riester-Rente ausgezahlt, verringert sich dadurch nicht der Höhe der Grundsicherung.

Damit berücksichtigt der Staat das Vorsorgebemühen des Empfängers, dass er während des Erwerbslebens für das Rentenalter gespart hat. Für Verwunderung sorgte bisher jedoch die Praxis, dass es für die gesetzliche Rente keine entsprechende Regelung gibt. „2021 sollen nun auch endlich die Menschen in der Grundsicherung an ihrer Lebensleistung beteiligt werden, die es sich nicht leisten konnten privat vorzusorgen“, kommentiert beispielsweise der Landesverband Schleswig-Holstein des Sozialverbands Deutschland.

Wer hat 2021 Anspruch auf die sogenannte Grundsicherung Plus?

Konkret haben all die Menschen Anspruch auf den neuen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter, die auf 33 Jahre Grundrentenzeiten kommen. Diese Zeiten wurden im Rahmen der Grundrente neu eingefügt. Zu ihr zählen neben den Pflichtbeitragszeiten bei Erwerbstätigkeit unter anderem Zeiten der Kindererziehung und der Pflege.

Wer diese Voraussetzung erfüllt, kann sich auf einen Freibetrag von mindestens 100 Euro seiner gesetzlichen Rente einstellen. Jeder Euro darüber wird zu 70 Prozent angerechnet, 30 Prozent werden zum Freibetrag hinzugezählt.

Der Zuschlag ist nach oben allerdings auf 50 Prozent des Eckregelsatzes gedeckelt, der 2021 bei 446 Euro liegt. Dies bedeutet einen maximalen Freibetrag von 223 Euro.

Faustregel:

Jede Person, die 2021 eine Bruttorente von 510 Euro bezieht, erhält den maximalen Freibetrag.

 

Beispielrechnung: So hoch ist die Grundsicherung im Alter 2021

Ein Rentner bekommt eine Rente von 1.000 Euro brutto monatlich. Davon gehen 110 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Bleiben 890 Euro. Nun wird der Freibetrag von 223 Euro abgezogen. Somit berücksichtigt das Amt bei der Berechnung der Grundsicherung ein Einkommen von 667 Euro.

Der Grundbedarf liegt bei 446 Euro, die Warmmiete bei 500 Euro. Der monatliche Bedarf liegt daher bei 946 Euro. Demgegenüber steht ein anrechenbares Einkommen von 667 Euro, wodurch sich eine Differenz von 279 Euro ergibt. Dieser Betrag erhält der Rentner als Grundsicherung im Alter ausgezahlt.

Zum Vergleich:

Ohne den neuen Freibetrag würde das Amt ein anrechenbares Einkommen von 890 Euro berücksichtigen. Die Grundsicherung hätte 2020 bei einem damaligen Grundbedarf von 432 Euro lediglich 42 Euro betragen.

Wann wird die neue Grundsicherung im Alter ausgezahlt?

Auch wenn der neue Freibetrag bei der Grundsicherung seit Januar 2021 gilt, wird es noch einige Zeit dauern, bis Empfänger dies auf ihrem Konto merken. Denn zunächst muss die Deutsche Rentenversicherung die Grundrentenzeiten berechnen, mit denen die Sozialämter arbeiten können. Dieser Prozess wird sich bis Ende 2022 hinziehen. Die neue Grundsicherung erhalten Berechtigte dann rückwirkend.

Tipp:

Wer bereits Grundsicherung bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen. Personen, die nun erstmals Anspruch auf die Sozialhilfe haben, sollten sie dagegen so schnell wie möglich beantragen. Dieser wird zwar zunächst abgelehnt, da die Grundrentenzeiten noch nicht vorliegen. Sobald dies der Fall ist, stellen Betroffene einen sogenannten Überprüfungsantrag.