Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte Arbeitskraft versichern und im Fall der Fälle auf der sicheren Seite sein.
Was möchten Sie über die Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Zahnarzt wissen?
Werden Zahnärzte berufsunfähig, drohen in den meisten Fällen finanzielle Einbußen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sorgen Zahnmediziner dafür, dass sie finanziell abgesichert sind, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Der schnellste Weg zur optimalen Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein persönliches Angebot
Warum ist eine Zahnarzt-BU sinnvoll?
Es gibt viele Gründe, aus denen es für einen Zahnarzt sinnvoll ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Einer davon ist die Tatsache, dass es einfach jeden treffen kann. Unfälle können immer passieren, auch Krankheiten sind in keinem Alter vollkommen ausgeschlossen. Daher sollte jeder über eine Arbeitskraftabsicherung nachdenken, selbst wenn man jung und kerngesund ist.
- Wird ein Zahnarzt berufsunfähig, kann er nicht mit dem gleichen Einkommen rechnen, wie zu Zeiten der vollen Erwerbsfähigkeit.
- Eine BU-Versicherung zahlt auch dann, wenn keine vollständige Berufsunfähigkeit vorliegt.
- Gute BU-Tarife lassen sich individuell anpassen, sodass Zahnärzten ein maßgeschneiderter Schutz geboten wird.
- Empfehlenswerte Versicherer zahlen die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall ohne Wenn und Aber aus.
- Der Berufsunfähigkeitsschutz ist unter Umständen auch im fortgeschrittenen Alter und sogar bei bestehenden Erkrankungen möglich.
Ist eine BU-Versicherung auch für Arzthelfer empfehlenswert?
Natürlich! Für einen Zahnarzthelfer oder eine Zahnarzthelferin ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung genauso sinnvoll wie für ihre Arbeitgeber. Denn auch für sie besteht ein gewisses Risiko, nicht mehr in ihrem Job tätig sein zu können. Sie können ebenso krank werden oder einen Unfall erleiden und dadurch ihre Arbeitskraft teilweise oder in Gänze verlieren. Da ihr Einkommen normalerweise geringer ist als die eines Zahnarztes, sind niedrige Beiträge möglich – diese können sie zum Beispiel durch eine geringere Rentenhöhe erreichen.
Worauf kommt es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte an?
Grundsätzlich ähneln sich die Berufsunfähigkeitstarife in vielen Leistungen. Es gibt aber auch viel Platz für eine individuelle Ausgestaltung der Regelungen im Vertrag sowie wichtige Klauseln, auf die Zahnärzte bei ihrer BU-Versicherung achten sollten:
Wann gilt ein Zahnarzt als berufsunfähig?
Laut Definition liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn Zahnärzte und Ärzte aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder Kräfteverfalls ihrer bisherigen Beschäftigung zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die Berufsunfähigkeit wird von einem unabhängigen Arzt festgestellt und bescheinigt. Das entsprechende Attest legen Betroffene ihrem Versicherungsanbieter vor, der daraufhin eine Leistungsprüfung durchführt und im Anschluss mit den Rentenzahlungen beginnt.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Versorgungswerk?
Zahnärzte sind grundsätzlich über ihre Zahnärztekammer pflichtversichert – beziehungsweise über das Versorgungswerk der jeweiligen Kammer. Diese Absicherung beinhaltet auch Leistungen bei einer Berufsunfähigkeit.
Ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Zahnarzt also gar nicht notwendig? Obwohl der Schutz über das Versorgungswerk gewährleistet ist, bekommen Versicherte bei dieser Ärzteversicherung finanzielle Hilfe erst bei einer vollständigen Berufsunfähigkeit.
Eine BU-Versicherung zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente im Vergleich dazu bereits bei einem BU-Grad von 50 Prozent. Zugleich ist die Rente des Versorgungswerks oftmals nicht ausreichend, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
- Im Durchschnitt bekommen Zahnärzte über die Zahnärztekammer eine Berufsunfähigkeitsrente von etwas mehr als 2.000 Euro brutto, so die Arbeitsgemeinschaft der Berufsständischen Versorgungswerke.
- Ihr durchschnittlicher Verdienst ist in der Praxis mehr als doppelt so hoch.
- Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine sinnvolle Ergänzung zu diesen Rentenzahlungen dar.
BU-Versicherung trotz Vorerkrankung abschließen?
Krankheiten, egal ob aktuelle oder zurückliegende, können zu höheren Beiträgen und Leistungsausschlüssen führen. Wer sich im Vorfeld unverbindlich informieren möchte, kann eine anonyme Risikovoranfrage über einen Versicherungsexperten stellen. Mithilfe seiner Beratung finden Interessierte heraus, ob ein BU-Schutz überhaupt möglich ist – und wenn ja, zu welchen Konditionen.
Wie viel kostet eine BU-Versicherung für Zahnärzte?
Eine allgemeine Aussage über die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht möglich. Viel zu sehr ist die Kostengestaltung von verschiedensten Faktoren abhängig. So spielt die individuelle Beitragsberechnung der Versicherungsanbieter eine Rolle, denn die Preise können je nach Tarif und Versicherer stark variieren.
Zudem sind es persönliche Merkmale der Versicherungskunden, die eine Rolle spielen, etwa ihr individuelles Risiko, berufsunfähig zu werden:
- Eintrittsalter: Jüngere Versicherungsnehmer zahlen in der Regel niedrigere monatliche Beiträge als ältere.
- Rentenhöhe: Die Höhe der Beitragszahlungen hängt auch davon ab, welche Summe die spätere Berufsunfähigkeitsrente haben soll.
- Gesundheitsfragen und Risikoprüfung: Wer gesund ist und keine risikoreichen Hobbys sowie eine risikoarme Lebensführung hat, zahlt niedrigere Beiträge als Menschen, die gesundheitlich angeschlagen sind oder und zum Beispiel in ihrer Freizeit klettern.
- Laufzeit: Je länger der Versicherungsschutz bestehen soll, desto mehr werden die Versicherten für den BU-Schutz zahlen.
Da die Versicherungsgesellschaften preislich teils sehr weit auseinander liegen, lohnt es sich vor Abschluss des Vertrags mehrere Anbieter und Tarife miteinander zu vergleichen, um das persönlich beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu bekommen.
Aus welchen Gründen werden Zahnärzte berufsunfähig?
Pro Jahr scheiden rund 400.000 Menschen vorzeitig aus ihrem Beruf aus. Alles in allem werden rund 25 Prozent aller Menschen in Deutschland im Laufe ihres Lebens berufsunfähig. Trotz der Risikounterschiede der verschiedenen Berufsgruppen trifft die Berufsunfähigkeit natürlich auch manch einen Zahnarzt.
Zu den Gründen für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf zählen sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen. Häufig kommen zum Beispiel aufgrund der eher ungünstigen Körperhaltung Bandscheibenvorfälle vor. Alles in allem sehen die Gründe für eine Berufsunfähigkeit in den unterschiedlichen Berufsgruppen folgendermaßen aus:
Nervenkrankheiten | 33,51 % |
Erkrankungen des Bewegungsapparats | 20,05 % |
Krebs | 17,42 % |
Herz- und Gefäßerkrankungen | 6,52 % |
Unfälle | 7,77 % |
Sonstige Erkrankungen | 14,70 % |
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