Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Leitet Lauterbach das Ende der Homöopathie als Kassenleistung ein?

Homöopathie ist unter den gesetzlichen Krankenkassen eine beliebte Zusatzleistung. Doch damit könnte bald Schluss sein. Weil die Wirksamkeit nicht wissenschaftlich belegt ist, will Gesundheitsminister Lauterbach die Leistung prüfen und gegebenenfalls streichen lassen. Rückenwind erhält er vom Koalitionspartner FDP, während sich die Grünen uneins sind.

  • Die Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen übernimmt homöopathische Leistungen ganz oder teilweise.
  • Für den Gesundheitsminister hat diese Erstattung in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik jedoch keinen Platz.
  • Lauterbach erwägt, die Leistung zu streichen. Die gesetzliche Krankenversicherung könnte so einige wenige Millionen Euro einsparen.

Homöopathie steht immer wieder in der Kritik. Obwohl einer Studie der Deutschen Homöopathie-Union zufolge jeder zweite Deutsche bereits Erfahrungen mit Homöopathie gemacht hat, ist die Wirksamkeit nicht wissenschaftlich belegt. Mediziner gehen lediglich von einem Placeboeffekt aus.

Für Gesundheitsminister Karl Lauterbach ist das ein Grund, die Leistung aus dem Katalog der Krankenkassen zu streichen. „Obwohl die Homöopathie vom Ausgabevolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“, sagt der SPD-Politiker im Interview mit dem Spiegel.

Sein Ministerium prüft nun, ob die Leistung gestrichen werden kann. In der Regelversorgung wird die Erstattung von homöopathischen Behandlungen ohnehin nicht angeboten. Die Mehrheit der Krankenkassen sehen diese allerdings als Zusatzleistung vor.

Leistungskürzung spart rund sieben Millionen Euro ein

In der Vergangenheit hatte Lauterbach betont, keine Kassenleistungen streichen zu wollen – jedoch nur in Zusammenhang mit der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Homöopathie zählt nicht zu den Kostentreibern. Sie macht nur einen geringen Anteil der Ausgaben aus. 2020 wurden rund 6,7 Millionen Euro für homöopathische Medikamente ausgegeben. Zum Vergleich: Für alle Arzneimittel zahlten die Kassen zusammen 47 Milliarden Euro. Bei einem Defizit von 17 Milliarden Euro, auf das die Kassen 2023 zusteuern, ist das Streichen der Leistung aus finanzieller Sicht nur Tropfen auf den heißen Stein.

FDP will Homöopathie als Kassenleistung loswerden

Die FDP steht hinter dem Vorhaben des Gesundheitsministers. So schrieb beispielsweise Johannes Vogel, stellvertretender Bundesvorsitzende der Partei, auf Twitter: „Homöopathie sollte jeder nutzen dürfen, ist aber nachweislich wissenschaftlich nicht wirksam. Dass manche Kassen das Kollektiv ihrer Beitragszahler verpflichten, das mitzuzahlen, muss auf den Tisch, wenn gleichzeitig höhere Zusatzbeiträge im Raum stehen!“.

Die FDP-Bundestagsfraktion bekräftigte diese Einstellung zuletzt. Auf Twitter teilte sie mit: „Den Vorschlag von Gesundheitsminister Lauterbach, Homöopathie als Satzungsleistung zu streichen, begrüßen wir.“

Grüne finden keine einheitliche Linie

Bündnis 90/Die Grünen sind sich uneins, wie sie mit dem Thema umgehen wollen. Eigentlich hatte sich die Partei auf ihrem Parteitag 2020 dazu entschlossen, dass nur noch Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden sollen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist. Jüngst hatte sich jedoch Manfred Lucha, grüner Gesundheitsminister in Baden-Württemberg, dafür ausgesprochen, dass „gerade die Homöopathie für vielen Bürgerinnen und Bürger im Land ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung“ ist.

Homöopathie wichtige Ergänzung zur Schulmedizin?

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) weist darauf hin, dass „aktuelle Herausforderungen, wie Antibiotikaresistenzen und Übermedikation, Antworten erfordern, die die konventionelle Medizin alleine nicht findet.“ Der Verein fordert daher, dass „die ärztlich-homöopathische Behandlung und die homöopathischen Arzneimittel als freiwillige Kassenleistung weiterhin (mit)finanziert werden.“