Familienvater rechnet mit Taschenrechner nach
Josephien Albrecht
Josephien Albrecht

Content-Managerin

Ist der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse jetzt sinnvoll?

Zahlreiche Krankenkassen erhöhten für das Jahr 2021 ihre Beiträge. finanzen.de fasst alle Infos rund um die Erhöhung zusammen und erklärt, wann sich ein Wechsel der Krankenversicherung lohnt und was für Verbraucher dabei zu beachten ist.

Veröffentlicht am 8. Januar 2021
Zum Jahreswechsel bekamen viele gesetzlich Versicherte Post von ihrer Krankenkasse, zumeist mit Beitragserhöhungen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte bereits den gesetzlich durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2021 auf 1,3 Prozent angepasst, zuvor lag die Empfehlung bei 1,1 Prozent.

Die Techniker (TK), mit circa 10,67 Millionen Versicherten die größte deutsche Krankenkasse, erhöht den Zusatzbeitrag dieses Jahr um satte 0,5 Prozentpunkte auf 1,2 Prozent. Gemeinsam mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent müssen TK-Versicherte nun 15,8 Prozent ihres Bruttolohnes an die Krankenkasse abgeben. Zuvor hatte es fünf Jahre lang keine Erhöhung gegeben.

Auch die zweitgrößte Kasse, die Barmer, hebt im Januar die Beiträge um 0,4 Prozentpunkte auf 1,5 Prozent an. Ähnlich sieht es bei zahlreichen anderen Krankenkassen aus. Insgesamt 40 Krankenkassen – also mehr als jede dritte Kasse – haben in diesem Jahr ihre Beiträge erhöht.

Was bringt ein Wechsel der Krankenkasse?

Versicherte müssen die Erhöhungen nicht einfach so hinnehmen, denn ein Krankenkassenwechsel kann im besten Fall mehrere hundert Euro Ersparnis einbringen. Am Beispiel eines Arbeitnehmers mit einem monatlichen Gehalt von 4.000 Euro brutto erklärt: Wechselt er von einer teuren Krankenkasse mit 1,8 Prozentpunkten Zusatzbeitrag zu einer günstigen mit 0,6 Prozent, spart er 288 Euro pro Jahr.
Mit einem Krankenkassenvergleich können Versicherte herausfinden, welche Krankenkasse in ihrer Region besonders günstig ist.

Warum ist es jetzt smart zu wechseln?

Ähnlich wie bei Strom- oder Handyverträgen können Verbraucher auch bei der Beitragserhöhung durch die Krankenkasse vom Sonderkündigungsrecht profitieren. Die allermeisten Krankenkassen machen darauf auch in ihren Beitragsinformationen aufmerksam. Das Recht auf diese Art der Kündigung gilt bis zum 31. Januar, beziehungsweise bis zum Ende des Monats, für den der neue Beitragssatz erstmalig gilt. Die Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse endet dann am 31. März.

Der bürokratische Aufwand des Wechsels fällt dabei durch die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angestoßenen Reformen sehr gering aus. Verbraucher melden sich einfach bei der neuen Krankenversicherung an, diese kümmert sich um die Kündigung bei der alten Versicherung. Eine Meldung beim Arbeitgeber erfolgt dann formlos durch den Versicherten selbst.

Was hat sich an den gesetzlichen Vorschriften zum Wechsel geändert?

Auch wenn sich die Beiträge bei der eigenen Krankenkasse 2021 nicht erhöht haben, kann ein Vergleich lohnen, um eine günstigere Option zu finden. Dann profitieren Verbraucher von den Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2021. Im Zuge der Reduzierung des Wechsel-Aufwandes für Versicherte wurde auch die Bindungsfrist an eine Krankenkasse von 18 auf 12 Monate verringert.

Zudem kann nun bei jedem Arbeitgeberwechsel auch die Krankenkasse gewechselt werde – auch vor Ablauf der 12 Monate Bindung. Die Wahl der neuen Krankenversicherung muss allerdings innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn erfolgen. Gleiches gilt bei Aufnahme einer Ausbildung, dem Beginn der Rente, einer Selbstständigkeit oder Arbeitslosigkeit. Heißt: Bei jedem Wechsel des Sozialversicherungsstatus.

Ist ein Krankenkassenwechsel nur aufgrund der Beitragshöhe sinnvoll?

Zwar sind finanzielle Ersparnisse stets ein verlockender Grund, um eine neue Krankenversicherung zu wählen. Doch gibt es auch andere Faktoren, die einer Beachtung wert sind. Dazu zählen die unterschiedlichen Zusatzleistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden.

Daher sollten sich Versicherte vor einem Wechsel Gedanken darüber machen, wie wichtig ihnen Leistungen wie die Übernahme oder Bezuschussung von professionellen Zahnreinigungen, Reiseimpfungen und alternativen Behandlungsmethoden wie Homöopathie oder Osteopathie sind. Denn auch hier lässt sich Geld sparen, wenn solche Zusatzleistungen genutzt und übernommen werden.
Deshalb ist eine Abwägung der Beitragsersparnis und der angebotenen Zusatzleistungen empfehlenswert.

Auch Serviceleistungen wie Digitalangebote, Apps und eine gute Erreichbarkeit der Servicehotline sind wichtige Kriterien bei der Wahl der neuen Krankenkasse.
Wer hingegen ohnehin kaum krank ist und selten ärztliche Behandlungen in Anspruch nimmt, gewichtet den monatlichen Beitragssatz sicherlich am höchsten.

Tipp: Mit einem unverbindlichen Anbietervergleich können Interessierte den Beitrag und die Leistungen vieler Krankenkassen gegenüberstellen und ihre persönlich beste Kasse finden.

Warum wurden die Beiträge dieses Jahr überhaupt erhöht?

Im Herbst vergangenen Jahres errechnete der GKV-Spitzenverband, dass das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 2021 fast 17 Milliarden Euro betragen würde, blieben die Kassen auf dem Beitragsstand von 2020. Um dies zu verhindern, erfolgte nicht nur die Beitragsanpassung, sondern auch eine einmalige Erhöhung des Bundeszuschusses um fünf Milliarden Euro für die gesetzliche Krankenversicherung.

Angeführte Gründe für das Defizit waren unter anderem Kosten, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, beispielsweise Corona-Tests oder Kosten für den Impfstoff. Viele Coronavirus-Kosten werden aus dem Gesundheitsfonds der Bundesregierung gezahlt.

Auch die erhöhte Anzahl Arbeitsloser und in Kurzarbeit befindlicher Versicherter schmälert die Einnahmen der Krankenkassen.
Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung führten zudem in den letzten Monaten immer wieder das Versicherungsentlastungsgesetz als Begründung des bevorstehenden Defizits an. Das Gesetz schränkt den Aufbau von Finanzreserven der Krankenkassen ein.