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Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Zusätzlicher Rentenfreibetrag gegen doppelte Rentenbesteuerung?

Vor mehr als zwei Jahren stellte der Bundesfinanzhof fest, dass es bei Rentenjahrgängen ab 2025 zu einer doppelten Besteuerung der Renten kommen kann. Seitdem arbeitet die Regierung daran, dies zu vermeiden. Dabei könnte ein zusätzlicher Rentenfreibetrag eine zentrale Rolle spielen, wie ein aktuelles Gutachten zeigt.

  • Die derzeit von der Regierung umgesetzten oder geplanten Maßnahmen reichen nicht aus, um die doppelte Besteuerung der Renten zuverlässig zu unterbinden.
  • Ein Gutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums schlägt daher die Einführung eines weiteren Rentenfreibetrags vor.
  • Dieser stelle eine „verhältnismäßig einfache Lösung“ dar, auch wenn es je Rentenjahrgang mehr als 2.900 pauschalisierte Freibeträge geben würde.

Um eine Doppelbesteuerung der Rente zu vermeiden, ist es nicht nur seit Anfang des Jahres möglich, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung komplett von der Steuer abzusetzen. Im Zuge des Wachstumschancengesetzes wurde zudem festgelegt, dass die nachgelagerte Besteuerung der Rente langsamer umgesetzt wird. Statt 2040 soll die Rente nun erst 2058 komplett versteuert werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde Ende August vom Bundeskabinett beschlossen.

Das Bundesfinanzministerium hatte in diesem Zusammenhang allerdings weitere Maßnahmen angekündigt, da die bisherigen nicht ausreichen, das Urteil des Bundesfinanzhofes umzusetzen. Dieser hatte im Mai 2021 festgestellt, dass es bei künftigen Rentenjahrgängen dazu kommen kann, dass sie doppelt Steuern auf ihre Renten zahlen könnten. Entsprechend forderte das Gericht die Regierung zu einer Reform auf.

Gutachten bestätigt weiterhin drohende Doppelbesteuerung

Wie diese Reform aussehen könnte, zeichnet nun ein Gutachten dreier Wissenschaftler vor, welches das Finanzministerium in Auftrag gegeben hat. Dieses bestätigt zunächst die Annahme, dass es nicht ausreichen wird, den „Übergang zur vollständig nachgelagerten Besteuerung der Altersrenten zeitlich zu strecken und die Beiträge zur Rentenversicherung ab 2023 zum vollständigen Sonderausgabenabzug zuzulassen, um das Problem der Doppelbesteuerung der Altersrenten zu beseitigen.“ Demnach drohe vor allem gutverdienenden Selbstständigen eine Doppelbesteuerung, aber auch vielen anderen Personengruppen.

Rentenfreibetrag als Lösung

Im Kern schlagen die Wissenschaftler einen zusätzlichen Rentenfreibeitrag vor, um die doppelte Rentenbesteuerung zu beseitigen. In den meisten Fällen lässt sich dieser in Form einer Pauschale berechnen. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine individuelle Berechnung auf Antrag. Diese basiert auf vier Faktoren, die der gesetzlichen Rentenversicherung bekannt sind:

Daraus lassen sich für jedes Renteneintrittsjahr genau 2.992 Rentenfreibeträge ermitteln.

Was kompliziert klingt, ermöglicht in den Augen der Gutachter eine „verhältnismäßig einfache und verfassungskonforme Lösung der Thematik, die in fast allen Veranlagungsfällen eine Doppelbesteuerung verhindert.“

Abzuwarten bleibt nun, ob die Vorschläge aus dem Gutachten in eine Reform fließen werden.